Bestimmung des Gesetzes, deren Anwendung nicht durch eine Vertragsklausel zwischen zwei Privatpersonen umgangen werden kann. Wenn beispielsweise ein Mieter alle oder einen Teil der von ihm bewohnten Räumlichkeiten untervermieten möchte, kann er dies nicht ohne die Zustimmung des Vermieters tun, da sonst der Vertrag nichtig ist. Dies ist eine nicht verhandelbare Regel.