Antrag des Vorstands an Dritte oder Miteigentümer gerichtet und fordert von ihnen die Zahlung von Mitteln ein, die zur Deckung der Kosten des Miteigentums erforderlich sind. Diese Gebühren können sowohl üblich als auch aussergewöhnlich sein (z. B. anlässlich unvorhergesehener Arbeiten am Wohneigentum; Wenn sie üblich sind, werden sie in der Regel über einen bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal, Semester usw.) vorausgeplant.