Der Schweizer Immobilienmarkt bietet viele Möglichkeiten der Vertragsgestaltung für Käufer und Verkäufer. Neben den herkömmlichen Wegen wie dem «normalen» Direktkauf gibt es auch noch andere Modelle, wie den «Verkauf auf Zeit». Diese Art des Immobilienkaufs hat in der Schweiz eine lange Tradition und bietet eine interessante Alternative zur herkömmlichen Finanzierung. Der folgende Artikel erklärt die Besonderheiten und Vorteile dieser Methode, zeigt die Unterschiede zu anderen Modellen auf und beleuchtet sowohl die Perspektive des Käufers als auch die des Verkäufers. Dabei gehen wir auch auf häufig gestellte Fragen zum Thema ein.
Der Terminverkauf bei Immobilien ist ein spezielles Vertragsmodell, das Käufern und Verkäufern im Immobilienmarkt eine flexiblere Finanzierungsoption bietet. Dieser ermöglicht es einem Käufer, eine Immobilie zu erwerben, indem er zunächst nur eine Anzahlung leistet. Gemäss einem im Vorfeld festgelegten Zeitplan, wird der verbleibende Kaufpreis dann in monatlichen Raten an den Verkäufer gezahlt.
Diese Art des Kaufs ist besonders vorteilhaft für Käufer, die nicht in der Lage sind, den vollen Kaufpreis sofort zu bezahlen, und ermöglicht ihnen, trotzdem in die Immobilienwelt einzusteigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Terminverkauf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer bestimmte Verpflichtungen mit sich bringt, die im Vertrag festgelegt werden.
Ein Terminverkauf bei Immobilien kann verschiedene Formen annehmen, abhängig von den spezifischen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Diese unterscheiden sich hauptsächlich darin, wann und wie der Käufer die Immobilie nutzen kann.
Bei einem freien Terminverkauf kann der Käufer die Immobilie ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nutzen. Er übernimmt die Verantwortung für alle Kosten, die mit der Nutzung und dem Besitz der Immobilie verbunden sind, genau wie bei einem herkömmlichen Kauf. Das bedeutet, dass er alle laufenden Kosten wie Steuern, Versicherungen, Wartung und Reparaturen übernimmt.
Bei dieser Form des Terminverkaufs bleibt der Verkäufer für einen vorher festgelegten Zeitraum in der Immobilie wohnhaft. Während dieser Zeit trägt der Käufer die Kosten, die mit dem Eigentum an der Immobilie verbunden sind, sowie die Grundsteuer. Die Kosten, die mit der Nutzung der Immobilie verbunden sind, wie Wasser, Gas, Elektrizität und Wohnsteuer, werden jedoch vom Verkäufer getragen.
Diese Flexibilität macht den Terminverkauf zu einer attraktiven Option für Käufer und Verkäufer, da er an die spezifischen Bedürfnisse und Umstände beider Parteien angepasst werden kann. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen des Vertrages sorgfältig zu prüfen und zu verstehen, bevor Sie sich darauf einlassen, um sicherzustellen, dass er den Erwartungen und Anforderungen beider Parteien entspricht.
Für den Abschluss eines Vertrages für einen Terminverkauf bei Immobilien ist in der Schweiz ein beglaubigter Vertrag bei einem Notar erforderlich. Dies stellt sicher, dass beide Parteien vollständig über die Bedingungen des Vertrages und ihre jeweiligen Verpflichtungen informiert sind. Folgende Punkte werden in der Regel in einem solchen Vertrag festgelegt:
Diese Punkte werden während der Vertragsverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer diskutiert und vereinbart und dann im Vertrag festgehalten. Beide Parteien müssen den Vertrag unterzeichnen, damit er rechtskräftig wird. Es wird empfohlen, einen Immobilienanwalt oder erfahrenen Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Vertrages korrekt und fair sind.
Obwohl sowohl beim Terminverkauf als auch beim Verkauf auf Leibrente eine Rente über einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird, gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden:
Diese Unterschiede machen den Terminverkauf und den Verkauf auf Leibrente für verschiedene Situationen geeignet. Ein potenzieller Käufer sollte daher die genauen Bedingungen und die möglichen langfristigen Auswirkungen eines Terminverkaufs und eines Verkaufs auf Leibrente sorgfältig prüfen.
Beim Terminverkauf erfolgt die Eigentumsübertragung in der Regel bereits mit Unterzeichnung des Kaufvertrags auf den Käufer über, obwohl der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist. Die genauen Bedingungen können jedoch von Vertrag zu Vertrag variieren.
Ein Immobilienkaufvertrag sollte sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Details, einschliesslich Preis, Zahlungsbedingungen und -fristen, enthalten sind. Auch eventuelle Mängel oder Besonderheiten der Immobilie sollten im Vertrag festgehalten werden. Es ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte rechtlich korrekt behandelt werden.
In der Regel wird der Immobilienkaufvertrag von einem Notar erstellt, der dabei die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Es ist wichtig, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen.
Ja, in der Regel können die Parteien vereinbaren, dass der Käufer den noch ausstehenden Betrag vorzeitig begleichen kann. Diese Option sollte im Kaufvertrag festgehalten werden.
Wenn der Käufer stirbt, bevor der vollständige Kaufpreis gezahlt wurde, sind seine Erben in der Regel verpflichtet, die noch ausstehenden Zahlungen zu leisten. Dies sollte ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten werden.
Nein, in der Regel kann der Verkäufer die Immobilie während eines besetzten Terminverkaufs nicht weiterverkaufen oder vermieten, da die Eigentumsübertragung auf den Käufer bereits stattgefunden hat.