Was ist Ihr Haus wert?
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Der Ablauf beim Hausverkauf gliedert sich in der Schweiz in sieben Schritte: Bewertung, Unterlagen, Verkaufsstrategie, Vermarktung, Verhandlung, öffentliche Beurkundung beim Notar und Eintrag ins Grundbuch. Vom Vermarktungsstart bis zur Auszahlung vergehen meist drei bis vier Monate, je nach Region und Objekt auch länger. Den grössten Einfluss auf den Preis und das Tempo haben eine realistische Bewertung, vollständige Unterlagen und eine gute Präsentation. Dieser Leitfaden führt Sie durch jeden Schritt – mit Dauer, Pflichten, Kosten und Checkliste.
Die folgende Übersicht zeigt die sieben Schritte mit typischer Dauer und Ergebnis:
| Schritt | Phase | Dauer | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Bewertung und Verkaufsentscheid | 1–2 Wochen | Realistischer Angebotspreis |
| 2 | Unterlagen zusammenstellen | 1–2 Wochen | Vollständiges Verkaufsdossier |
| 3 | Strategie: Makler oder privat | wenige Tage | Klares Vorgehen |
| 4 | Vermarktung und Besichtigungen | 6–10 Wochen | Qualifizierte Kaufinteressenten |
| 5 | Verhandlung und Reservation | 1–2 Wochen | Käufer und Konditionen fixiert |
| 6 | Öffentliche Beurkundung | 1–2 Wochen | Rechtsgültiger Kaufvertrag |
| 7 | Grundbuch, Zahlung, Übergabe | 3–6 Wochen | Eigentumsübertrag und Auszahlung |
Am Anfang steht ein realistischer Preis. Wer zu hoch ansetzt, verlängert die Vermarktung und erzielt am Ende oft weniger. Eine erste Orientierung liefert eine Online-Bewertung, die aus der Lage, der Fläche, dem Baujahr und dem Zustand eine erste, unverbindliche Marktwertschätzung berechnet. Für den definitiven Angebotspreis ergänzen Sie diese durch eine Besichtigung vor Ort oder ein Gutachten.
Klären Sie in diesem Schritt auch Ihren Zeitrahmen und Ihre finanzielle Ausgangslage: Wann möchten Sie übergeben, läuft noch eine Hypothek, und welcher Erlös bleibt nach Kosten und Steuern übrig? Diese Eckwerte bestimmen Ihre gesamte Verkaufsstrategie.
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Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkauf und vermeiden Verzögerungen beim Notar. Da Käufer und ihre Banken Unterlagen früh prüfen, lohnt sich die Vorbereitung vor dem Vermarktungsstart. Welche Dokumente genau verlangt werden, hängt vom Kanton und von der Immobilienart ab; einen vollständigen Überblick bietet unsere Checkliste der Hausverkauf-Unterlagen.
Zu den üblichen Unterlagen gehören der aktuelle Grundbuchauszug, der Kataster- und Lageplan, Baupläne und Baubeschrieb, die Gebäudeversicherungspolice, Nachweise zu Renovationen sowie ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK), der je nach Kanton beim Verkauf verlangt wird, aber nicht überall Pflicht ist. Bei Stockwerkeigentum kommen Begründungsurkunde, Reglement und Protokolle der Eigentümergemeinschaft hinzu.
In diesem Schritt entscheiden Sie, ob Sie privat an privat verkaufen oder einen Makler beauftragen. Ein privater Hausverkauf spart die Maklerprovision, verlangt aber Zeit für das Exposé, Inserate, Besichtigungen und Verhandlungen. Sie tragen zudem die Verantwortung dafür, dass alle rechtlichen Punkte korrekt laufen.
Ein Makler bringt Marktkenntnis, ein Käufernetzwerk und Routine bei der Verhandlung und Vertragsvorbereitung mit. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Zeitbudget, Ihrer Erfahrung und der Nachfrage in Ihrer Region ab. Die Vor- und Nachteile von Makler und Privatverkauf helfen bei der Abwägung.
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Makler findenJetzt geht Ihre Immobilie an den Markt. Das Herzstück ist ein hochwertiges Verkaufsexposé mit professionellen Fotos, Grundrissen, einer klaren Objektbeschreibung und den wichtigsten Kennzahlen. Es bildet die Grundlage für die Inserate auf den grossen Schweizer Immobilienportalen und für die direkte Ansprache vorgemerkter Interessenten.
Auf die Inserate folgen Anfragen und Besichtigungen. Bündeln Sie Termine, qualifizieren Sie Interessenten und achten Sie auf die Finanzierbarkeit, bevor Sie in ernsthafte Gespräche gehen. Aus dieser Phase entstehen die ersten konkreten Kaufabsichten.
Sobald ein oder mehrere Interessenten kaufen wollen, klären Sie in der Verhandlung den Preis, den Übergabetermin, den Besitzantritt und die Zahlungsmodalitäten. Im besten Fall liegen mehrere Angebote vor, was Ihre Position stärkt.
Mit der favorisierten Käuferschaft vereinbaren Sie häufig eine Reservation mit einer Anzahlung. Beachten Sie dabei die Rechtslage: Eine bloss schriftliche Reservationsvereinbarung ist ohne öffentliche Beurkundung nicht bindend, und eine pauschale Konventionalstrafe ist nichtig. Tritt die Käuferschaft zurück, dürfen Sie die Anzahlung nicht einfach behalten. Ersetzen lassen sich nur tatsächlich entstandene Aufwendungen, und auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In der Schweiz braucht der Grundstückkaufvertrag die öffentliche Beurkundung durch eine Urkundsperson, damit er gültig ist. Diese Formvorschrift hält Art. 216 OR fest; ein bloss privatschriftlicher Vertrag ist nichtig. Je nach Kanton bereitet die Urkundsperson den Vertrag vor oder prüft den Entwurf, klärt die Grundpfandrechte und begleitet die Beurkundung beim Notar, bei der beide Parteien unterzeichnen.

Zur Absicherung legt der Käufer zur Unterzeichnung in der Regel ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen seiner Bank vor. Darin verpflichtet sich die Bank, den Kaufpreis zu überweisen, sobald die im Vertrag definierten Bedingungen erfüllt sind – allen voran der Eigentumswechsel im Grundbuch.
Mit der Beurkundung ist das Geschäft verpflichtend, aber noch nicht vollzogen. Das Eigentum geht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch auf den Käufer über. Das hält Art. 656 ZGB fest.
Die Details dieser Eigentumsübertragung im Grundbuch klären Notariat und Grundbuchamt gemeinsam. Nach dem Eintrag erfolgt die Zahlung des Kaufpreises gemäss Zahlungsversprechen. Zum Schluss übergeben Sie die Immobilie: Schlüssel, ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Zählerständen sowie alle relevanten Pläne und Dokumente. Damit ist der Hausverkauf abgeschlossen.
Als Verkäufer trifft Sie eine Aufklärungspflicht: Sind Ihnen Mängel wie Feuchtigkeit, Altlasten oder rechtliche Belastungen bekannt, müssen Sie diese offenlegen. Für die Sachgewährleistung haftet der Verkäufer nach Art. 197 OR für zugesicherte Eigenschaften und für Mängel, die den Wert mindern.
Viele private Verkäufer vereinbaren im Kaufvertrag eine Freizeichnung («gekauft wie besehen»), um die Gewährleistung zu beschränken. Diese Klausel schützt jedoch nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (Art. 199 OR). In diesem Fall bleibt die Haftung trotz Freizeichnung bestehen. Dokumentieren Sie den Zustand der Immobilie deshalb sauber und legen Sie Bekanntes offen.
Neben der Vorbereitung sollten Sie die Verkaufskosten kalkulieren. Beim Verkauf mit Makler fällt eine Maklerprovision an, die in der Deutschschweiz meist 2 bis 3 % des Verkaufspreises beträgt. In der Westschweiz, im Tessin und in Graubünden liegen die Ansätze höher. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchgebühren, die kantonal geregelt sind. Je nach Kanton werden sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder vollständig von der Käuferschaft getragen.
Der grösste Steuerposten ist die Grundstückgewinnsteuer. Sie fällt in allen Kantonen an (Art. 12 StHG). Steuerbar ist der Grundstückgewinn: Massgebend sind der Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen und bestimmte Verkaufskosten, nicht einfach die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Anders als in Deutschland gibt es keine steuerfreie 10-Jahres-Frist: Bei kurzer Haltedauer erhöht ein Besitzdauerzuschlag die Steuer, bei langer Haltedauer sinkt sie.
In gesetzlich geregelten Fällen kann ein Steueraufschub greifen, etwa bei einem Erbgang, einer Schenkung oder einer güterrechtlichen Übertragung wie bei einer Scheidung. Wie Sie die Grundstückgewinnsteuer berechnen und senken, zeigt unser Leitfaden zu den Steuern beim Hausverkauf.
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Entscheiden Sie sich vor dem Ablauf Ihrer Hypothek für einen Hausverkauf, wird der Erlös in der Regel dafür verwendet, Ihren Kredit zurückzuzahlen. Dieser ist über ein Grundpfand (meist einen Schuldbrief) auf der Liegenschaft gesichert. Prüfen Sie vorher Ihren Hypothekarvertrag, da bei einer vorzeitigen Auflösung einer Festhypothek eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann, die den Erlös schmälert.
Diese Kosten lassen sich oft vermeiden. Klären Sie mit Ihrer Bank, ob die Käuferschaft die bestehende Hypothek zu den laufenden Konditionen übernehmen kann oder ob sich Ihre Hypothek auf ein neues Objekt übertragen lässt. Reicht der Verkaufserlös nicht aus, um Ihre Hypothek zu tilgen, bleibt eine Restschuld – klären Sie diesen Punkt deshalb frühzeitig.
Checkliste für den richtigen Ablauf beim Hausverkauf: PDF zum Download
Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Aufgaben in der Reihenfolge des Ablaufs zusammen und steht am Ende des Abschnitts als PDF zum Download bereit:
Drei Fehler kosten Verkäufer am meisten:
Wer diese drei Punkte vermeidet, verkauft schneller und zu besseren Konditionen. Eine realistische Bewertung, ein vollständiges Dossier und eine professionelle Vermarktung sind die drei Hebel, die Sie selbst in der Hand haben.
Der Ablauf beim Hausverkauf folgt in der Schweiz sieben Schritten – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur öffentlichen Beurkundung und dem Grundbucheintrag. Wer realistisch bewertet, vollständige Unterlagen bereithält, seine Pflichten als Verkäufer kennt und professionell vermarktet, verkauft in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten und zu besseren Konditionen. Beginnen Sie mit einer soliden Bewertung Ihrer Immobilie und arbeiten Sie die Schritte der Reihe nach ab.
Vom Vermarktungsstart bis zur Auszahlung dauert ein Hausverkauf in der Schweiz meist drei bis vier Monate. Die Vermarktung beansprucht 6 bis 10 Wochen, Notariat und Grundbuch weitere 4 bis 8 Wochen.
Der Ablauf umfasst sieben Schritte: Bewertung, Unterlagen, Verkaufsstrategie, Vermarktung, Verhandlung, öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag mit Übergabe. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.
Zuerst ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie, dann stellen Sie die Unterlagen zusammen und entscheiden zwischen Makler und Privatverkauf. Danach folgen die Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen, die Beurkundung beim Notar und schliesslich der Grundbucheintrag mit der Zahlung und der Übergabe.
Der Verkäufer trägt in der Regel die Maklerprovision von meist 2 bis 3 % des Verkaufspreises sowie die Grundstückgewinnsteuer. Die Verteilung der Notariats- und Grundbuchgebühren richtet sich nach kantonalem Recht oder nach der Vereinbarung der Parteien.
Zwischen der öffentlichen Beurkundung und der Auszahlung liegen meist einige Wochen, da die Zahlung an den Grundbucheintrag gekoppelt ist. Das Bank-Zahlungsversprechen sichert den Kaufpreis ab, sobald der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen ist.
Der teuerste Fehler ist ein zu hoher Angebotspreis. Er verlängert die Vermarktungsdauer, und nach einer späteren Preissenkung erzielen Verkäufer oft weniger als bei einem von Anfang an marktgerechten Preis.