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Normale Abnutzung

Oliver S.
07.01.2025
6 min

Normale Abnutzung: Was ist das?

Definition: Was ist «normale Abnutzung»?

Im Rahmen eines Mietverhältnisses entstehen durch die tägliche Nutzung einer Wohnung unvermeidbare Gebrauchsspuren. Dieser natürliche Verschleiss wird als normale Abnutzung bezeichnet und spielt eine wichtige Rolle bei der Wohnungsübergabe. Während Mieter oft unsicher sind, welche Abnutzungen zulässig sind, sorgen solche Themen auch bei Vermietern oft für Klärungsbedarf.

Welcher Artikel regelt die rechtlichen Grundlagen der normalen Abnutzung?

In der Schweiz regelt das Obligationenrecht (Art. 256 OR) die Pflichten von Mietern und Vermietern. Die normale Abnutzung umfasst Gebrauchsspuren, die durch den gewöhnlichen Gebrauch entstehen und vom Vermieter getragen werden müssen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Leichte Verfärbungen an Wänden durch Sonnenlicht.
  • Abnutzungsspuren auf Böden, wie Kratzer oder matte Stellen.
  • Verschleisserscheinungen an Küchenarmaturen oder Sanitäranlagen.

Im Gegensatz dazu müssen Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen, vom Mieter behoben werden. Beispiele hierfür sind Brandflecken auf Teppichen, tiefere Kratzer auf Parkett oder Schimmelbildung durch unzureichendes Lüften.

Eine wichtige Referenz in der Praxis ist die paritätische Lebensdauertabelle, die festlegt, wie lange bestimmte Materialien in einer Wohnung als gebrauchsfähig angesehen werden. Diese Tabelle dient oft als Grundlage, um zu beurteilen, ob eine Abnutzung als normal einzustufen ist.

Beispiele für normale Abnutzung und Gebrauchsspuren

Die paritätische Lebensdauertabelle dient in der Schweiz als zuverlässige Grundlage, um den Zustand von Wohnungseinrichtungen objektiv zu bewerten. Sie definiert die übliche Lebensdauer von Materialien und Geräten und hilft, normale Abnutzung von übermässiger Nutzung abzugrenzen. Nachfolgend einige typische Beispiele:

Wände und Decken

  • Vergilbte Tapeten: Nach 8–10 Jahren gelten Tapeten als überholt, insbesondere durch Sonnenlicht verursachte Verfärbungen sind normal.
  • Dübellöcher: Kleinere Löcher, die für Regale oder Bilder gebohrt wurden, fallen unter normale Abnutzung. Eine Vielzahl oder unsachgemäss verschlossene Löcher können jedoch als Mangel gewertet werden.

Parkett und andere Böden: Normale Abnutzung

  • Parkettboden: Kratzer, die durch Möbel oder normale Nutzung entstehen, sind üblich. Die Lebensdauer von Parkett beträgt gemäss der Lebensdauertabelle rund 15–20 Jahre, abhängig von der Qualität. Nach dieser Zeit wird eine Erneuerung oft als notwendig angesehen.
  • Laminat: Typische Abnutzungsspuren wie matte Oberflächen oder kleinere Kratzer gehören zur normalen Abnutzung. Laminat hat in der Regel eine Lebensdauer von etwa 10–15 Jahren.

Küche und Bad

  • Küchengeräte und Oberflächen: Gebrauchsspuren an Arbeitsflächen wie leichte Kratzer oder Flecken werden als normal betrachtet. Elektrogeräte wie Backöfen oder Kühlschränke haben je nach Qualität eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren.
  • Badewanne und Lavabo: Kalkablagerungen und matte Stellen gehören zu den normalen Verschleisserscheinungen. Eine Acryl-Badewanne hat eine Lebensdauer von 15 Jahren, während ein Lavabo etwa 20 Jahre genutzt werden kann.

Fenster und Türen

  • Fensterdichtungen: Elastische Dichtungen verlieren im Laufe der Zeit ihre Funktionalität. Nach etwa 10 Jahren gilt dies als normaler Verschleiss.
  • Türrahmen und -griffe: Kratzer oder leichte Abnutzungen an Türrahmen und Griffen gehören zum Standard.

Die paritätische Lebensdauertabelle hilft dabei, Streitfälle bei der Wohnungsübergabe zu minimieren. Vermieter können so zwischen erwartbaren Gebrauchsspuren und ersatzpflichtigen Schäden unterscheiden.

Keine normale Abnutzung

  • Brandflecken im Teppich
  • Kritzeleien auf Fensterrahmen
  • Tiefere Kratzer im Lavabo
  • Spuren von Bildern (je nach Intensität)

Definition der normalen Abnutzung bei der Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe ist ein entscheidender Moment im Mietverhältnis, bei dem die Frage nach der normalen Abnutzung oft zu Diskussionen führt. Um Missverständnisse im Rahmen der verbleibenden Lebensdauer zu vermeiden, ist es wichtig, die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Mietern und Vermietern klar zu definieren.

Die Wohnungsabnahme und das Wohnungsabnahmeprotokoll

Ein Wohnungsabnahmeprotokoll (Beitrag mit kostenlosem Download) ist das zentrale Dokument, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Es wird bei der Abgabe gemeinsam von beiden Parteien erstellt und umfasst Details zu allen Räumen, Böden, Wänden, Fenstern und weiteren Einrichtungsgegenständen. Eine normale Abnutzung wie vergilbte Tapeten oder Abnutzungsspuren auf Böden sollte dabei explizit vermerkt werden, da diese keine Ansprüche auf Reparaturen oder Erneuerungen auslösen.

Im Protokoll können auch strittige Punkte festgehalten werden, falls keine Einigung erzielt wird. So behalten beide Parteien eine verbindliche Grundlage, die im Streitfall hilft.

Häufige Streitpunkte zur normalen Abnutzung in einer Mietwohnung

Ein häufiger Konfliktpunkt ist die Abgrenzung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung. Beispiele:

  • Parkettboden mit tiefen Kratzern: Während oberflächliche Gebrauchsspuren als normal gelten, könnten tiefe Kratzer durch unsachgemässen Gebrauch vom Mieter übernommen werden müssen.
  • Schimmelbildung in der Wohnung: Tritt dieser aufgrund baulicher Mängel auf, ist der Vermieter verantwortlich. Wird Schimmel durch falsches Lüften oder mangelnde Pflege verursacht, trägt der Mieter die Kosten.
  • Bohrlöcher und Schäden an Wänden: Einzelne Dübellöcher sind unproblematisch, während exzessive Bohrungen oder nicht fachgerecht verschlossene Löcher Reparaturen erforderlich machen können.

So vermeiden Sie Streitigkeiten

Um Streit bei der Übergabe zu vermeiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Regelmässige Kontrolle der Wohnung: Kleine Mängel können frühzeitig behoben werden, um grössere Schäden zu vermeiden.
  2. Dokumentation des Zustands beim Ein- und Auszug: Fotos oder Videos helfen, den ursprünglichen Zustand nachzuweisen.
  3. Frühzeitige Kommunikation: Sollten sich Schäden abzeichnen, ist eine frühzeitige Meldung an den Vermieter sinnvoll.
  4. Versicherung: Schliessen Sie eine Hausratversicherung bzw. Haftpflichtversicherung ab, die einige der möglichen Beschädigungen übernimmt.

Die Kenntnis der üblichen Lebensdauer von Einrichtungsgegenständen aus der paritätischen Lebensdauertabelle hilft dabei, Unklarheiten zu vermeiden.

5 Tipps für Mieter

1. Regelmässige Pflege der Wohnung

Mieter sollten ihre Wohnung kontinuierlich pflegen, um Schäden vorzubeugen. Dazu gehört, Böden, Wände und Oberflächen regelmässig zu reinigen und Verschmutzungen, die schwer zu entfernen sind, zu vermeiden.

2. Vorsicht bei Renovierungen

Eigenmächtige Änderungen wie das Streichen der Wände in kräftigen Farben oder umfangreiche Bohrarbeiten sollten Sie vorher mit Ihrem Vermieter absprechen. Nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten können nämlich als übermässige Abnutzung gewertet werden.

3. Schäden sofort melden

Melden Sie kleinere Schäden wie ein undichtes Fenster oder Risse in der Wand sofort Ihrem Vermieter oder Ihrer Versicherung. Verzögertes Handeln kann Sie als Mieter unter Umständen haftbar machen.

4. Sorgfältige Vorbereitung der Wohnungsabgabe

Mieter sollten vor der Wohnungsabgabe eine gründliche Reinigung durchführen und kleinere Reparaturen wie das Verschliessen von Dübellöchern vornehmen. Dies sorgt für einen besseren Eindruck und vermeidet Konflikte.

5. Kenntnis der Lebensdauertabelle

Mieter sollten sich mit der paritätischen Lebensdauertabelle vertraut machen, um nachvollziehen zu können, welche Abnutzungen als normal gelten. Dieser Tipp schützt vor unberechtigten Forderungen des Vermieters.

5 Tipps für Vermieter

1. Klare Dokumentation des Zustands

Bei der Übergabe der Wohnung sollte ein detailliertes Wohnungsübernahmeprotokoll erstellt werden. Fotos und Beschreibungen helfen, den Zustand der Wohnung objektiv festzuhalten.

2. Realistische Erwartungen

Vermieter sollten sich bewusst sein, dass eine normale Abnutzung im Mietrecht vorgesehen ist und nicht als Mangel behandelt werden kann. Dies umfasst Abnutzungen entsprechend der Lebensdauer von Materialien.

3. Kommunikation mit Mietern

Eine offene und sachliche Kommunikation mit Mietern kann viele Konflikte verhindern. Regelmässige Hinweise zur Pflege und Wartung sind sinnvoll, um grösseren Schäden vorzubeugen.

4. Professionelle Einschätzung bei Streitfällen

Im Streitfall können Vermieter einen unabhängigen Experten hinzuziehen, um den Zustand der Wohnung zu beurteilen. Dies schafft Klarheit und vermeidet Konflikte.

5. Regelmässige Instandhaltung

Um die Lebensdauer von Materialien zu verlängern, sollten Vermieter ihre Immobilien regelmässig warten und pflegen. Dies betrifft insbesondere Fenster, Heizungen und Sanitäranlagen.

Quintessenz: Normale Abnutzung

  • Definition: Die normale Abnutzung umfasst Gebrauchsspuren, die durch den üblichen Gebrauch einer Wohnung entstehen und vom Vermieter getragen werden.
  • Rechtliche Grundlage: Im Schweizer Mietrecht ist festgelegt, dass die normale Abnutzung keine Kosten für den Mieter verursacht.
  • Beispiele: Vergilbte Tapeten, kleinere Kratzer auf Böden und matte Stellen an Küchenoberflächen gelten als normal.
  • Abgrenzung: Schäden durch unsachgemässen Gebrauch wie Brandflecken oder Schimmel fallen nicht unter die normale Abnutzung.
  • Tipp: Die paritätische Lebensdauertabelle bietet klare Richtlinien, um den Zustand einer Wohnung objektiv zu bewerten.

FAQ

Was fällt unter die normale Abnutzung?

Die normale Abnutzung umfasst Gebrauchsspuren, die durch den alltäglichen Gebrauch einer Wohnung entstehen. Beispiele sind vergilbte Tapeten, kleinere Kratzer auf Böden und Abnutzung von Sanitäranlagen im Rahmen ihrer üblichen Lebensdauer.

Was gilt als übermässige Abnutzung?

Als übermässige Abnutzung gelten Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen. Dazu gehören Brandflecken auf Teppichen, tiefe Kratzer im Parkett oder Schimmel durch mangelndes Lüften.

Was ist ein normaler Verschleiss bzw. normale Gebrauchsspuren?

Normaler Verschleiss bzw. normale Gebrauchsspuren bezeichnen kleinere Abnutzungen, die während der Lebensdauer von Materialien unvermeidbar sind. Sie werden im Schweizer Mietrecht als Teil der normalen Abnutzung angesehen. Dazu gehören matte Stellen auf Laminat oder leichte Abnutzungen an Türgriffen.

Was bedeutet die normale Abnutzung bei einer Wohnung?

Bei einer Mietwohnung umfasst die normale Abnutzung Verschleisserscheinungen, die durch eine alltägliche Nutzung entstehen, etwa vergilbte Wände oder abgenutzte Küchenarbeitsflächen. Diese Kosten trägt der Vermieter.

Was bedeutet normale Abnutzung bei Parkett?

Normale Abnutzung bei Parkett umfasst typische Gebrauchsspuren, die durch den täglichen Gebrauch entstehen. Dazu zählen:

  • Kleinere Kratzer oder Dellen, die durch Möbel oder Schuhe verursacht werden.
  • Matte Stellen oder leichter Glanzverlust durch häufiges Begehen.
  • Verfärbungen, die durch Sonneneinstrahlung entstehen.

Gemäss der paritätischen Lebensdauertabelle beträgt die übliche Lebensdauer von Parkett je nach Qualität und Pflege zwischen 15 und 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit wird eine Erneuerung häufig als notwendig angesehen und als normale Abnutzung gewertet.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.