Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung für ein Immobilienprojekt, das grosse Auswirkungen auf seine unmittelbare Umgebung oder auf eine sehr grosse Anzahl von Menschen gleichzeitig haben wird. Durch die öffentliche Anhörung wird sichergestellt, dass alle Parteien, deren Interessen durch die Realisierung des Gebäudes beeinträchtigt werden könnten, nicht dagegen sind. In der Praxis besteht die öffentliche Auflage darin, dass der Bauantrag an der öffentlichen Säule, in einer Lokalzeitung auf der für das Amtsblatt (FAO) reservierten Seite und auf der Website der CAMAC (Centrale des autorisations en matière d'autorisations de constructions) bekannt gemacht wird. Interessierte (öffentliche oder private) Personen können beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Einspruch einlegen.