Die Käufer-/Verkäufer-Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Sie regelt die finanziellen Verpflichtungen zwischen Käufern und Verkäufern, die über den Kaufpreis hinausgehen. Dabei werden etwa laufende Kosten wie Grundsteuern oder Mietzahlungen anteilig berechnet und zwischen den Parteien ausgeglichen.
Ein typisches Beispiel ist die Grundsteuer: Hat der Verkäufer diese für das gesamte Jahr bereits gezahlt und wird die Immobilie mitten im Jahr verkauft, so hat der Käufer dem Verkäufer den entsprechenden Anteil zu erstatten. Ähnlich verhält es sich mit Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten, die der Verkäufer für einen Zeitraum nach dem Verkauf erhalten hat.
In der Schweiz ist die Käufer-/Verkäufer-Abrechnung ein standardisierter Prozess, der unabhängig vom eigentlichen Verkaufspreis erfolgt. Diese Abwicklung sorgt für Transparenz und Gerechtigkeit zwischen den Parteien und ist ein wichtiger Schritt für eine reibungslose Eigentumsübertragung.
Der Immobilienkauf ist eine komplexe Transaktion, die weit über die Zahlung des Kaufpreises hinausgeht. Mit der Käufer-/Verkäufer-Abrechnung werden alle finanziellen Verpflichtungen klar geregelt, um Streitigkeiten zu vermeiden. So wissen Käufer und Verkäufer genau, welche Kosten von welcher Partei zu tragen sind, beispielsweise für Steuern oder Instandhaltungsrücklagen.
In der Schweiz ist die Käufer-/Verkäufer-Abrechnung ein rechtlich geregelter Bestandteil des Kaufprozesses. Durch diese Abrechnung werden die Übergangszeiten zwischen dem Eigentümerwechsel und der tatsächlichen Nutzung der Immobilie fair gestaltet. So wird sichergestellt, dass beide Parteien ihre vertraglichen Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllen und es zu keiner doppelten oder ungerechten Belastung kommt.
Die Abrechnung schafft eine klare Basis für die Eigentumsübertragung. Alle relevanten Punkte – von Mietzahlungen über Abgaben bis zu laufenden Kosten – werden dokumentiert und berechnet. Das sorgt für Vertrauen zwischen Käufern und Verkäufern und reduziert das Risiko von Missverständnissen oder späteren Auseinandersetzungen.
Ein zentraler Bestandteil der Käufer-/Verkäufer-Abrechnung sind die Grundsteuern, die der Immobilieneigentümer jährlich entrichtet. In Fällen, in denen die Immobilie während des Jahres verkauft wird, werden diese Steuern anteilig zwischen Käufern und Verkäufern aufgeteilt. Dies stellt sicher, dass beide Parteien nur für die Zeiträume zahlen, in denen sie tatsächlich Eigentümer der Immobilie sind.
Weitere öffentliche Abgaben wie Gebühren für die Müllentsorgung oder Wasseranschlusskosten können ebenfalls in die Abrechnung einbezogen werden. Diese Regelung vermeidet Doppelzahlungen und erleichtert den Übergang zwischen den Eigentümern.
Bei Mietobjekten wird die Käufer-/Verkäufer-Abrechnung oft komplexer. In der Schweiz ist es üblich, Mieten im Voraus zu erheben. Falls der Verkäufer vor dem Verkaufszeitpunkt Mietzahlungen für Zeiträume nach dem Eigentumsübergang erhalten hat, ist er verpflichtet, diese Beträge an den Käufer weiterzugeben. Dies gilt auch für eventuelle Kautionen, die der Verkäufer im Namen der Mieter verwaltet hat.
Für Immobilien, die Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind, werden häufig Rücklagen für Instandhaltungsarbeiten gebildet. Bei einem Verkauf muss der Anteil des Verkäufers an diesen Rücklagen oft mit dem Käufer abgestimmt werden. Ähnliches gilt für offene Forderungen wie Reparaturkosten, die vor dem Verkaufsdatum entstanden sind, aber nach der Übergabe fällig werden.
Zusätzlich können bei einem Grundstückskauf bzw. einer Eigentumsübertragung Nebenkosten wie Versicherungsprämien, Heizkosten oder andere laufende Betriebsausgaben Teil der Abrechnung sein. Auch Bestimmungen zu den Kosten der Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt sind zu berücksichtigen. Diese Kosten werden oft individuell zwischen den Parteien verhandelt und in den Kaufvertrag aufgenommen.
Die Grundlage für die Käufer-/Verkäufer-Abrechnung sind die Bestimmungen im Kaufvertrag, die gemeinsam mit einem Notar erarbeitet wurden. In diesem werden die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert.
Der Käufer muss sicherstellen, dass er den Preis für den Kaufgegenstand (also die Kaufsache wie eine Immobilie oder das Grundstück) vollständig und rechtzeitig bezahlt. Diese Zahlung ist eine Grundvoraussetzung, um den Eigentumsübergang rechtlich abzuschliessen. In der Schweiz erfolgt die Kaufpreiszahlung häufig über ein Treuhandkonto beim Notar, der die Mittel erst freigibt, wenn alle Bedingungen aus dem Vertrag erfüllt sind.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer sämtliche relevanten Unterlagen zur Immobilie zu übergeben. Dazu gehören Grundbuchauszüge, Baupläne, Mietverträge und Abrechnungen für laufende Kosten wie Grundsteuern oder Nebenkosten. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch die Anmeldung beim Grundbuchamt, die beide Parteien gemeinsam vornehmen oder durch den Notar abwickeln lassen.
Die Käufer-/Verkäufer-Abrechnung erfordert eine enge Zusammenarbeit beider Parteien, um sicherzustellen, dass alle Positionen korrekt berechnet werden. Verkäufer müssen dabei alle bereits gezahlten Beträge offenlegen, während Käufer ihre Verpflichtungen wie die Übernahme zukünftiger Kosten anerkennen.
In der Schweiz ist die Käufer-/Verkäufer-Abrechnung ein standardisierter Prozess, der oft vom Notar oder einer Treuhandstelle begleitet wird. Der Notar stellt sicher, dass neben den Bestimmungen des Kaufvertrags auch alle relevanten Positionen wie Grundsteuern, Mietzahlungen, ein auf das Grundstück aufgenommenes Recht oder Nebenkosten korrekt berechnet und dokumentiert werden.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel im Zuge der Eigentumsübertragung. Genaueres hierzu regelt der Vertrag zwischen den Parteien. Sobald der Preis für die Kaufsache laut Vertrag vollständig bezahlt und im Treuhandkonto hinterlegt ist, wird die Immobilie ins Grundbuch eingetragen. Zu diesem Zeitpunkt werden die anteiligen Kosten zwischen Käufern und Verkäufern ausgeglichen.
Dieser Prozess garantiert, dass beide Parteien ihre finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen und gewährleistet eine klare Trennung der Kosten.
Käufer müssen den Kaufpreis zahlen und zukünftige Kosten wie Steuern übernehmen. Verkäufer sind verantwortlich für alle bis zum Verkaufszeitpunkt entstandenen Verpflichtungen und die Bereitstellung relevanter Unterlagen.
Übliche Positionen sind:
Die Abrechnung erfolgt meist über den Notar, der alle Positionen berechnet und dokumentiert. Nach der Zahlung des Kaufpreises und dem Eintrag im Grundbuch werden die Kosten zwischen den Parteien ausgeglichen.