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Wochenaufenthalter

Oliver S.
12.11.2024
7 min

Wochenaufenthalter: Was ist das?

Wochenaufenthalter in der Schweiz: Definition und rechtlicher Status

Der Wochenaufenthalter-Status in der Schweiz basiert auf dem Prinzip der «Einheit des Wohnsitzes». Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtes haben diese Personen ihren Hauptwohnsitz im Ausland, meist in einem EU-Land wie Deutschland.

In der Schweiz gelten sie als Aufenthalter mit speziellen Rechten und Pflichten. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ermöglicht diese Arbeitsform.

Entscheidend für den rechtlichen Status sind:

  • Regelmässige Rückkehr zum ausländischen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
  • Arbeitstätigkeit in der Schweiz
  • Unterkunft am Schweizer Arbeitsort

Die kantonalen Behörden prüfen diese Kriterien bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Der Status kann steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben.

Voraussetzungen für Wochenaufenthalter in der Schweiz

Für die Anerkennung als Wochenaufenthalter müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort sollte mindestens 100 Kilometer betragen oder die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über 1,5 Stunden dauern.

Es darf keine Absicht des dauernden Verbleibens in der Schweiz zu vermuten sein. Ein regelmässiger Rhythmus der Rückkehr zum Hauptwohnsitz ist erforderlich, typischerweise an Wochenenden. Die Unterkunft am Arbeitsort darf nur beschränkten Wohnkomfort bieten, meist eine Einzimmerwohnung oder ein Apartment, je nach den äusseren Umständen.

Behörden verlangen oft einen Nachweis über die Notwendigkeit des Wochenaufenthalts, etwa durch Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung. Eine Anmeldung bei der zuständigen Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Aufenthalts ist obligatorisch.

Anmeldung: Wann muss ich mich als Wochenaufenthalter anmelden?

Der Anmeldeprozess für Wochenaufenthalter erfordert einige spezifische Schritte. Zunächst müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Arbeitsortes melden. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag oder Wohnungsbestätigung
  • Arbeitsvertrag oder Studiennachweis
  • Aktueller Heimatausweis (für Schweizer Bürger)

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann zusätzlich eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich sein. Die Behörden der Gemeinden prüfen alle Informationen und ihren Antrag und stellen bei Erfüllung aller Kriterien eine Wochenaufenthaltsbescheinigung aus. Diese ist in der Regel befristet und muss regelmässig erneuert werden.

Internationaler Wochenaufenthalter in der Schweiz: Bewilligung und Aufenthaltsstatus

Bei internationalen Wochenaufenthaltern aus EU/EFTA-Staaten gilt in der Schweiz 2024 eine besondere Regelung, also auch für Deutschland-Schweiz. Sie erhalten üblicherweise eine Grenzgängerbewilligung G, die für fünf Jahre gültig ist, sofern ein unbefristeter oder mindestens einjähriger Arbeitsvertrag vorliegt.

Bei kürzeren Verträgen richtet sich die Gültigkeitsdauer nach der Vertragslaufzeit. Die Bewilligung muss beim kantonalen Migrationsamt beantragt werden.

Beachten Sie: Für kroatische Staatsangehörige gelten bis Ende 2024 noch Kontingente für Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen. Wochenaufenthalter aus Drittstaaten benötigen zur Anmeldung zusätzlich zur G-Bewilligung eine Arbeitserlaubnis, deren Erteilung an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

Steuern und Steuerpflicht: Wo zahlt ein Wochenaufenthalter?

Die steuerliche Situation von Wochenaufenthaltern gestaltet sich komplex. Grundsätzlich bleiben sie an ihrem Hauptwohnsitz steuerpflichtig, sofern sie regelmässig dorthin zurückkehren, auch wenn Sie in der Schweiz arbeiten.

In der Schweiz unterliegen sie der Quellensteuer auf ihr Erwerbseinkommen. Der Steuersatz variiert je nach Ort (Steuerrechtlicher Wohnsitz), Person, Kanton und persönlichen Umständen.

Wochenaufenthalter können bestimmte Kosten steuerlich geltend machen:

  • Miete für die Zweitwohnung am Arbeitsort
  • Fahrtkosten zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz
  • Mehraufwendungen für Verpflegung

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem steuerrechtlichen Wohnsitz. Bei Alleinstehenden vermutet das Bundesgericht diesen am Arbeitsort, was zu einer vollen Steuerpflicht in der Schweiz führen kann.

Die 60-Tage-Regelung für Grenzgänger

Die 60-Tage-Regelung stellt einen zentralen Aspekt für Grenzgänger dar. Diese Bestimmung besagt, dass Arbeitnehmer, die wegen einer Arbeit in der Schweiz an mehr als 60 Tagen im Kalenderjahr nicht an ihren Wohnsitz zurückkehren (Tägliche Rückkehr), in der Schweiz voll steuerpflichtig werden.

Zu beachten ist, dass Homeoffice-Tage nicht als Nichtrückkehrtage zählen. Für die Berechnung relevant sind:

  • Dienstreisen in Drittländer
  • Übernachtungen am Arbeitsort aufgrund von Schichtdienst
  • Fortbildungen mit Übernachtung in der Schweiz

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die 60-Tage-Grenze proportional angepasst. Grenzgänger sollten diese Regelung sorgfältig beachten, um unerwartete steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Krankenversicherung für Wochenaufenthalter

Deutsche und andere Wochenaufenthalter in der Schweiz haben bezüglich ihrer Krankenversicherung besondere Optionen. Sie können zwischen der Versicherung in ihrem Heimatland und der Schweizer Grundversicherung wählen. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit getroffen werden.

Bei der Wahl einer Schweizer Krankenversicherung profitieren Wochenaufenthalter von den gleichen Leistungen wie Schweizer Bürger. Die Prämien variieren je nach Kanton und gewähltem Modell.

Viele deutsche Wochenaufenthalter entscheiden sich für die Schweizer Krankenversicherung, da diese unabhängig vom Einkommen ist und meist günstiger ausfällt als andere Optionen. Zusätzlich ermöglicht sie eine spätere Rückkehr in das Versicherungssystem des Heimatlandes.

Wohnsituation in der Schweiz

Die Wohnungssuche stellt für Wochenaufenthalter in der Schweiz eine besondere Herausforderung dar. Viele bevorzugen als Wohnort in der Schweiz aus beruflichen Gründen möblierte Apartments oder WG-Zimmer, da diese flexibel und kostengünstig sind. In Grossstädten wie Zürich oder Genf herrscht ein angespannter Wohnungsmarkt, weshalb eine frühzeitige Planung ratsam ist.

Regionale Unterschiede prägen die Mietpreise erheblich. Während in ländlichen Gebieten günstigere Optionen existieren, müssen Wochenaufenthalter in urbanen Zentren mit höheren Kosten rechnen. Einige Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter bei der Wohnungssuche oder stellen Firmenwohnungen zur Verfügung. Häufig wird hierbei die Schweiz als Zweitwohnsitz angegeben.

Beachten Sie lokale Mietgesetze und Kündigungsfristen. Bei der Wahl einer Wohnung ist oft die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wichtig und damit eine gute Anbindung an eine Haltestelle. Das erleichtert die Mobilität zwischen Arbeitsplatz und Unterkunft.

Homeoffice-Regelungen für Wochenaufenthalter

Für Wochenaufenthalter in der Schweiz gelten spezielle Homeoffice-Bestimmungen:

  • Ab 2024 dürfen sie bis zu 49,9 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen, ohne ihren Status zu gefährden. Diese Flexibilität erfordert eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitstage.
  • Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen. Diese gilt für drei Jahre und kann verlängert werden.
  • Bei der Steuererklärung können Wochenaufenthalter Homeoffice-Tage als reguläre Arbeitstage in der Schweiz deklarieren. Dies beeinflusst weder die Quellensteuer noch die 60-Tage-Regelung.

Um den Wochenaufenthalter-Status aufrechtzuerhalten, empfiehlt sich eine ausgewogene Mischung aus Präsenz- und Homeoffice-Arbeit. Ein detaillierter Arbeitskalender unterstützt bei behördlichen Nachfragen.

Führerschein und Mobilität

Wochenaufenthalter profitieren von der exzellenten Verkehrsinfrastruktur der Schweiz. Das landesweite öffentliche Verkehrsnetz ermöglicht bequemes Pendeln zwischen Arbeitsort und Wochenenddomizil. Viele nutzen das GA-Abonnement für unbegrenzte Fahrten.

Bezüglich des Führerscheins besteht für EU-Bürger kein Handlungsbedarf. Sie dürfen ihren heimischen Führerschein weiterhin verwenden. Allerdings müssen Personen aus Drittstaaten nach 12 Monaten eine Umschreibung vornehmen.

Carsharing-Angebote wie Mobility erfreuen sich zunehmender Beliebtheit unter Wochenaufenthaltern. Diese bieten eine flexible Alternative zum eigenen Auto. Einige Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern E-Bikes zur Verfügung, was die nachhaltige Fortbewegung in Städten fördert.

Unterschiede zu klassischen Grenzgängern

Wochenaufenthalter unterscheiden sich in mehreren Aspekten von klassischen Grenzgängern:

  • Während Letztere täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln, verbringen Wochenaufenthalter die Arbeitswoche in der Schweiz. Dies hat Auswirkungen auf ihre rechtliche Stellung. Wochenaufenthalter benötigen eine spezielle Anmeldung und unterliegen anderen Bestimmungen bezüglich der Aufenthaltsdauer und Rückkehrfrequenz.
  • Steuerlich ergeben sich ebenfalls Unterschiede: Die Besteuerung von Wochenaufenthaltern ist komplexer und hängt von Faktoren wie der Aufenthaltsdauer und dem Lebensmittelpunkt ab.
  • Auch bei der Sozialversicherung bestehen Abweichungen. Wochenaufenthalter haben mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Krankenversicherung und müssen besondere Regelungen beachten.

Was ist der Vorteil und was die Nachteile des Wochenaufenthalts?

Der Wochenaufenthalt bietet Vorteile, bringt aber auch Herausforderungen mit sich:

  • Zu den Pluspunkten zählen höhere Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz und die Chance, in einem internationalen Umfeld zu arbeiten.
  • Die Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben ermöglicht eine klare Fokussierung auf berufliche Ziele.
  • Allerdings kann die räumliche Distanz zur Familie belastend sein und zu Einsamkeitsgefühlen führen.

Wochenaufenthalter profitieren von:

  • Erweiterung des beruflichen Netzwerks
  • Verbesserung der Sprachkenntnisse
  • Kennenlernen einer neuen Kultur

Dem gegenüber stehen erhöhte Lebenshaltungskosten und ein organisatorischer Mehraufwand. Die Balance zwischen zwei Lebenswelten erfordert gute Planung und Anpassungsfähigkeit.

Beliebte Städte: Zürich, Bern und St. Gallen

  • Zürich lockt Wochenaufenthalter mit erstklassigen Jobchancen in der Finanzbranche und einem pulsierenden Nachtleben. Die Stadt bietet eine Vielzahl von möblierten Apartments, ideal für den wöchentlichen Aufenthalt.
  • Bern besticht durch seine Nähe zur Natur und kurze Wege. Viele Wochenaufenthalter schätzen die Möglichkeit, nach Feierabend eine Runde in der Aare zu schwimmen.
  • St. Gallen punktet mit seiner Überschaubarkeit und dem starken Fokus auf Bildung und Forschung. Die Stadt ist besonders bei Akademikern beliebt, die temporär an der renommierten Universität tätig sind.

Alle drei Städte verfügen über exzellente öffentliche Verkehrsanbindungen, was die Rückkehr zum Hauptwohnsitz am Wochenende erleichtert. Aber natürlich kann man auch in jedem anderen Kanton, wie etwa der Schwyz 1 -1,5 Zimmer Wohnungen mieten.

Wie funktioniert ein Wochenaufenthalt in der Praxis?

Der Alltag eines Wochenaufenthalters erfordert sorgfältige Planung und Organisation. Viele nutzen digitale Tools zur Verwaltung zweier Haushalte und zum Tracken ihrer Aufenthaltszeiten. Ein typischer Arbeitstag beginnt aufgrund der Pendelzeit oft früh. Abends widmen sich viele Wochenaufenthalter Networking-Aktivitäten oder Weiterbildungen.

Für die Work-Life-Balance empfiehlt sich:

  • Regelmässige Videoanrufe mit der Familie
  • Aktive Teilnahme am lokalen Vereinsleben
  • Nutzung der Wochenenden für intensive Qualitätszeit zu Hause

Die grösste Herausforderung bleibt die räumliche Trennung vom Privatleben. Eine klare Kommunikation mit Arbeitgeber und Familie hilft, Erwartungen zu managen und Stress zu reduzieren.

Quintessenz: Wochenaufenthalter

  • Regelmässige Rückkehr zum Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland
  • Arbeitstätigkeit in der Schweiz (Arbeitsvertrag mindestens 1 Jahr)
  • Unterkunft am Schweizer Arbeitsort
  • Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort mindestens 100 Kilometer
  • Ab 2024 dürfen sie bis zu 49,9 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen.

FAQ

Was gilt als Wochenaufenthalter?

Ein Wochenaufenthalter ist eine Person, die aus beruflichen oder schulischen Gründen unter der Woche an einem zweiten Wohnort lebt, aber ihren Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz behält. Der Hauptwohnsitz bleibt dabei jener Ort, an dem die Person regelmäßig ihre Freizeit verbringt und familiär oder sozial eingebunden ist.

Was kann man als Wochenaufenthalter abziehen?

Nicht internationale Wochenaufenthalter können in der Schweiz folgende Kosten steuerlich absetzen:

  • Miete für die Zweitwohnung am Arbeitsort.
  • Reise- und Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort.
  • Mehrkosten für Verpflegung am Zweitwohnsitz, sofern diese belegt werden können.
    Die genauen Abzüge variieren je nach Kanton.

Wer muss sich als Wochenaufenthalter anmelden?

Wochenaufenthalter müssen sich am Zweitwohnort bei der Gemeinde als Wochenaufenthalter anmelden. Gleichzeitig bleibt der Hauptwohnsitz weiterhin der steuerlich relevante Wohnort. Die Anmeldung ist notwendig, um die rechtliche und steuerliche Situation klarzustellen.

Wie viele Wohnsitze darf man in der Schweiz haben?

In der Schweiz ist ein Hauptwohnsitz verpflichtend, jedoch können beliebig viele Nebenwohnsitze (Zweitwohnungen) bestehen, solange diese den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Steuerlich und melderechtlich bleibt der Hauptwohnsitz entscheidend.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.