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Die E-GRID ist die schweizweit eindeutige Identifikationsnummer für jedes Grundstück im Grundbuch und in der amtlichen Vermessung. Sie stellt sicher, dass Parzellen – unabhängig vom Kanton oder der Gemeinde – verwechslungsfrei identifizierbar sind. Gesetzlich verankert ist sie in Art. 18 der Grundbuchverordnung (GBV) und Art. 10 der Technischen Grundbuchverordnung (TGBV, SR 211.432.11).
Die Pflicht zur Vergabe einer E-GRID ergibt sich aus Art. 18 GBV sowie dem Datenmodell DM.01-AV-CH der amtlichen Vermessung. Der Präfix wird durch den Bund vergeben, die sechsstellige Zählnummer durch die Systeme der Kantone. Neue Nummern entstehen bei Neuvermessungen, Parzellierungen oder der Vereinigung von Grundstücken. Eine einmal vergebene E-GRID-Nummer wird nie wiederverwendet.
Die E-GRID ist zentraler Bestandteil des elektronischen Grundstückinformationssystems eGRIS und des ÖREB-Katasters (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen). Sie ermöglicht den reibungslosen Datenaustausch zwischen Grundbuchämtern, Banken, Versicherungen, Notariaten und Behörden auf allen Verwaltungsebenen.
Beim Kauf, dem Verkauf oder der Belehnung einer Liegenschaft wird die E-GRID-Nummer in Kaufverträgen, Hypothekarverträgen und Grundpfandverschreibungen angegeben. Sie stellt sicher, dass alle Parteien dasselbe Grundstück meinen und verhindert die Verwechslungsgefahr durch ähnliche Adressen oder Parzellennummern.
Im Schweizer Katasterwesen gibt es drei verschiedene Identifikatoren, die häufig verwechselt werden:
Die drei Identifikatoren ergänzen einander und ermöglichen die lückenlose digitale Verknüpfung von Boden, Gebäude und Adresse.
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Die E-GRID-Nummer eines Grundstücks lässt sich kostenlos über den Dienst Cadastralinfo auf cadastre.ch ermitteln. Geben Sie dort die Adresse, Koordinaten oder Parzellennummer ein – die E-GRID-Nummer erscheint in den angezeigten Grundstückinformationen. Umgekehrt können Sie über die ÖREB-Online-Abfrage auf cadastre.ch direkt per E-GRID-Nummer nach einem Grundstück suchen. Die Nummer steht ausserdem im Grundbuchauszug des betreffenden Grundstücks.
Viele Kantone bieten ergänzend eigene Geoportale an – etwa den GIS-Browser Zürich oder das Geoportal des Kantons Bern –, über die sich die E-GRID-Nummer direkt mit dem kantonalen Kataster verknüpfen lässt. Weiterführende Grundbuchinformationen – etwa zur Eigentümerschaft oder zu Dienstbarkeiten – erfordern eine Berechtigung beim zuständigen Grundbuchamt.
Die E-GRID ist das verbindende Element im Schweizer Immobilienwesen: datenschutzkonform, stabil und systemübergreifend einsetzbar. Ob vor einem Immobilienkauf, für Bauprojekte oder zur Klärung öffentlich-rechtlicher Beschränkungen – wer die E-GRID-Nummer kennt, hat den direkten Zugang zu allen relevanten Grundstücksdaten.
Der E-GRID ist die eidgenössische Grundstücksidentifikation – eine schweizweit eindeutige Kennnummer, die jedem Grundstück im Grundbuch und in der amtlichen Vermessung zugewiesen wird. Ziel ist die verwechslungsfreie Identifikation von Grundstücken über alle Kantone hinweg.
Die E-GRID-Nummer ist die konkrete Zeichenfolge der Identifikation: Sie besteht aus einem vierstelligen Präfix (durch den Bund vergeben) und einer sechsstelligen Zählnummer (kantonal vergeben). Sie enthält bewusst keine Angaben zur Lage, Grösse oder Eigentümerschaft.
Im Grundbuch ist die E-GRID die primäre, schweizweit gültige Bezeichnung eines Grundstücks. Sie ergänzt kantonale Parzellennummern und stellt sicher, dass jedes Grundstück systemübergreifend – etwa bei Handänderungen, Grundpfandverschreibungen oder ÖREB-Abfragen – eindeutig identifizierbar ist.
Die E-GRID-Nummer lässt sich kostenlos über den Dienst Cadastralinfo auf cadastre.ch anhand der Adresse, Koordinaten oder Parzellennummer ermitteln. Sie steht ausserdem im Grundbuchauszug. Für weiterführende Grundbuchdaten ist eine Berechtigung beim zuständigen Grundbuchamt erforderlich.
Nein. Die E-GRID bleibt auch bei Gemeindefusionen, Grenzbereinigungen oder Adressänderungen unverändert.