Die Bürgschaftserklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das in der Schweiz streng reguliert wird. Sie verpflichtet den Bürgen, für die Schulden einer anderen Person einzustehen.
Bei Beträgen über CHF 2'000 muss die Erklärung notariell beglaubigt werden. Diese Übersicht zeigt, wie Sie eine Bürgschaftserklärung rechtssicher gestalten und welche Aspekte Sie dabei beachten müssen.
Eine Bürgschaftserklärung stellt eine finanzielle Absicherung für den Gläubiger dar. Der Bürge garantiert durch seine Unterschrift, die ausstehenden Zahlungen zu übernehmen, falls der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ein typisches Beispiel: Bei einer Mietwohnung unterschreibt ein Elternteil eine Bürgschaftserklärung für sein studierendes Kind. Die vertraglichen Verpflichtungen umfassen dabei sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis – vom monatlichen Mietzins bis zu möglichen Schadenersatzansprüchen.
Der Name, das Datum und die Unterschriften der Bürgen müssen klar dokumentiert sein. Der Gläubiger kann beim ersten schriftlichen Anfordern die vereinbarte Summe einfordern.
Das Schweizerische Obligationenrecht regelt in den Artikeln 492 bis 512 die rechtlichen Aspekte der Bürgschaft. Diese Gesetzesartikel definieren präzise die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der einfachen Bürgschaft und der Solidarbürgschaft. Bei letzterer kann der Gläubiger direkt den Bürgen zur Zahlung auffordern, ohne vorher den Hauptschuldner belangen zu müssen. Für die rechtliche Gültigkeit muss die Bürgschaftserklärung schriftlich erfolgen und den maximalen Haftungsbetrag klar ausweisen. Die Unterschrift des Bürgen bestätigt dessen Einverständnis mit allen Verpflichtungen.
Hier finden Sie eine professionell gestaltete Vorlage für Mietverhältnisse für Bürgschaften bis CHF 2'000.-. Das Muster steht als PDF zur Verfügung.
Unsere kostenlose Vorlage zum sofortigen Download enthält alle notwendigen Komponenten wie Personendaten, die Haftungssumme und Laufzeitangaben.
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Eine präzise Wortwahl macht die Bürgschaftserklärung unmissverständlich. Vermeiden Sie schwammige Formulierungen oder Interpretationsspielräume bei der Beschreibung der Zahlungsverpflichtungen.
Der Hauptteil sollte die Summe, den Zeitraum und die konkreten Bedingungen der Bürgschaft klar benennen. Beispiel: «Der Unterzeichnende [Name] verpflichtet sich zur Zahlung von CHF 50'000 für die Mietkaution der Wohnung an der Musterstrasse 1.»
Die sprachliche Gestaltung folgt dem Grundsatz «kurz und klar». Nutzen Sie aktive Verben statt Passivkonstruktionen. Schreiben Sie «Der Bürge [Name] zahlt» anstelle von «Die Zahlung wird durch den Bürgen geleistet».
Freundliche Grüsse sind hingegen bei einer solchen Bürgschaftserklärung unüblich.
Die einfache Bürgschaft bietet dem Bürgen maximalen Schutz. Der Gläubiger muss zuerst den Schuldner erfolglos betreiben oder nachweisen, dass dieser zahlungsunfähig ist. Ein Beispiel: Bei einer Mietbürgschaft von CHF 10'000 muss der Vermieter erst ein Betreibungsverfahren gegen den Mieter durchführen.
Bei der Nachbürgschaft steht ein zweiter Bürge für die Verpflichtungen des ersten Bürgen ein. Diese Form findet sich häufig bei grösseren Krediten, wo mehrere Absicherungen erwünscht sind.
Die Rückbürgschaft ermöglicht es dem Bürgen, nach der Zahlung Rückgriff auf einen anderen Bürgen zu nehmen. Diese Variante wird besonders von Banken bei Geschäftskrediten genutzt, um das Risiko zu verteilen.