Stockwerkeigentum, kurz «STWE», bezeichnet den Miteigentumsanteil an einem überbauten Grundstück, der in der Regel mit einem Sonderecht verbunden ist. In der Schweiz ist dies eine gängige Eigentumsform, die es ermöglicht, einen Anteil an einem Grundstück zu erwerben, oft in Form einer Eigentumswohnung. Welche Rechte und Pflichten Stockwerkeigentümer haben und was es für Stockwerkeigentümer zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums und ermöglicht Einzelpersonen, einen Anteil an einem überbauten Grundstück zu besitzen, meistens in Form einer Eigentumswohnung. Jeder Stockwerkeigentümer hat sowohl Miteigentumsrechte am gesamten Grundstück als auch Sonderrechte an seinem spezifischen Teil des Gebäudes.
Stockwerkeigentum erfordert eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Eigentümern. Es ist eine Eigentumsform, die sowohl individuelle Rechte als auch gemeinschaftliche Pflichten und Verantwortungen mit sich bringt.
Die Wertquote gibt an, welchen Anteil ein bestimmter Stockwerkeigentümer an der Gesamtwertsumme der Liegenschaft hat. Diese ist in der Regel in Hundertsteln ausgedrückt und wird als Bruchteil des Gesamtwertes der Liegenschaft berechnet.
Sie hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Beteiligung eines Stockwerkeigentümers an den gemeinsamen Kosten und Verpflichtungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Die Berechnung erfolgt auf Basis verschiedener Faktoren, darunter die Grösse der Sondereigentumsfläche (zum Beispiel der Wohnung), die Lage innerhalb des Gebäudes und gegebenenfalls weitere Kriterien, die in den Statuten der Stockwerkeigentümergemeinschaft festgelegt sind.
Die Wertquote beeinflusst auch das Stimmrecht und die Mitbestimmung bei gemeinschaftlichen Entscheidungen, da sie den Einfluss eines Stockwerkeigentümers auf die Gemeinschaftsangelegenheiten widerspiegelt. In der Regel wird die Wertquote bei der Teilungserklärung festgelegt und kann nur durch einstimmigen Beschluss der Stockwerkeigentümer geändert werden.
Das Grundbuch spielt eine entscheidende Rolle beim Stockwerkeigentum. Es ist das offizielle Register, das alle wichtigen Informationen und Rechte über ein Grundstück enthält. Im Falle von Stockwerkeigentum wird jeder Anteil, den ein Eigentümer an einem Grundstück besitzt, im Grundbuch eingetragen. Bei der Gründung von Stockwerkeigentum ist eine Eintragung im Grundbuch notwendig. Diese Eintragung wird auf der Grundlage eines Vertrags der Miteigentümer oder einer Erklärung des Eigentümers der Liegenschaft vorgenommen.
Eine besondere Eigenschaft des Stockwerkeigentums ist, dass es auch gegründet werden kann, bevor das Gebäude fertiggestellt ist. Auch in diesem Fall ist eine Eintragung im Grundbuch erforderlich. Die Anzahl und die genaue Beschreibung der Stockwerkeinheiten sind im Grundbuch eingetragen. Dies ist besonders für die Aufteilung der Kosten zwischen den Eigentümern relevant. Ebenso werden Änderungen, wie die Übertragung von Stockwerkeigentum, Löschungen oder Korrekturen, im Grundbuch verzeichnet.
Das Grundbuch dient somit als zentrales Dokument, das die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer sowie die Verteilung der Kosten regelt.
Jeder Stockwerkeigentümer hat spezifische Pflichten und Rechte, die durch das Gesetz (ZGB 712 ff. und ZGB 646 ff.) sowie durch Stockwerkeigentums-Regeln, Hausordnungen und Eigentümergemeinschaftsbeschlüsse definiert werden.
Zu den Rechten gehört das exklusive Sonderrecht, die eigene Einheit (zum Beispiel Wohnung oder Büro) und bestimmte Nebenräume zu nutzen und auszubauen. Ferner hat der Stockwerkeigentümer das Recht, seinen Anteil zu verkaufen oder zu vermieten, solange dies mit den gemeinschaftlichen Regeln vereinbar ist.
Die Pflichten eines Stockwerkeigentümers umfassen die Einhaltung der Regeln der Eigentümergemeinschaft und die Übernahme eines Anteils an den Kosten und Aufwendungen für den Unterhalt und die Erneuerung des gemeinschaftlichen Eigentums. Ebenso ist jeder Stockwerkeigentümer verpflichtet, die Rechte der anderen Stockwerkeigentümer zu respektieren und keine Handlungen vorzunehmen, die deren Rechte beeinträchtigen könnten.
Zu beachten ist, dass Änderungen, die die Struktur oder das Aussehen des Gebäudes betreffen, in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erfordern.
Die Verwaltung und Organisation der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind komplexe Aufgaben, die durch die Gemeinschaftsordnung und die Organe der Gemeinschaft geregelt werden. Die Verwaltung wird von der Gemeinschaft gewählt und ist verantwortlich für den Unterhalt der gemeinschaftlichen Gebäudeteile und finanzielle Angelegenheiten wie Rechnungen, Steuern, Versicherungen und Reparaturkosten.
Einige der Hauptaufgaben der Verwaltung sind:
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat jedoch auch Pflichten und Rechte in der Verwaltung und Organisation. Dazu gehören die Abhaltung der Stockwerkeigentümerversammlung und die Kommunikation mit den Eigentümern. Die Gemeinschaft ist auch für eine ordnungsgemäße Verwaltung und Instandhaltung des Grundstücks verantwortlich.
Im Kontext des Stockwerkeigentums unterscheiden wir zwischen Sonderrechten und Sondernutzungsrechten. Sonderrechte beziehen sich auf den exklusiven Gebrauch von spezifischen Teilen des Gebäudes wie Wohnungen oder Büros. Dieses Recht ermöglicht es den Stockwerkeigentümern, diese Räume nach ihrem Ermessen zu nutzen und zu gestalten, solange sie die Rechte und Interessen der anderen Stockwerkeigentümer nicht beeinträchtigen. Sondernutzungsrechte hingegen ermöglichen eine exklusive Nutzung von gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes oder des Grundstücks, zum Beispiel Gartensitzplätze oder Aussenparkplätze. Solche Rechte werden üblicherweise bei der Begründung des Stockwerkeigentums durch entsprechende Regelungen festgelegt.
Die Verteilung der Kosten und des Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum erfordert sorgfältige Planung und Verständnis. Die anfallenden Kosten für den Unterhalt und die Erneuerung des gemeinschaftlichen Eigentums werden normalerweise anteilig nach den Wertquoten der einzelnen Einheiten aufgeteilt, falls im Reglement nichts anderes festgelegt ist.
Ein Erneuerungsfonds ist ein zweckgebundenes Sondervermögen, in das alle Stockwerkeigentümer einzahlen. Dieser Fonds dient der Deckung von Kosten für grössere Sanierungen und Erneuerungen. Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung zur Etablierung eines solchen Fonds gibt, ist dies in der Praxis üblich und wird empfohlen.
Eine weitere wichtige Komponente ist die Kostenverteilung. Diese kann durch spezielle Kostenverteilschlüssel geregelt werden, die in den meisten Stockwerkeigentums-Reglementen festgelegt sind.
Bevor Sie Stockwerkeigentum erwerben, sollten Sie sich umfassend informieren.
Schliesslich sollte der Käufer sich auch über die Lage und Umgebung der Immobilie informieren. Dies beinhaltet Aspekte wie Infrastruktur, Nahverkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und die allgemeine Wohnqualität in der Umgebung.
Die Vermietung einer Eigentumswohnung ist eine gängige Praxis unter Stockwerkeigentümern, doch es gibt einige Aspekte, die Sie berücksichtigen müssen.
Beim Stockwerkeigentum gibt es verschiedene steuerliche Aspekte zu berücksichtigen:
Stockwerkeigentum ist eine Form des gemeinschaftlichen Eigentums, bei der Gebäude in Einheiten aufgeteilt sind. Jeder Eigentümer besitzt eine Sondereinheit und einen Anteil an den gemeinschaftlichen Teilen.
Beim Stockwerkeigentum wird ein Gebäude in Einheiten aufgeteilt. Die Wertquote bestimmt die finanzielle Beteiligung. Eine Gemeinschaft entscheidet über Angelegenheiten und verwaltet gemeinschaftliche Teile. Die Teilungserklärung und das Reglement regeln Rechte und Pflichten.
Die Kosten für den Kauf von Stockwerkeigentum variieren stark und hängen von Faktoren wie der Lage, der Grösse, dem Zustand der Einheit sowie regionalen Marktbedingungen ab. Daher ist es unmöglich, einen pauschalen Betrag anzugeben. Um konkrete Informationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an Immobilienmakler oder Verkäufer in der jeweiligen Region zu wenden, um aktuelle Preise und Kosten zu erfragen.
Im Stockwerkeigentum gehört das Dach zum Bereich der gemeinschaftlichen Teile. Entscheidungen und Kosten für Instandhaltungen werden in der Regel von der Stockwerkeigentümergemeinschaft getragen, sofern die Regelungen in der Teilungserklärung und dem Reglement nichts anderes aussagen.