Gesamtheit der Erben des Eigentümers einer Immobilie. Die Erbengemeinschaft entsteht mit dem Tod eines Individuums und besteht daher aus allen Erben des genannten Eigentümers. Sie werden gesamtschuldnerisch Eigentümer seines Vermögens, sowohl seines Eigentums als auch seiner Schulden. In dem Fall, dass eine Immobilie Bestandteil dieses Vermögens ist, gehört diese Immobilie allen Erben gleichzeitig. Diese Erbengemeinschaft nach Schweizer Recht wird auch als Erbschaft bezeichnet. Die Verwaltung des Vermögens des Verstorbenen erfolgt innerhalb der Erbengemeinschaft mit Entscheidungen, die immer einstimmig getroffen werden müssen.