Nach der Regelung des offiziellen schweizerischen Grundbuchrechts muss jede Immobilie eindeutig identifizierbar und nummeriert sein. Verankert im Artikel 18 GBV gilt das landesweite System "Eidgenössische Grundstücksidentifikation" (E-GRID). Dieses Gesetz ist hauptsächlich im grundstücksbezogenen Datenaustausch zwischen verschiedenen Einrichtungen wichtig. Dazu gehören Bank- und Kreditinstitutionen, Notare, Versicherungen sowie Steuer- und Grundbuchämter.