Eigentum

Oliver S.
30.06.2022, 15:26
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Eigentum: was ist das?

Eigentum nennt man persönlichen Besitz, dies ist bei einer Immobilie dann der Fall, wenn man als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Somit darf man selbstständig über die Immobilie verfügen, kann etwa selber darin leben, ohne jemandem Rechenschaft schuldig zu sein und darf laut Art. 641 ZGB jede ungerechtfertigte Einwirkung abwehren. Es ist auch erlaubt, das persönliche Eigentum zu bebauen, verändern, verkaufen, vermieten und verpachten oder es als Erbe zu verschenken. Obwohl ein Eigentümer alle Rechte an der Immobilie besitzt, muss er sich trotzdem an die örtlichen Gesetze halten.

Oft kommt es auch vor, dass eine Immobilie mehr als einer Person gehört, dann spricht man vom Eigentümeranteil. Meistens ist dieser so vergeben, dass alle Parteien gleich viele Prozente an der Liegenschaft besitzen. Ist es jedoch so, dass jemandem der grössere Eigentümeranteil zusteht, dann verfügt diese Person über die endgültige Entscheidungsmacht.

Im Schweizer Gesetz sind drei verschiedene Formen von Eigentum anerkannt: Alleineigentum, Miteigentum und Gesamteigentum. Die Eigentumsform jeder Immobilie ist spezifisch im Grundbuch eingetragen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.