Eine Person, die Eigentum besitzt, deren Nutzungsrechte (der Immobilie) einer anderen Person zufallen, die als "Niessbraucher" bezeichnet wird. Die beiden Begriffe - blosser Eigentümer und Niessbraucher - werden daher oftmals miteinander gekoppelt. Im Zusammenhang mit Immobilien besitzt der blosse Eigentümer das Gebäude, bewohnt es jedoch nicht und vermietet es nicht, während der Niessbraucher dieses Eigentum bewohnen und vermieten kann.