Anmerkungen besitzen einen informativen Charakter und bieten vertiefte Auskunft zu bestimmten Verhältnissen rund um eine Immobilie. Oft beinhalten sie auch gewisse Auflagen, welche mit der originalen Baubewilligung ausgesprochen wurden und somit beachtet werden müssen. Entgegen den anderen Eintragungen im Grundbuch weisen die Anmerkungen auf bereits rechtsgültige Tatsachen hin.
Die Anmerkungen thematisieren normalerweise Bereiche wie:
- Reglement des STWE (Stockwerkeigentum)
- Zugehör
- Landwirtschaftliches Bodenrecht
- Verkaufseinschränkungen
- Immobilienrente
- Baurichtlinien