Wie viel ist mein Zuhause wert?
Kostenlose Immobilienbewertung Online in 3 Minuten

Solidarmieter

Oliver S.
17.01.2025
6 min

Solidarmieter: Was ist das?

Die Solidarmiete ist eine der häufigsten Formen des gemeinsamen Wohnens in der Schweiz. Hierbei unterschreiben mehrere Personen den Mietvertrag zusammen, was gerade bei jungen Paaren beliebt ist. Als Solidarmieter teilen sich die Bewohner nicht nur die Wohnung, sondern übernehmen auch gemeinsam die rechtliche Verantwortung. Hier ist also keine Person als Hauptmieter vermerkt. Bei dieser Mietform haftet jeder Unterzeichnende für den gesamten Mietzins und mögliche Schäden.

Solidarmieter: Bedeutung und Solidarhaftung im Mietrecht

Die Solidarhaftung greift in der Praxis besonders dann, wenn finanzielle Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Zahlt beispielsweise ein WG-Mitglied seinen Mietanteil nicht, kann die Vermieterschaft den ausstehenden Betrag von jedem anderen Mitbewohner einfordern.

Für Paare und Wohngemeinschaften bietet diese Mietform 2025 dennoch Vorteile: Die geteilte Verantwortung erhöht die Chancen auf eine Zusage bei der Wohnungssuche. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Mietparteien regelt die interne Kostenaufteilung und schafft Klarheit bei der Rückforderung der Kaution.

Diese Regelung gilt auch nach einem Auszug, denn bis zur offiziellen Entlassung aus dem Mietvertrag bleibt die Haftung bestehen.

Rechte und Pflichten im Solidarmietvertrag

Als gemeinsame Hauptmieter besitzen Solidarmieter umfassende Mitbestimmungsrechte bei allen wohnungsrelevanten Entscheidungen. Jeder Bewohner darf Mängel direkt beim Vermieter melden und Reparaturen einfordern.

Die Pflichten erstrecken sich auf die sorgfältige Nutzung der Wohnräume und Gemeinschaftsbereiche. Bei Schäden müssen alle Bewohner für deren Behebung aufkommen, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

Für bauliche Veränderungen oder das Aufstellen einer Ladestation braucht es die Zustimmung aller Mitbewohner. Diese Regelung gilt auch für die Anfechtung von Vermieterentscheidungen vor der Schlichtungsbehörde.

Was ist ein Solidarpartner?

Ein Solidarpartner ist eine Person, die gemeinsam mit anderen eine rechtliche Verpflichtung eingeht und gesamtschuldnerisch haftet. Im Kontext eines Mietvertrags handelt es sich dabei um Personen, die denselben Mietvertrag unterschrieben haben und somit gemeinschaftlich für alle Verpflichtungen wie Mietzahlungen und Schäden haften.

Realadvisor Kostenlose Immobilienbewertung

So funktioniert die Solidarhaftung

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag kann der Vermieter den vollen Betrag der Miete von jedem einzelnen Bewohner einfordern. Das bedeutet: Zahlt ein Mitbewohner seinen Anteil nicht, müssen die anderen einspringen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: In einer 3er-WG mit einer monatlichen Gesamtmiete von CHF 3'000 schuldet ein Bewohner seinen Anteil von CHF 1'000. Der Vermieter darf nun von den beiden anderen Mietern die gesamte Summe verlangen.

Die interne Kostenaufteilung zwischen den Mietern spielt für den Vermieter keine Rolle. Deshalb empfiehlt sich eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen den Mitbewohnern, die die Verteilung der Mietkosten und möglicher Schadenersatzforderungen regelt.

Gemeinsame Unterschriften beim Mietvertrag

Die rechtsgültige Unterzeichnung des Mietvertrags durch alle Bewohner bildet das Fundament der Solidarmiete. Ausnahmen gelten für Ehepaare: Hier reicht die Unterschrift eines Partners für die gemeinsame Bindung aus. Besonders bei Wohngemeinschaften müssen sämtliche zukünftigen Bewohner ihre Unterschrift leisten. Eine nachträgliche Ergänzung weiterer Mitbewohner erfordert die schriftliche Zustimmung der Verwaltung.

Die Vertragsanpassung gestaltet sich flexibel: Möchte ein Mitbewohner ausscheiden, können die verbliebenen Parteien einen neuen Vertrag aufsetzen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, neue Konditionen festzulegen oder die Umschreibung abzulehnen.

Mietzinserhöhung bei Solidarmietern

Bei einer Mietzinserhöhung geniessen Solidarmieter besondere Rechte. Die Anfechtung einer Erhöhung kann von jedem einzelnen Bewohner eigenständig eingereicht werden – eine gemeinsame Aktion aller Mitbewohner ist nicht zwingend erforderlich. Das Bundesgericht hat diese Regelung zum Schutz der Mieterinteressen bestätigt. Allerdings müssen die restlichen Mitbewohner über das laufende Verfahren informiert werden.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: In einer Basler WG mit drei Mietern reichte eine Bewohnerin erfolgreich Einspruch gegen eine überhöhte Mietanpassung ein. Die Schlichtungsbehörde prüfte den Fall und reduzierte die ursprünglich geforderte Erhöhung um die Hälfte – zum Vorteil aller Mitbewohner.

Wie komme ich aus dem Solidarmietvertrag?

Ein Ausstieg aus der Solidarmiete erfordert die Zustimmung aller Beteiligten – sowohl der Mitbewohner als auch des Vermieters. Eine praktische Lösung bietet die Suche nach einem passenden Nachmieter, der die vertraglichen Verpflichtungen übernimmt.

Die Vermieterschaft kann einem Mieterwechsel nur aus triftigen Gründen widersprechen, etwa bei mangelnder Bonität des vorgeschlagenen Nachmieters. Bis zur finalen Vertragsauflösung bleiben die finanziellen Verpflichtungen bestehen.

Ein schriftlicher Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag dokumentiert den Austritt rechtsgültig. Diese Vereinbarung regelt auch die Rückzahlung der anteiligen Mietkaution an den ausscheidenden Mieter.

Untervermietung durch Solidarmieter: Kann man eine Wohnung untervermieten?

Bei der Untervermietung müssen Solidarmieter gemeinsam handeln. Die Einwilligung zur Untervermietung benötigen sie von allen Mitbewohnern und der Vermieterschaft. Der Untermietvertrag sollte schriftlich festgehalten werden.

Ein Beispiel aus Zürich zeigt die Praxis: Eine dreiköpfige WG vermietet ein Zimmer unter, während ein Mitbewohner ein Auslandssemester absolviert. Die Haftung für Schäden und Mietzahlungen bleibt bei den ursprünglichen Solidarmietern.

Gegenüber dem Untermieter agiert die WG als Vermieter mit allen Rechten und Pflichten. Der maximale Untermietpreis darf den anteiligen Hauptmietzins nur geringfügig übersteigen – etwa bei möblierter Vermietung um maximal 20 Prozent.

Solidarhafter bei der Kündigung des Mietvertrags: Was versteht man unter Solidarhaftung?

Die Beendigung eines Solidarmietvertrags erfordert zwingend die Unterschriften aller Mietparteien. Eine einseitige Kündigung durch einen einzelnen Bewohner bleibt rechtlich unwirksam. Der schriftliche Kündigungsbrief muss per Einschreiben an die Verwaltung geschickt werden. Das Schreiben sollte die Namen sämtlicher Solidarmieter aufführen und deren Unterschriften enthalten.

Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften gilt eine Sonderregelung: Die Kündigung muss von beiden Partnern unterschrieben werden – auch wenn nur einer im Mietvertrag steht. Die gesetzlichen Kündigungsfristen bleiben bindend, ausser der Mietvertrag sieht längere Fristen vor.

Ein Nachmieter kann die finanzielle Belastung reduzieren. Die Verwaltung darf diesen nur ablehnen, falls nachweisbare Gründe gegen dessen Bonität sprechen. Es muss also immer eine tragbare Lösung für alle Beteiligten gefunden werden. 

Untermietvertrag: Untermieter kündigen & Rechte und Grenzen

Bei der Untervermietung durch Solidarmieter müssen klare Absprachen zwischen allen Beteiligten getroffen werden. Ein maximaler Aufschlag von 20 % auf den anteiligen Hauptmietzins ist bei möblierter Vermietung zulässig.

Für die Dauer der Untervermietung bleiben die ursprünglichen Solidarmieter verantwortlich, zum Beispiel wenn einer von ihnen für längere Zeit ins Ausland geht. Ein Beispiel bei Mitgliedern der Wohngemeinschaft einer Zürcher WG verdeutlicht dies: Als ein Mitbewohner für ein Semester nach Kanada ging, vermietete die WG sein Zimmer unter. Trotz der räumlichen Distanz blieb er mitverantwortlich für etwaige Schäden.

Die Mietkaution für Untermieter darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf einem separaten Konto hinterlegt werden.

Besonderheiten der Solidarmiete in der Schweiz

Eine Besonderheit der Schweizer Solidarmiete zeigt sich bei dringenden Angelegenheiten: Jeder Solidarmieter kann selbstständig handeln, wenn unmittelbarer Handlungsbedarf besteht – etwa bei einem Wasserschaden. Die Verwaltung muss die Anweisungen eines einzelnen Mieters akzeptieren.

Der Vermieter darf ausschliesslich mit der gesamten Mietergemeinschaft kommunizieren. Alle haben die gleichen Rechte. Beschlüsse über bauliche Massnahmen oder Modernisierungen erfordern daher die Zustimmung aller Vertragspartner. Zur Vereinfachung ist auch eine schriftliche Vollmacht für Entscheidungsprozesse bei einem Vertrag möglich.

Bei Streitigkeiten zwischen Solidarmietern bieten spezialisierte Mieterschlichtungsstellen in allen Kantonen eine kostenlose Beratung an. Diese Anlaufstellen vermitteln auch bei Konflikten über die Verteilung der Nebenkosten.

Quintessenz: Solidarmiete und Solidarhaftung

  • Solidarmiete: Bei der Solidarmiete teilen sich mehrere Personen sowohl die Wohnung als auch die rechtliche Verantwortung im Mietvertrag.
  • Solidarhaftung: Alle Solidarmieter haften gesamtschuldnerisch – der Vermieter kann die gesamte Miete von jedem Einzelnen verlangen.
  • Austritt: Ein Austritt aus dem Vertrag erfordert die Zustimmung aller Beteiligten sowie des Vermieters.
  • Mitbestimmung: Solidarmieter haben gleichberechtigte Rechte bei allen wohnungsrelevanten Entscheidungen.
  • Untervermietung: Für Untervermietungen sind die Zustimmung aller Mitbewohner und die des Vermieters erforderlich.
Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.