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Eigentumsübertragung in der Schweiz: Das sollten Sie über den Kaufvertrag, den Grundbucheintrag und den Besitzesantritt wissen

Oliver S.
18.04.2025
5 min
Inhaltsverzeichnis

Die Eigentumsübertragung in der Schweiz ist ein mehrstufiger rechtlicher Vorgang, der weit über die Unterzeichnung des Kaufvertrags hinausgeht und in vier Stufen verläuft. Alles beginnt mit dem Kaufvertrag, der notariell beurkundet werden muss. Im zweiten Schritt und durch den Kaufvertrag entsteht ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen. Der Eintrag ins Grundbuch bewirkt die eigenliche rechtliche Übertragung des Eigentums. Als Letztes tritt der neue Eigentümer den Besitz an.

Was Sie in diesem Artikel erwartet

  • Was im Kaufvertrag geregelt ist und warum die Beurkundung verpflichtend ist
  • Wie das unwiderrufliche Zahlungsversprechen der Bank Käufer und Verkäufer absichert
  • Welche rechtliche Wirkung der Grundbucheintrag bei der Eigentumsübertragung hat
  • Was Sie beim Besitzesantritt beachtet müssen
  • Wie man Eigentum in der Schweiz rechtsgültig überträgt

Phase 1: Der Kaufvertrag: Grundlage der Eigentumsübertragung

Der Kaufvertrag ist die rechtliche Basis für die Eigentumsübertragung einer Immobilie in der Schweiz. In diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien zur Durchführung des Eigentumswechsels. Der Kaufvertrag enthält sämtliche Bedingungen für den Verkauf: den Kaufpreis, die Beschreibung der Immobilie, den Zeitpunkt des Übergangs und mögliche weitere Vereinbarungen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und dem Eigentumsübergang?

Wichtig zu wissen ist, dass der Kaufvertrag allein nicht ausreicht, um das Eigentum rechtlich zu übertragen. Die Eigentumsübertragung erfolgt erst durch die anschliessende Eintragung im Grundbuch. Der Unterschied zwischen Kaufvertrag und Eigentumsübergang liegt somit in der rechtlichen Wirkung. Der Vertrag verpflichtet die Parteien zur Übertragung, die tatsächliche rechtliche Eigentumsänderung erfolgt jedoch erst mit dem Grundbucheintrag.

Öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags

Die Beurkundung des Kaufvertrags ist laut §216 Obligationenrecht gesetzlich vorgeschrieben. Sie findet im Beisein der Parteien durch einen Notar statt. Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags stellt sicher, dass alle Inhalte korrekt aufgenommen und die Erklärungen der Parteien rechtsverbindlich dokumentiert werden. Der Notar spielt dabei eine zentrale Rolle: Er prüft den Vertragsinhalt, liest ihn vor, klärt offene Punkte und hält die Willenserklärungen schriftlich fest.

In der Praxis erfolgt der Anschluss an die Vertragsbeurkundung meist mit der Einreichung der Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt. Erst dieser Schritt leitet die formale Eigentumsübertragung ein und ermöglicht einen aktuellen Grundbuchauszug.

Phase 2: Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen der Bank

Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen ist ein zentraler Bestandteil der Eigentumsübertragung bei Immobilien. Es handelt sich dabei um eine verbindliche Zusicherung durch die finanzierende Bank oder Versicherung, dass der im Kaufvertrag vereinbarte Betrag unter bestimmten Bedingungen vollständig und fristgerecht bezahlt wird.

Im Unterschied zur allgemeinen Finanzierungsbestätigung, die lediglich die grundsätzliche Zahlungsfähigkeit des Käufers bestätigt, stellt das unwiderrufliche Zahlungsversprechen eine konkrete Zahlungszusage dar. Es dient somit als Sicherheitsgarantie sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer.

Für den Verkäufer bedeutet das Zahlungsversprechen, dass er auf eine gesicherte Zahlung vertrauen kann, bevor die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist. Der Käufer wiederum kann sicher sein, dass das Eigentum nach Erfüllung der Bedingungen – insbesondere nach der Zahlung des Kaufpreises – auf ihn übertragen wird.

In der Regel fordert die Bank vor der Ausstellung des Zahlungsversprechens die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags sowie eine vorgesehene Grundbuchanmeldung. Damit sind alle relevanten Schritte eingeleitet, die für die rechtliche Übertragung des Eigentums notwendig sind.

Die Bank gewährt diese Sicherheit im Zusammenhang mit einem Hypothekardarlehen, das zweckgebunden für den Kauf der Immobilie eingesetzt wird. Dieses Versprechen kann auch mit der Anmeldung des Schuldbriefs im Grundbuch verknüpft sein, was wiederum durch den Notar koordiniert wird.

Phase 3: Eigentumsübertragung und Grundbuch: Wie kann das Eigentum übertragen werden?

Die Eigentumsübertragung einer Immobilie in der Schweiz wird erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtlich wirksam. In § 656 des Zivilgesetzbuches heißt es dazu: "Zum Erwerbe des Grundeigentums bedarf es der Eintragung in das Grundbuch." Der Käufer wird damit zum offiziellen Eigentümer des Grundstücks. Die Anmeldung im Grundbuch erfolgt durch den Verkäufer oder in seinem Auftrag durch den Notar beim zuständigen Grundbuchamt.

Was muss bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch stehen?

  • Die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer mit vollständigem Namen und Adresse
  • Die genaue Bezeichnung der Liegenschaft oder des Grundstücks
  • Der Eigentumstitel, etwa Kaufvertrag, Erbschaft oder Schenkung
  • Allfällige Dienstbarkeiten, Grundlasten oder Pfandrechte
  • Das Datum der Eigentumsübertragung

Die Eintragung im Grundbuch setzt voraus, dass der Notar den Kaufvertrag öffentlich beurkundet hat. In der Regel wird parallel eine Löschungsbewilligung für bestehende Hypotheken durch die bisherige Bank eingeholt. Erst nach der Anmeldung im Grundbuch wird der Käufer als rechtlicher Eigentümer anerkannt und kann über die Immobilie verfügen.

Phase 4: Besitzesantritt bei einer Immobilie: Wie erfolgt eine Eigentumsübertragung?

Der Besitzesantritt bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Immobilie physisch übernimmt – meist durch die Übergabe der Schlüssel. Er kann zeitlich vor oder nach der Eigentumsübertragung liegen. Gesetzlich ist diese Phase im § 185 Obligationenrecht verankert. Hier heißt es dazu:

  • Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über.
  • Ist die veräusserte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so muss sie überdies ausgeschieden und, wenn sie versendet werden soll, zur Versendung abgegeben sein.
  • Bei Verträgen, die unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen sind, gehen Nutzen und Gefahr der veräusserten Sache erst mit dem Eintritte der Bedingung auf den Erwerber über.

Mit dem Besitzesantritt gehen die Nutzung, die Unterhaltspflicht und das Risiko von Schäden (zum Beispiel durch Naturereignisse oder Beschädigung durch Dritte) auf die Käuferin über. Bei vermieteten Objekten steht ab diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Mietzinseinnahmen zu.

Wichtig ist: Das Eigentum erwirbt der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch. Besitzesantritt und Eigentumsübergang müssen daher im Kaufvertrag klar geregelt werden.

Fazit

Die Eigentumsübertragung einer Immobilie in der Schweiz ist ein klar strukturierter Prozess. Er beginnt mit dem beurkundeten Kaufvertrag, wird durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Bank abgesichert und endet mit der Eintragung im Grundbuch. Erst dann geht das Eigentum rechtlich auf den Käufer über.

Der Besitzesantritt kann vor oder nach der Eigentumsübertragung erfolgen und sollte im Vertrag klar geregelt sein. Wer alle Schritte kennt, vermeidet Verzögerungen und sorgt für einen reibungslosen Übergang.

Quellen und Ressiurcen

FAQ

Wie wird Eigentum übertragen?

Die Übertragung des Eigentums einer Immobilie in der Schweiz ist ein mehrstufiger Prozess, der vom Kaufvertrag bis zur Eintragung im Grundbuch reicht.

  1. Der erste Schritt besteht in der Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar. Dieser Vertrag legt die Bedingungen für die Übertragung des Eigentums fest. Ist der Vertrag beurkundet, beginnt der Prozess der Eigentumsübertragung.
  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die entsprechende Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt einzureichen. Diese Anmeldung ist der formelle Antrag auf Änderung des Eigentümers im Grundbuch. Erst nach Abgabe dieser Anmeldung wird der Käufer rechtlich als Eigentümer der Immobilie anerkannt. Die Eigentumsübertragung muss nicht unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
  3. In der Regel wird eine Anzahlung von 10 bis 20 % des Kaufpreises vom Käufer geleistet und vom Notar auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Diese Anzahlung dient als Sicherheit für den Verkäufer, falls der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt.
  4. Während des gesamten Prozesses spielt der Notar eine zentrale Rolle. Er übernimmt unter anderem die Aufgabe, vorhandene Hypotheken oder andere Lasten auf der Immobilie zu löschen.

Wann geht das Eigentum auf den Käufer über?

In der Schweiz wird der Käufer rechtlich als Eigentümer des Grundstücks anerkannt, sobald die entsprechende Grundbuchanmeldung vom Verkäufer beim zuständigen Grundbuchamt abgegeben wurde. Dies geschieht in der Regel nach der Beurkundung des Kaufvertrags und der Erfüllung aller darin festgelegten Bedingungen.

Wie lange dauert ein Grundbucheintrag in der Schweiz?

Die Dauer eines Grundbucheintrags in der Schweiz kann je nach den spezifischen Umständen variieren. Im Allgemeinen dauert es jedoch zwischen 1 und 5 Arbeitstagen, um einen Grundbuchauszug zu erstellen. Die tatsächliche Eintragung des Eigentums in das Grundbuch erfolgt nach der Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer beim zuständigen Grundbuchamt. Dies kann je nach Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung des Grundbuchamts einige Wochen dauern.

Welche Arten der Eigentumsübertragung gibt es?

Es gibt mehrere Arten der Eigentumsübertragung, die je nach Situation und Art des Eigentums variieren können. Einige der gängigsten Methoden sind:

  • Kaufvertrag: Hierbei wird das Eigentum durch einen rechtsgültigen Vertrag vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Dies ist die häufigste Methode zur Übertragung von Immobilien.
  • Schenkung: Bei dieser Methode wird das Eigentum ohne Gegenleistung vom Schenker auf den Beschenkten übertragen. Dies ist häufig bei Familienmitgliedern oder engen Freunden der Fall. Wie Sie den Wert Ihrer Immobilie im Falle einer Schenkung ermitteln, erfahren Sie hier.
  • Erbschaft: Hierbei wird das Eigentum aufgrund eines Testamentes oder der gesetzlichen Erbfolge auf die Erben übertragen.
  • Tausch: Bei dieser Methode tauschen die Parteien ihre jeweiligen Eigentumsrechte aus.
  • Zwangsversteigerung: Hierbei wird das Eigentum durch ein Gericht zwangsweise auf den Meistbietenden übertragen.
Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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