Eine Mindestabstandspflicht benennt den Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden, der eingehalten werden muss, um den Zugang zu Tageslicht und einen Lebensraum für jedes Gebäude zu gewährleisten. Die Mindestabstandspflicht verbietet, dass ein Gebäude die Sicht aus dem Fenster eines anderen Gebäudes behindert. Sie beträgt mindestens 4 Meter zwischen dem Fenster und dem Gebäude. Sie erhöht sich auf 8 Meter, wenn die Fenster der beiden Gebäude einander gegenüberliegen, was einer Abstandspflicht von mindestens 4 Metern für jedes Gebäude entspricht.