Jeder, der eine Wohnung erwirbt, wird automatisch Teil der Gemeinschaft der Grundeigentümer dieses Wohnhauses. Aufgabe dieser Gemeinschaft ist es, die Teile der Liegenschaft zusammen zu verwalten. Zu diesem Zweck werden regelmässig Rückstellungen in sogenannten Erneuerungsfonds hinterlegt und grössere Änderungen am Gebäude müssen im Kollektiv besprochen werden.