Das Raumplanungsgesetz (RPG) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Raumentwicklung in der Schweiz. Seit dem Inkrafttreten des RPG im Jahre 1979 regelt es in Art. 1 bis Art. 38 die Nutzung des Bodens und sorgt dafür, dass dieser haushälterisch eingesetzt wird. Ziel des RPG ist es, die natürlichen Ressourcen zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden zu fördern.
Eingeführt wurde das RPG mit dem Bundesgesetz über die Raumplanung, das seit 1980 in Kraft ist. Seither bildet es die Basis für die Trennung von Bau- und Nichtbauzonen sowie für die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes sollen aktuelle Herausforderungen wie der zunehmende Bodenverbrauch und der Druck auf Bauzonen noch gezielter angegangen werden.
In Art. 1 heisst es: Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft.
Das RPG kann beim Bundesamt für Raumentwicklung ARE als PDF heruntergeladen werden.
Das RPG verfolgt das Ziel, den Boden als begrenzte Ressource effizient und nachhaltig zu nutzen. Es verpflichtet Bund und Kantone, übermässigen Bodenverbrauch zu vermeiden und die Entwicklung auf bestehende Bauzonen zu konzentrieren.
Eines der Kernelemente des Raumplanungsgesetzes ist der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbauzonen. Bauzonen sind für die Errichtung von Gebäuden vorgesehen, während Nichtbauzonen wie landwirtschaftliche Flächen oder Naturschutzgebiete vor einer Bebauung geschützt werden. Dieser Grundsatz dient der Erhaltung der Schweizer Kulturlandschaft und einer geordneten Besiedelung.
Das RPG teilt die Verantwortung für die Raumplanung zwischen den verschiedenen Ebenen auf:
Die laufende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) durch den Bundesrat zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen wie die Zersiedelung und den Flächenverbrauch noch stärker zu adressieren. In der Vorlage zur Revision stehen folgende Änderungen im Fokus:
Mit der Vorlage zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sollen Bauzonen genauer auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden. Kantone müssen ihre Bauzonen regelmässig überprüfen und überschüssige Flächen reduzieren. Ziel ist es, die haushälterische Nutzung des Bodens zu fördern und Leerstände zu minimieren.
Das RPG legt künftig mehr Wert auf verdichtetes Bauen innerhalb bestehender Bauzonen. Gemeinden werden dazu angehalten, bestehende Baureserven besser zu nutzen und nachhaltige Bauprojekte zu fördern.
Der Bundesrat betont durch die Vorlage der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes die verbindliche Umsetzung der kantonalen Richtpläne. Diese müssen klare Vorgaben zur Raumplanung enthalten und gewährleisten, dass Bauten bei Bauvorhaben den Zielen des Bundes entsprechen.
Mit diesen Massnahmen will das revidierte RPG den Druck auf unbebaute Flächen verringern und die Schweiz auf eine nachhaltige Entwicklung und ein zukunftsorientiertes Bauen ausrichten.
Das revidierte Raumplanungsgesetz tritt nach seiner Verabschiedung durch die eidgenössischen Räte und einer möglichen Volksabstimmung in Kraft. Der genaue Zeitpunkt wird vom Bundesrat festgelegt.
Das Raumplanungsrecht regelt in Art. 1 bis Art. 38 die Nutzung des Bodens in der Schweiz. Es teilt das Land in Bau- und Nichtbauzonen ein, schützt natürliche Ressourcen und fördert eine nachhaltige Entwicklung.
Die Revision stärkt die Steuerung der Bauzonengrössen, fördert verdichtetes Bauen und legt mehr Gewicht auf die verbindliche Umsetzung kantonaler Richtpläne.
Das RPG sichert eine geordnete Raumentwicklung, schützt Kulturlandschaften und sorgt für eine nachhaltige Nutzung begrenzter Ressourcen wie Boden und Natur.