Notargebühren

Oliver S.
28.07.2023, 20:26
5 min

Notargebühren: was ist das?

Notargebühren bezeichnen die Kosten, die bei Vorgängen oder Transaktionen (insbesondere bei Immobiliengeschäften) anfallen, die eine notarielle Beglaubigung erfordern. In der Schweiz beziehen sich die Notarkosten beim Hauskauf jedoch nicht ausschliesslich auf die reine Vergütung des Notars.

Obwohl der Name anderes vermuten lässt, umfassen die Notargebühren nicht nur die Kosten, die vom Gesetz festgelegt werden, sondern auch die Registergebühren (Übertragungssteuer) und die Eintragungsgebühren ins Grundbuch sowie zusätzliche Honorare des Notars. In der Praxis stellt der Notar seinem Kunden alle diese Kosten gesammelt in Rechnung.

Der Notar spielt eine wichtige Rolle beim Immobilienkauf in der Schweiz, da er für die Überprüfung der Dokumente und die Gewährleistung, dass alle Parteien mit den Bedingungen der Transaktion einverstanden sind, verantwortlich ist.

Woraus setzen sich die Notarkosten zusammen?

Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz betragen die Notarkosten in der Regel 3 bis 5 % des Kaufpreises und bestehen aus verschiedenen Elementen:

  • Registergebühren, auch Übertragungssteuer genannt, die vom Notar eingezogen und vollständig an den Staat abgeführt werden. Sie machen den grössten Teil der Notarkosten aus und betragen beispielsweise im Kanton Waadt 3,3 % des Verkaufspreises.
  • Die Kosten für die Eintragung (Grundbuch) beim Grundbuchamt, die ebenfalls direkt und vollständig vom Notar an das Grundbuchamt abgeführt werden.
  • Die Kosten für die Erstellung der Hypothekenurkunde sowie für verschiedene Tätigkeiten, wie die Korrespondenz mit Banken, um die Sicherheit für einen Kredit zu gewährleisten, falls erforderlich. Über steuerliche Vorteile darf ein Notar keine Beratung geben. 
  • Die Gebühren, Honorare, Leistungen und Auslagen des Notars für die Beurkundung des Kaufvertrags machen etwa 0,7 % des Kaufpreises aus, umfassen die Kosten für einzelne Vorgänge wie Kopien, Stempel, Telefonate, Faxe, Fahrten und Portokosten und sind vom Gesetzgeber genau vorgegeben.

Was ist der Unterschied zwischen Notargebühren und Notarhonoraren?

In der Schweiz sind Notargebühren und Notarhonorare zwei verschiedene Arten von Kosten, die mit einer notariellen Beurkundung verbunden sind.

Notargebühren beim Immobilienkauf

Notargebühren sind gesetzlich festgelegte Gebühren, die Notare für die Vorbereitung und Durchführung einer notariellen Beurkundung erheben. Diese Gebühren basieren auf einer Gebührentabelle, die durch das Gesetz über Notargebühren festgelegt werden und je nach Art der Urkunde, ihrem Wert und der Komplexität der Transaktion variiert.

Notargebühren sind also eine Art Steuer, die vom Staat festgelegt wird. Sie werden nach dem Wert der Immobilie oder dem Betrag der Transaktion berechnet und normalerweise nach einem festen Tarif berechnet. Notargebühren können einen erheblichen Teil der Kosten im Kontext des Kaufs einer Immobilie in der Schweiz ausmachen.

Der Tarif für Notargebühren basiert auf dem Verkehrswert der Immobilie oder dem Betrag der Transaktion – d. h. dem geschätzten Wert der betreffenden Immobilie, und nicht nach der Höhe des Kaufpreises. Notargebühren werden berechnet, indem ein Prozentsatz auf diesen Verkehrswert angewandt wird.

Notarhonorare

Zusätzlich zu den Gebühren kann der Notar zusätzliche Kosten für spezielle Dienstleistungen in Rechnung stellen, wie die Ausarbeitung eines Kaufvertrags, die Abwicklung einer Erbschaft oder die Einrichtung eines Ehevertrags. Diese Kosten sind ebenfalls durch den Gesetzgeber, also das Bundesgesetz über Gebühren, geregelt und müssen im Kostenvoranschlag des Notars klar ausgewiesen sein.

Diese Kosten werden vom Notar für Dienstleistungen in Rechnung gestellt, die er zusätzlich zur Vorbereitung und Durchführung der notariellen Beurkundung erbringt. Es handelt sich hierbei in der Regel um einen Pauschalbetrag oder einen Prozentsatz auf die Höhe des Kaufpreises. Notarhonorare können Kosten wie Rechtsberatung, Verhandlungen mit den beteiligten Parteien und die Koordination der verschiedenen Phasen der Transaktion beinhalten.

Im Allgemeinen machen die eigentlichen Notarkosten unter 0,5 % des Verkaufspreises aus und sind ausschliesslich vom Käufer (neuen Eigentümer) zu tragen, der den Notar frei wählen kann. Manchmal einigen sich Verkäufer und Käufer auch auf andere Regelungen. Unter «Kosten» versteht man hier nur die Vergütung des Notars, die anderen von ihm erhobenen Kosten sind nicht für seine eigene Vergütung bestimmt.

Hinweis: Die Berechnung der Notarkosten variiert je nach Kanton. In einigen Kantonen wenden Notare einen festen Satz an, während in anderen Kantonen Notare unabhängig sind und ihre Gebühren frei festlegen können.

Notarkostenrechner (Gebührenrechner) im Kanton Waadt: Wie werden hier die Notarkosten berechnet?

Im Kanton Waadt betragen die gesamten Notargebühren für einen Grundstückskauf (Immobiliengeschäft) etwa 4 % des Transaktionsbetrags. Hierzu gehören etwa Grundbuchkosten, Registergebühren und Honorare.

  1. Berechnen Sie die Registergebühren, indem Sie den Kauf-/Verkaufspreis der Immobilie mit dem Satz für die Übertragungssteuer multiplizieren. Im Kanton Waadt beträgt die Übertragungssteuer 3,3 % des Kauf-/Verkaufspreises.
  2. Berechnen Sie die Grundbuchkosten (Grundbuchamt), indem Sie den Kauf-/Verkaufspreis der Immobilie mit dem Satz für die Grundbucheintragung multiplizieren. Im Kanton Waadt kosten den neuen Eigentümer Eintragungen ins Grundbuchamt 0,3 % des Kauf-/Verkaufspreises.
  3. Das Honorar des Notars beträgt für den Käufer in der Regel etwa 0,5 % des Immobilienpreises. Manchmal trägt auch der Verkäufer diese Kosten.

Beispiel: Herr Arnaud kauft eine Wohnung im Kanton Waadt zu einem Preis von CHF 500'000.-. Die Notarkosten belaufen sich auf CHF 20'500.- und werden wie folgt aufgeteilt:

  • CHF 16'500.- für die Übertragungssteuer
  • CHF 1'500.- für die Grundbuchkosten (Eintragungen im Grundbuch)
  • CHF 2'500.- für das Notarhonorar
Quintessenz: Notargebühren
  • Notarkosten umfassen die Registergebühren, Grundbuchkosten (Eintragungen im Grundbuch), die Notargebühren und das Notarhonorar.
  • Notarkosten variieren je nach Wert der Immobilientransaktion. In der Regel betragen die Kosten etwa 3 bis 5 % des Immobilienwertes (Verkehrswert). Sie können jedoch je nach verschiedenen Faktoren höher oder niedriger sein.
  • Notarkosten in der Schweiz sind gesetzlich geregelt. Notare müssen vor Beginn der Arbeit eine detaillierte Kostenschätzung zur Verfügung stellen.

 

FAQ

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in der Schweiz?

Notarkosten variieren je nach Wert der Immobilientransaktion und des Kantons. In der Regel betragen sie etwa 3 bis 5 % des Immobilienwertes.

Notargebühren beim Grundstückskauf: Wer zahlt die Notarkosten beim Hausverkauf bzw. -kauf?

In der Schweiz gibt es unterschiedliche Regelungen, jedoch zahlt zumeist der Käufer alle mit einem Immobiliengeschäft verbundenen Notargebühren.

Wer zahlt den Notar beim Hauskauf im Kanton Bern?

In der Regel zahlt der Käufer alle Notargebühren, wobei Käufer und Verkäufer auch andere Regelungen treffen können.

Sind Notarkosten die einzigen Kosten, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Schweiz anfallen?

Nein, Notarkosten sind nicht die einzigen Kosten, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Schweiz anfallen. Es können auch andere Gebühren anfallen, wie Maklergebühren, Gutachterkosten, die Mutationsgebühr oder andere Steuern.

Ist es möglich, Notarkosten in der Schweiz zu verhandeln?

Manchmal kann es möglich sein, Notarkosten in der Schweiz zu verhandeln (nur das eigentliche Notarhonorar), doch das hängt vom Notar und Kanton ab, in dem die Immobilie liegt. Die Notarkosten werden in der Regel von den kantonalen Behörden geregelt, wobei Notare in manchen Fällen kleine Preisanpassungen in Abhängigkeit von der Situation eines Kunden machen können.

Grundbuchkosten: Was kostet ein Grundbucheintrag in der Schweiz bzw. wie hoch sind die Grundbuchgebühren?

Die Gebühren, die für einen Eintrag beim Grundbuchamt berechnet werden, variieren je nach Kanton. Beispiel: Im Kanton Waadt werden für Eintragungen ins Grundbuchamt 0,3 % des Kauf-/Verkaufspreises fällig.

Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf für den Verkäufer?

In aller Regel muss der Verkäufer die Notargebühren übernehmen, wodurch für den Käufer keine Kosten anfallen. Manchmal jedoch einigen sich Käufer und Verkäufer auf andere Regelungen.

Gibt es eine offizielle Gebührentabelle, mit der ich die Gebühren eines Notars überprüfen kann?

Ja. Über diesen Link können Sie sich eine offizielle Übersicht der kantonalen Notariatstarife in der Schweiz herunterladen. Die wurde von der Schweizerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.