Eigentum und jegliches Vermögen, das ein Ehepaar (beide Ehegatten) während der Ehe erworben hat. Sie unterscheiden sich von persönlichem Eigentum. Nach schweizerischem Recht gelten Sie automatisch im Güterstand als verheiratet, wenn Sie keine Gütertrennung festgehalten oder keinen Ehevertrag abgeschlossen haben.