Das Vermarktungsmandat ist ein Vermittlungsvertrag, der die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie erleichtern soll. Der Eigentümer der zu vermietenden Immobilie, der sogenannte Auftraggeber, beauftragt einen Makler, den sogenannten Bevollmächtigten, damit, einen Kunden für die Immobilie zu finden, wobei er eine Verpflichtung zu Mitteln, aber nicht zu Ergebnissen hat. Der Vertrag kann vorsehen, dass der Bevollmächtigte bezahlt wird und seine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Mandat erstattet werden.