Sicherheit, die einem Grundpfandrecht entspricht. Die Gült gewährt dem Gläubiger ein Recht auf das Grundstück. Sie entbindet den Schuldner jedoch von jeder persönlichen Verpflichtung. Diese besondere Bestimmung des Schweizer Rechts wird nicht oft genutzt, da diejenigen, die ein Hypothekendarlehen gewähren, mehr Sicherheiten für die Rückzahlung verlangen.