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Eigentumsübertragung in der Schweiz: Das sollten Sie über den Kaufvertrag, den Grundbucheintrag und den Besitzesantritt wissen

Oliver S.
08.02.2024, 12:02
4 min
Inhaltsverzeichnis

Der Verkauf eines Hauses ist ein komplexer Prozess, der von der Unterschrift des Kaufvertrags bis zur Übertragung des Eigentums reicht. Dieser Prozess beinhaltet wichtige Aspekte wie die öffentliche Beurkundung und das unwiderrufliche Zahlungsversprechen. Hierbei sollten Sie auch die Rolle des Grundbuchs und die Bedeutung des Besitzesantritts verstehen. (Ferner können während der Eigentumsübertragung verschiedene Herausforderungen auftreten.)

Ablauf Hausverkauf und Eigentumsübertragung

Die Bedeutung des unwiderruflichen Zahlungsversprechens

Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen spielt eine entscheidende Rolle im Prozess des Hausverkaufs. Es handelt sich dabei um eine verbindliche Zusage der finanzierenden Bank oder Versicherung, dass die vereinbarte Summe zu einem festgelegten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen bezahlt wird. Diese Garantie bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Sicherheit. Für den Verkäufer gewährleistet es, dass er den vereinbarten Betrag erhält. Der Käufer wiederum kann sicher sein, dass das Eigentum nach der Zahlung auf ihn übertragen wird.

Bitte verwechseln Sie das unwiderrufliche Zahlungsversprechen nicht mit einer Finanzierungsbestätigung oder einem Finanzierungsnachweis. Letztere bestätigen lediglich, dass die finanziellen Verhältnisse des Käufers geprüft wurden und eine Finanzierung des Kaufpreises möglich erscheint.

Grundbucheintrag: Was Sie wissen müssen

Der Grundbucheintrag ist ein wesentlicher Schritt beim Kauf einer Immobilie, da er den Käufer offiziell zum Eigentümer macht. Dieser Eintrag wird im zuständigen Grundbuchamt vorgenommen, nachdem der Kaufvertrag öffentlich beurkundet wurde.

  • Der Eintrag im Grundbuch beinhaltet das Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und eventuelle Pfandrechte.
  • Um diesen Eintrag zu beantragen, muss der Eigentümer oder die Eigentümerin der Immobilie eine schriftliche Erklärung beim Grundbuchamt einreichen.
  • Der Erwerber kann erst nach dem Eintrag im Grundbuch über das Grundstück verfügen.
  • Gut zu wissen: In der Schweiz sind verschiedenste Informationen über ein beliebiges Grundstück ohne Interessennachweis erhältlich, was den Grundstücksmarkt transparent macht.

Es ist ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie gründlich über den Prozess der Eigentumsübertragung und die Rolle des Grundbucheintrags zu informieren.

Der Kaufvertrag und seine Rolle bei der Eigentumsübertragung

Der Kaufvertrag ist ein entscheidender Faktor bei der Übertragung von Immobilien. Er legt die Bedingungen für den Verkauf fest und verpflichtet sowohl Käufer als auch Verkäufer, diese zu erfüllen. Im Kaufvertrag sind unter anderem der vereinbarte Preis, die Beschreibung der Immobilie und der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass der Kaufvertrag allein nicht ausreicht, um das Eigentum zu übertragen. Erst mit der Eintragung in das Grundbuch wird der Käufer offiziell zum neuen Eigentümer.

Besitzesantritt: Was passiert danach?

Nach dem Besitzesantritt treten verschiedene Aspekte in Kraft. Der neue Eigentümer ist nun berechtigt, die Mietzinserträge einzunehmen, sollte das Haus vermietet sein. Gleichzeitig trägt er das Risiko bzw. die Gefahr einer zufälligen Wertminderung, zum Beispiel durch Naturereignisse oder Beschädigungen durch Dritte. Daher ist es ratsam, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Steuerlich gesehen fallen nach dem Besitzesantritt unter Umständen die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer an. Bei einem Erbe kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden, was bedeutet, dass sie erst beim tatsächlichen Verkauf des Hauses fällig wird. Bei der Eigentumsübertragung und dem Besitzesantritt ist zudem eine Unterscheidung wichtig:

  • Die Eigentumsübertragung erfolgt erst mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrags und der anschliessenden Eintragung im Grundbuch.
  • Der Besitzesantritt bezieht sich auf den tatsächlichen Beginn der physischen Nutzung oder des Besitzes der Immobilie durch den Käufer. Das ist oftmals der Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Schlüssel für die Immobilie erhält.

Die Übertragung von Immobilien in der Schweiz

Die Übertragung von Immobilien in der Schweiz ist ein mehrstufiger Prozess, der eine öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfordert. Nachdem Käufer und Verkäufer sich einig sind und der Kaufvertrag beurkundet wurde, kann das zuständige Grundbuchamt die Änderung der Eigentümer im Grundbuch vornehmen. Hierbei übernimmt der Notar eine zentrale Rolle, einschließlich der Einholung von Löschungsbewilligungen, falls auf der Immobilie noch Hypotheken oder andere Lasten eingetragen sind.

Dabei muss der Eigentumsübergang nicht sofort erfolgen und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. In diesem Fall wird eine Anzahlung von 10 bis 20 % des Kaufpreises geleistet und vom Notar auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Der Verkäufer hat dann die entsprechende Grundbuchanmeldung beim Grundbuchamt abzugeben. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Käufer rechtlich als Eigentümer des Grundstücks anerkannt.

Öffentliche Beurkundung und ihre Bedeutung

Die öffentliche Beurkundung ist ein wesentlicher Aspekt der Eigentumsübertragung in der Schweiz. Sie stellt eine strikte gesetzliche Formvorschrift dar und hat zum Ziel, die Willenserklärungen der Parteien in einer speziellen Form festzuhalten. Ein Notar oder eine andere Urkundsperson ist verantwortlich für die Durchführung der öffentlichen Beurkundung. Die Rolle des Notars ist dabei besonders wichtig: Er liest den Kaufvertrag im Beisein der Parteien vor und hält die Willenserklärungen oder Tatsachen in der Urkunde fest.

Die öffentliche Beurkundung dient der Sicherung und Gestaltung von Rechten und Rechtsbeziehungen und ist daher von zentraler Bedeutung für die Transaktion. So wird beispielsweise erst nach der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags und der Anmeldung im Grundbuch die Transaktion besiegelt und das Eigentum offiziell auf den Käufer übertragen.

Wie lange dauert der Eintrag ins Grundbuch?

Die Dauer des Eintrags ins Grundbuch kann stark variieren. Erfahrungsgemäss erfolgt die Eintragung innerhalb von etwa 6 bis 8 Wochen nach Antragstellung. Es ist jedoch zu beachten, dass es in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen kann, etwa wenn Unterlagen fehlen oder Dinge unklar sind. Der Grundbucheintrag ist erst dann definitiv, wenn er von einem anderen Mitarbeiter des Grundbuchamts überprüft und bestätigt wurde. Übrigens: Welche Unterlagen bei einem Hausverkauf in der Schweiz benötigt werden, erfahren Sie hier.

FAQ

Wie wird Eigentum übertragen?

Die Übertragung des Eigentums einer Immobilie in der Schweiz ist ein mehrstufiger Prozess, der vom Kaufvertrag bis zur Eintragung im Grundbuch reicht.

  1. Der erste Schritt besteht in der Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar. Dieser Vertrag legt die Bedingungen für die Übertragung des Eigentums fest. Ist der Vertrag beurkundet, beginnt der Prozess der Eigentumsübertragung.
  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die entsprechende Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt einzureichen. Diese Anmeldung ist der formelle Antrag auf Änderung des Eigentümers im Grundbuch. Erst nach Abgabe dieser Anmeldung wird der Käufer rechtlich als Eigentümer der Immobilie anerkannt. Die Eigentumsübertragung muss nicht unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
  3. In der Regel wird eine Anzahlung von 10 bis 20 % des Kaufpreises vom Käufer geleistet und vom Notar auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Diese Anzahlung dient als Sicherheit für den Verkäufer, falls der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt.
  4. Während des gesamten Prozesses spielt der Notar eine zentrale Rolle. Er übernimmt unter anderem die Aufgabe, vorhandene Hypotheken oder andere Lasten auf der Immobilie zu löschen.

Wann geht das Eigentum auf den Käufer über?

In der Schweiz wird der Käufer rechtlich als Eigentümer des Grundstücks anerkannt, sobald die entsprechende Grundbuchanmeldung vom Verkäufer beim zuständigen Grundbuchamt abgegeben wurde. Dies geschieht in der Regel nach der Beurkundung des Kaufvertrags und der Erfüllung aller darin festgelegten Bedingungen.

Wie lange dauert ein Grundbucheintrag in der Schweiz?

Die Dauer eines Grundbucheintrags in der Schweiz kann je nach den spezifischen Umständen variieren. Im Allgemeinen dauert es jedoch zwischen 1 und 5 Arbeitstagen, um einen Grundbuchauszug zu erstellen. Die tatsächliche Eintragung des Eigentums in das Grundbuch erfolgt nach der Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer beim zuständigen Grundbuchamt. Dies kann je nach Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung des Grundbuchamts einige Wochen dauern.

Welche Arten der Eigentumsübertragung gibt es?

Es gibt mehrere Arten der Eigentumsübertragung, die je nach Situation und Art des Eigentums variieren können. Einige der gängigsten Methoden sind:

  • Kaufvertrag: Hierbei wird das Eigentum durch einen rechtsgültigen Vertrag vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Dies ist die häufigste Methode zur Übertragung von Immobilien.
  • Schenkung: Bei dieser Methode wird das Eigentum ohne Gegenleistung vom Schenker auf den Beschenkten übertragen. Dies ist häufig bei Familienmitgliedern oder engen Freunden der Fall. Wie Sie den Wert Ihrer Immobilie im Falle einer Schenkung ermitteln, erfahren Sie hier.
  • Erbschaft: Hierbei wird das Eigentum aufgrund eines Testamentes oder der gesetzlichen Erbfolge auf die Erben übertragen.
  • Tausch: Bei dieser Methode tauschen die Parteien ihre jeweiligen Eigentumsrechte aus.
  • Zwangsversteigerung: Hierbei wird das Eigentum durch ein Gericht zwangsweise auf den Meistbietenden übertragen.
Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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