Notargebühren bezeichnen die Kosten, die bei Vorgängen oder Transaktionen (insbesondere bei Immobiliengeschäften) anfallen, die eine notarielle Beglaubigung erfordern. In der Schweiz beziehen sich die Notarkosten beim Hauskauf jedoch nicht ausschliesslich auf die reine Vergütung des Notars.
Obwohl der Name anderes vermuten lässt, umfassen die Notargebühren nicht nur die Kosten, die vom Gesetz festgelegt werden, sondern auch die Registergebühren (Übertragungssteuer) und die Eintragungsgebühren ins Grundbuch sowie zusätzliche Honorare des Notars. In der Praxis stellt der Notar seinem Kunden alle diese Kosten gesammelt in Rechnung.
Der Notar spielt eine wichtige Rolle beim Immobilienkauf in der Schweiz, da er für die Überprüfung der Dokumente und die Gewährleistung, dass alle Parteien mit den Bedingungen der Transaktion einverstanden sind, verantwortlich ist.
Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz betragen die Notarkosten in der Regel 3 bis 5 % des Kaufpreises und bestehen aus verschiedenen Elementen:
In der Schweiz sind Notargebühren und Notarhonorare zwei verschiedene Arten von Kosten, die mit einer notariellen Beurkundung verbunden sind.
Notargebühren sind gesetzlich festgelegte Gebühren, die Notare für die Vorbereitung und Durchführung einer notariellen Beurkundung erheben. Diese Gebühren basieren auf einer Gebührentabelle, die durch das Gesetz über Notargebühren festgelegt werden und je nach Art der Urkunde, ihrem Wert und der Komplexität der Transaktion variiert.
Notargebühren sind also eine Art Steuer, die vom Staat festgelegt wird. Sie werden nach dem Wert der Immobilie oder dem Betrag der Transaktion berechnet und normalerweise nach einem festen Tarif berechnet. Notargebühren können einen erheblichen Teil der Kosten im Kontext des Kaufs einer Immobilie in der Schweiz ausmachen.
Der Tarif für Notargebühren basiert auf dem Verkehrswert der Immobilie oder dem Betrag der Transaktion – d. h. dem geschätzten Wert der betreffenden Immobilie, und nicht nach der Höhe des Kaufpreises. Notargebühren werden berechnet, indem ein Prozentsatz auf diesen Verkehrswert angewandt wird.
Zusätzlich zu den Gebühren kann der Notar zusätzliche Kosten für spezielle Dienstleistungen in Rechnung stellen, wie die Ausarbeitung eines Kaufvertrags, die Abwicklung einer Erbschaft oder die Einrichtung eines Ehevertrags. Diese Kosten sind ebenfalls durch den Gesetzgeber, also das Bundesgesetz über Gebühren, geregelt und müssen im Kostenvoranschlag des Notars klar ausgewiesen sein.
Diese Kosten werden vom Notar für Dienstleistungen in Rechnung gestellt, die er zusätzlich zur Vorbereitung und Durchführung der notariellen Beurkundung erbringt. Es handelt sich hierbei in der Regel um einen Pauschalbetrag oder einen Prozentsatz auf die Höhe des Kaufpreises. Notarhonorare können Kosten wie Rechtsberatung, Verhandlungen mit den beteiligten Parteien und die Koordination der verschiedenen Phasen der Transaktion beinhalten.
Im Allgemeinen machen die eigentlichen Notarkosten unter 0,5 % des Verkaufspreises aus und sind ausschliesslich vom Käufer (neuen Eigentümer) zu tragen, der den Notar frei wählen kann. Manchmal einigen sich Verkäufer und Käufer auch auf andere Regelungen. Unter «Kosten» versteht man hier nur die Vergütung des Notars, die anderen von ihm erhobenen Kosten sind nicht für seine eigene Vergütung bestimmt.
Hinweis: Die Berechnung der Notarkosten variiert je nach Kanton. In einigen Kantonen wenden Notare einen festen Satz an, während in anderen Kantonen Notare unabhängig sind und ihre Gebühren frei festlegen können.
Im Kanton Waadt betragen die gesamten Notargebühren für einen Grundstückskauf (Immobiliengeschäft) etwa 4 % des Transaktionsbetrags. Hierzu gehören etwa Grundbuchkosten, Registergebühren und Honorare.
Beispiel: Herr Arnaud kauft eine Wohnung im Kanton Waadt zu einem Preis von CHF 500'000.-. Die Notarkosten belaufen sich auf CHF 20'500.- und werden wie folgt aufgeteilt:
Notarkosten variieren je nach Wert der Immobilientransaktion und des Kantons. In der Regel betragen sie etwa 3 bis 5 % des Immobilienwertes.
In der Schweiz gibt es unterschiedliche Regelungen, jedoch zahlt zumeist der Käufer alle mit einem Immobiliengeschäft verbundenen Notargebühren.
In der Regel zahlt der Käufer alle Notargebühren, wobei Käufer und Verkäufer auch andere Regelungen treffen können.
Nein, Notarkosten sind nicht die einzigen Kosten, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Schweiz anfallen. Es können auch andere Gebühren anfallen, wie Maklergebühren, Gutachterkosten, die Mutationsgebühr oder andere Steuern.
Manchmal kann es möglich sein, Notarkosten in der Schweiz zu verhandeln (nur das eigentliche Notarhonorar), doch das hängt vom Notar und Kanton ab, in dem die Immobilie liegt. Die Notarkosten werden in der Regel von den kantonalen Behörden geregelt, wobei Notare in manchen Fällen kleine Preisanpassungen in Abhängigkeit von der Situation eines Kunden machen können.
Die Gebühren, die für einen Eintrag beim Grundbuchamt berechnet werden, variieren je nach Kanton. Beispiel: Im Kanton Waadt werden für Eintragungen ins Grundbuchamt 0,3 % des Kauf-/Verkaufspreises fällig.
In aller Regel muss der Verkäufer die Notargebühren übernehmen, wodurch für den Käufer keine Kosten anfallen. Manchmal jedoch einigen sich Käufer und Verkäufer auf andere Regelungen.
Ja. Über diesen Link können Sie sich eine offizielle Übersicht der kantonalen Notariatstarife in der Schweiz herunterladen. Die wurde von der Schweizerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht.