Sie möchten Ihr Haus verkaufen und gleichzeitig ein neues kaufen und fragen sich, ob das funktionieren kann? Wenn Sie bereits ein Haus oder eine Wohnung besitzen, ist es möglich, dass Sie eine neue, grössere Immobilie im Auge haben oder sich an einem anderen Ort in der Schweiz niederlassen möchten. In der Regel verkaufen die meisten zuerst ihre alte Liegenschaft, um für ihr neues Heim genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Wenn Sie ein Haus verkaufen möchten, um sich ein neues zu kaufen, wird das Anpassen der Verkaufs- und Kauftermine eines der schwierigsten Unterfangen sein, da Sie eine ausreichende Finanzierung gewährleisten müssen. RealAdvisor erklärt Ihnen mögliche Lösungen für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zur selben Zeit.
Die erste Lösung besteht darin, Ihre Immobilie zu verkaufen und dann eine Wohnung zu mieten, um die Zeit zu überbrücken, bis Sie Ihre neue Immobilie kaufen können. Dies ist wahrscheinlich die einfachste und finanziell vorsichtigste Lösung, doch sie hat den Nachteil, dass sie ziemlich kostspielig ist.
Wenn Sie bereits eine neue Wohnung oder ein Haus gefunden haben, das Sie unbedingt kaufen möchten, besteht die Gefahr, dass Ihr ausgesuchte Immobilie in der Zwischenzeit von einem anderen gekauft wird. Möchten Sie das verhindern, sollten Sie die folgenden, alternativen Lösungen in Betracht ziehen.
Sie können mit Ihrem Käufer eine spätere Frist aushandeln, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Finanzplan zu optimieren. Dafür müssen Sie Ihren Notar bitten, in der Kaufurkunde Ihre Vereinbarung festzuhalten. Zudem können Sie den Verkaufspreis Ihrer Immobilie um denselben oder geringfügig erhöhten Betrag der Miete senken, die Ihr Käufer bis zur Schlüsselübergabe weiterhin zahlen muss. Es geht darum, den Preis ihres Hauses optimal zu verhandeln. Nehmen wir folgendes Beispiel:
Diese Lösung eignet sich, wenn Ihr Interessent Mieter oder Erstkäufer ist. Sollte auch diese Lösung nicht zu Ihrer Situation passen, haben wir im Folgenden noch weitere für Sie parat.
Am Morgen zu verkaufen, und am Nachmittag zu kaufen, ist ebenfalls eine interessante Lösung. Ein solcher Balanceakt ist mit etwas Planung durchaus möglich, vorausgesetzt, Sie informieren Ihren Notar im Vorfeld über Ihre Pläne. Erklären Sie ihm Ihre Situation, da dieser Schritt eine gewisse Organisation erfordert. Nutzen Sie die Gelegenheit, um ihn so bald wie möglich zu fragen, welche Dokumente für den Verkauf eines Hauses obligatorisch sind.
Sie haben es nicht geschafft, die Termine zusammenzubringen, um Ihre Immobilie zu verkaufen und gleichzeitig eine neue zu kaufen? Kein Problem. Obwohl Ihre erste Hypothek noch nicht fertig abbezahlt ist, können Sie eine Finanzierung zur Überbrückung beantragen. Es handelt sich um das Äquivalent eines Überbrückungskredits für die erforderliche Dauer. Mit anderen Worten, für einen bestimmten Zeitraum werden Sie mehrere Darlehen zurückzahlen:
Prüfen Sie für diesen Fall, ob Ihre finanzielle Kapazität ausreicht, um auf diese Art von Finanzierung zugreifen zu können.
Sie können eine möblierte Wohnung für einen Tag oder einige Monate mieten, abhängig von der Zeit, die Sie zwischen dem Kauf und Verkauf beim Notar benötigen. In der Zwischenzeit ist es die bequemste und kostengünstigste Lösung, alle Ihre Möbel in einem Lager unterzubringen. Dadurch können Sie auch die beiden Umzüge vereinfachen, da alles gepackt bleibt.
In der Schweiz ändert sich, ob es sich nun um Ihren ersten Immobilienkauf oder eine Immobilie handelt, die Sie verkaufen, um eine andere zu kaufen, die Regel nicht: Ihre Schuldenlast darf 33 % Ihres Einkommens nicht übersteigen. Verwenden Sie am besten einen Hypothekensimulator, um Ihre Finanzierungsfähigkeit zu berechnen.
In der Schweiz gibt es keine Spekulationssteuer, sondern die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Diese fällt beim Verkauf einer Immobilie an. Dabei gilt: Je kürzer Sie im Besitz der Immobilie waren, desto höher die Steuer. Wie hoch diese Steuer im Detail ausfällt, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
In der Schweiz gibt es keine landesweite Regelung, die eine bestimmte Mindestbesitzdauer für den Verkauf einer Immobilie festlegt.