Eigentumsform nach Schweizer Recht, bei der mehrere Personen Miteigentümer derselben Immobilie sind. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eigentümer von Eigentumswohnungen werden in der Verordnung über die Zuweisung und Verwaltung von Immobilien definiert und geregelt. Sie haben besondere Privilegien für bestimmte Teile des Gebäudes wie Keller, Terrasse oder Garage. Die Gemeinschaftsbereiche hingegen sind frei von jeglicher Form von Vorteilen.