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Haus verkaufen und neues kaufen: So gelingt der Wechsel in der Schweiz

Oliver S.
08.04.2026
12 min
Inhaltsverzeichnis

Wer in der Schweiz sein Haus verkaufen und ein neues kaufen möchte, hat drei Möglichkeiten: zuerst verkaufen und dann kaufen, zuerst kaufen und dann verkaufen, oder die alte Liegenschaft vermieten und gleichzeitig eine neue beziehen. Welche Strategie passt, hängt von Ihrer finanziellen Lage, der Marktlage und Ihrem Zeitplan ab. Dieser Leitfaden erklärt alle drei Wege, zeigt die Vor- und Nachteile, erklärt die Zwischenfinanzierung und klärt, welche Steuern beim Eigenheimwechsel anfallen.

Das Wichtigste im Überblick
  • Drei Hauptstrategien: Zuerst verkaufen, zuerst kaufen oder die bisherige Immobilie vermieten – jede hat andere Risiken und Vorteile.
  • Zwischenfinanzierung: Kurzfristiges Bankdarlehen, das die Zeit zwischen Kauf und Verkauf überbrückt. Aktuell zu Zinssätzen von rund 2,5–4,5 % p. a. erhältlich. Laufzeit typischerweise 6–24 Monate.
  • Grundstückgewinnsteuer: Kaufen Sie innerhalb von zwei Jahren eine neue selbstgenutzte Immobilie, wird die Steuer aufgeschoben – nicht erlassen.
  • Tragbarkeit: Viele Haushalte erfüllen die Tragbarkeitsanforderungen der Bank für zwei Hypotheken nicht gleichzeitig. Das begrenzt Ihren Handlungsspielraum.
  • Marktsituation: In Regionen mit hoher Nachfrage empfiehlt es sich oft, zuerst zu kaufen. In Märkten mit schwächerer Nachfrage lieber zuerst verkaufen.
  • Checkliste: Am Ende dieses Artikels finden Sie eine vollständige To-do-Liste für den reibungslosen Eigenheimwechsel.

Die drei Strategien beim Eigenheimwechsel im Vergleich

Es gibt keine universell richtige Reihenfolge. Welche Strategie zu Ihnen passt, hängt von Ihrer finanziellen Situation, dem regionalen Immobilienmarkt und Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.

Strategie 1: Zuerst verkaufen, dann kaufen

Das ist die konservativste Variante, wenn Sie Ihr Haus verkaufen und ein neues kaufen. Sie lösen zuerst die gebundenen Mittel aus Ihrer bisherigen Immobilie und kaufen dann mit diesen Eigenmitteln das neue Objekt.

Wann sinnvoll?

  • Wenn Ihre finanziellen Reserven begrenzt sind und Sie keine Doppelfinanzierung tragen können.
  • Wenn Sie auf einem Markt verkaufen, wo Käufer schnell zu finden sind.
  • Wenn Sie keinen Zeitdruck beim Neukauf haben.

Vorteile:

  • Keine finanzielle Doppelbelastung durch zwei Hypotheken gleichzeitig.
  • Klare Kenntnis Ihres verfügbaren Kapitals vor dem Neukauf.
  • Gute Verhandlungsposition als Käufer, da Sie finanziell unabhängig sind.
  • Kein Risiko, bei sinkendem Markt auf einem zweiten Objekt sitzenzubleiben.

Nachteile:

  • Sie benötigen eine Übergangslösung: Mietvertrag, Rückmietung oder vorübergehende Unterkunft bei Familie oder Freunden.
  • Unter Umständen verpassen Sie Ihre Wunschimmobilie, weil Ihr Kapital noch gebunden ist.
  • Doppelter Umzug verursacht Kosten und Stress.

Praktisches Beispiel: Sie verkaufen Ihr Haus in Bern für CHF 950'000. Nach Tilgung der Hypothek (CHF 400'000) und Abzug von Notariat und Maklergebühren bleiben Ihnen rund CHF 520'000 als Eigenmittel. Damit suchen Sie in aller Ruhe nach Ihrem neuen Zuhause – ohne Druck und ohne Doppelbelastung.

Strategie 2: Zuerst kaufen, dann verkaufen

Diese Strategie richtet sich an Eigentümer mit solider Finanzlage oder ausreichend Eigenmitteln. Sie sichern sich die Traumimmobilie, bevor Sie Ihr altes Haus überhaupt inseriert haben.

Wann sinnvoll?

  • Wenn Sie auf einem Markt mit hoher Nachfrage und knappem Angebot unterwegs sind (z. B. Zürichsee, Genferseeregion).
  • Wenn Sie die Tragbarkeit für zwei Hypotheken gleichzeitig erfüllen.
  • Wenn Sie die alte Liegenschaft vermieten möchten oder können.

Vorteile:

  • Nur ein Umzug, direkt in das neue Eigenheim.
  • Keine Zwischenlösung nötig.
  • Flexibel beim Timing des Verkaufs.

Nachteile:

  • Es entsteht eine finanzielle Doppelbelastung über einen unbekannten Zeitraum.
  • Banken stellen hohe Anforderungen an Eigenkapital und Einkommen.
  • Zeitdruck beim Verkauf kann den Preis drücken.
  • Risiko, bei sinkenden Preisen mit zwei an Wert verlierenden Immobilien dazustehen.

Wichtig: Die meisten Schweizer Banken verlangen, dass die Gesamtbelastung (Hypothekarzinsen, Amortisation, Nebenkosten) nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmacht – für beide Objekte zusammen. Klären Sie das mit Ihrer Bank, bevor Sie handeln. Einen ersten Überblick über die Immobilienbewertung Ihrer aktuellen Liegenschaft erhalten Sie auf RealAdvisor.

Strategie 3: Alte Immobilie vermieten und neue kaufen

Eine häufig unterschätzte Variante ist die Vermietung des bisherigen Eigenheims, während man in das neue zieht. Das ergibt Sinn, wenn die Lage der alten Liegenschaft attraktiv ist und eine gute Rendite verspricht – oder wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie das alte Haus aufgeben wollen.

Vorteile:

  • Mieteinnahmen decken zumindest einen Teil der Kosten.
  • Kein Verkaufsdruck – Sie verkaufen, wenn der Markt passt.
  • Langfristig profitieren Sie von der Wertsteigerung beider Liegenschaften.

Nachteile:

  • Steuerlich anspruchsvoller: Mieteinnahmen müssen als Einkommen versteuert werden; gleichzeitig wird der Eigenmietwert der neuen Immobilie veranlagt.
  • Verwaltungsaufwand: Mietersuche, Nebenkostenabrechnung, Unterhalt.
  • Die Bank stellt hohe Anforderungen an die Tragbarkeit.
  • Doppelbelastung bleibt bestehen, solange beide Objekte in Ihrem Besitz sind.

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Die Zwischenfinanzierung: Wie sie funktioniert und was sie kostet

Die Zwischenfinanzierung – auch Überbrückungskredit oder Doppelfinanzierung genannt – ist das zentrale Finanzierungsinstrument beim Eigenheimwechsel. Sie überbrückt den Zeitraum, in dem das neue Eigenheim bereits gekauft, das alte aber noch nicht verkauft ist.

Wie funktioniert eine Zwischenfinanzierung?

Ihre Bank gewährt Ihnen ein kurzfristiges Darlehen in der Höhe des erwarteten Verkaufserlöses Ihrer bisherigen Liegenschaft – abzüglich der bestehenden Hypothek. Sobald der Verkauf abgeschlossen ist, wird das Darlehen mit dem Erlös zurückbezahlt.

Typische Rahmenbedingungen in der Schweiz (2024/2025):

MerkmalWert
Laufzeit6 bis 24 Monate
Zinssatz2,5–4,5 % p. a. (variabel, je nach Bank und Bonität)
MaximalbetragIn der Regel bis zur Höhe des erwarteten Nettoerlöses (Verkehrswert minus bestehende Hypothek); je nach Bank und Bonität
RückzahlungEndfällig beim Verkauf der alten Immobilie
NebenkostenBearbeitungsgebühr, Notarkosten für Grundpfandrecht

Konkretes Rechenbeispiel:

  • Wert Ihrer bisherigen Liegenschaft: CHF 800'000
  • Bestehende Hypothek: CHF 300'000
  • Erwarteter Nettoerlös: CHF 500'000
  • Zwischenfinanzierung für 12 Monate zu 4,5 %: CHF 500'000 × 4,5 % = CHF 22'500 Zinsen

Das sind überschaubare Kosten, wenn die Transaktion rasch abläuft. Zieht sich der Verkauf über 18 oder 24 Monate hin, steigt die Belastung entsprechend.

Hinweis: Zinssätze können sich ändern. Fragen Sie deshalb direkt bei Ihrer Bank nach.

Was Banken bei der Zwischenfinanzierung prüfen

Nicht jede Hausbank gewährt eine Zwischenfinanzierung. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

  1. Bonität und Einkommensverhältnisse: Können Sie die Zinslast tragen, wenn der Verkauf länger dauert als geplant?
  2. Verkehrswert der alten Liegenschaft: Die Bank lässt das Objekt oft unabhängig schätzen.
  3. Realistische Vermarktungsdauer: Bei guter Mikrolage und Zustand spricht vieles für eine rasche Transaktion; das stärkt Ihre Position bei der Kreditverhandlung.
  4. Eigenkapitalquote: Je mehr Eigenkapital, desto besser die Konditionen.

Tipp: Beantragen Sie die Zwischenfinanzierung frühzeitig – idealerweise noch bevor Sie die neue Immobilie konkret ins Auge fassen. So wissen Sie Ihren finanziellen Spielraum genau.

Finanziertes Haus verkaufen und neues kaufen: Was mit der Hypothek passiert

Eine Frage, die viele Eigentümer beschäftigt: Was geschieht mit der laufenden Hypothek, wenn ich mein finanziertes Haus verkaufe und ein neues kaufe? Die Antwort hängt vom Hypothekarmodell und der Bank ab.

Die drei Szenarien bei bestehender Hypothek

Szenario 1: Variable oder SARON-Hypothek

Diese Modelle lassen sich in der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten auflösen. Das gibt Ihnen Flexibilität beim Timing des Verkaufs. Der Nachteil: Variable Hypotheken sind oft etwas teurer als Festhypotheken.

Szenario 2: Festhypothek mit laufender Bindung

Hier wird es komplizierter. Lösen Sie eine Festhypothek vor Ablauf auf, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, im Fachjargon auch «Penalty» genannt. Diese kann je nach Restlaufzeit und Zinsdifferenz mehrere zehntausend Franken betragen. Rechnen Sie diesen Betrag unbedingt in Ihre Verkaufskalkulation ein.

Szenario 3: Hypothek auf das neue Objekt übertragen (Sicherheitenaustausch)

Viele Banken ermöglichen, die bestehende Hypothek vom alten auf das neue Objekt zu übertragen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Das nennt sich Sicherheitenaustausch oder Pfandobjektwechsel. Voraussetzungen: Das neue Objekt muss als Sicherheit akzeptiert werden, und Ihre Tragbarkeit muss gegeben sein.

Konkretes Rechenbeispiel: Vorfälligkeitsentschädigung

  • Bestehende Festhypothek: CHF 500'000 zu 1,2 % fix, Restlaufzeit 4 Jahre
  • Aktueller Marktzins für vergleichbare Laufzeit: 1,8 %
  • Zinsdifferenz: 0,6 % auf CHF 500'000 über 4 Jahre = rund CHF 12'000 Vorfälligkeitsentschädigung (vereinfacht)

Die Bank berechnet die Entschädigung auf Basis der Zinsdifferenz und der Restlaufzeit, diskontiert auf den heutigen Wert. Im genannten Beispiel wäre eine Entschädigung von CHF 8'000 bis 12'000 realistisch. Der genaue Betrag hängt von der Berechnungsmethode der Bank ab. Lassen Sie sich den Betrag immer schriftlich bestätigen, bevor Sie Ihren Verkauf planen.

Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank über die Möglichkeit des Sicherheitenaustauschs. Das spart in vielen Fällen Kosten und vereinfacht die gesamte Transaktion.

Paar bei der Tragbarkeitsberechnung

Haus verkaufen und Wohnung kaufen: Was sich ändert

Ein häufiges Szenario in der Schweiz: Das grosse Einfamilienhaus wird verkauft, und dafür zieht man in eine kleinere, pflegeleichtere Eigentumswohnung – sei es aus Altersgründen, wegen des familiären Wandels oder schlicht, weil die Kinder ausgezogen sind. Dieser Schritt, oft als Downsizing bezeichnet, hat finanzielle, rechtliche und praktische Konsequenzen, die sich vom klassischen Haus-gegen-Haus-Tausch unterscheiden.

Stockwerkeigentum: Neue Regeln, neue Gemeinschaft

Wer vom Haus in eine Eigentumswohnung (Stockwerkeigentum) wechselt, tritt automatisch einer Stockwerkeigentumsgemeinschaft bei. Das bringt Rechte und Pflichten mit sich, die für ehemalige Hausbesitzende neu sind:

  • Erneuerungsfonds: Jede Gemeinschaft führt einen Erneuerungsfonds für grössere Sanierungen (Dach, Fassade, Lift). Die jährlichen Einlagen sind obligatorisch und können variieren.
  • Abstimmungen: Grössere Umbaumassnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinschaft. Sie können nicht mehr frei über das gesamte Gebäude verfügen.
  • Nebenkosten und Verwaltung: Anders als beim Einfamilienhaus werden viele Gemeinschaftskosten über den Verwalter abgerechnet. Das vereinfacht den Alltag, reduziert aber auch die Kontrolle.

Finanzielle Vorteile des Wechsels Haus → Wohnung

Der Verkauf eines Hauses und der Kauf einer kleineren Wohnung setzen oft Kapital frei. Dieses kann für die Altersvorsorge, die Reduktion der Hypothek oder als Liquiditätspuffer genutzt werden. Typisch ist folgendes Muster:

  • Haus verkaufen: CHF 1'200'000 Erlös, CHF 350'000 Hypothekentilgung → CHF 850'000 freies Kapital
  • Eigentumswohnung kaufen: CHF 650'000, Eigenkapital 20 % = CHF 130'000, Hypothek CHF 520'000
  • Verbleibendes freies Kapital: CHF 720'000 – für Vorsorge, Investitionen oder als Reserve

Diese Umschichtung senkt die monatliche Belastung und verbessert idealerweise die Lebensqualität im Alter.

Praktische Tipps für den Wechsel Haus → Wohnung

  • Verwalterinformation einholen: Fragen Sie vor dem Kauf nach den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen und dem Kontostand des Erneuerungsfonds.
  • Hausordnung lesen: Regelungen zu Haustieren, Lärm, Parkplätzen und Aussenraum sind im Stockwerkeigentum oft strenger als im Einfamilienhaus.
  • Lage und Zugänglichkeit prüfen: Lift vorhanden? Barrierefrei? Rollstuhlgerechter Zugang? Gerade für das Wohnen im Alter wichtige Kriterien.

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Haus verkaufen und neues kaufen: Steuern im Überblick

Steuerliche Fragen werden beim Eigenheimwechsel oft unterschätzt, obwohl die Grundstückgewinnsteuer je nach Kanton und Haltedauer stark ins Gewicht fallen kann.

Grundstückgewinnsteuer: Was ist das?

Wenn Sie eine Liegenschaft mit Gewinn verkaufen, fällt in der Schweiz die Grundstückgewinnsteuer (GGSt) an. Diese ist kantonal geregelt und hängt von zwei Faktoren ab:

  • Gewinnhöhe: Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten (ursprünglicher Kaufpreis + wertvermehrende Investitionen).
  • Haltedauer: Je länger Sie die Immobilie gehalten haben, desto tiefer der Steuersatz (in den meisten Kantonen).

Beispiel im Kanton Zürich: Bei einem Gewinn von CHF 200'000 nach 10 Jahren Haltedauer beträgt die GGSt je nach Gemeinde rund CHF 20'000 bis 30'000.

Der Steueraufschub beim Ersatzkauf

Die wichtigste Erleichterung für alle, die ihr Haus verkaufen und ein neues kaufen möchten: Die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren eine neue selbstbewohnte Immobilie kaufen.

Das bedeutet:

  • Sie müssen die GGSt beim Verkauf nicht sofort bezahlen.
  • Sie wird auf den zukünftigen Verkauf Ihrer neuen Immobilie übertragen.
  • Bei der Berechnung der neuen GGSt werden die historischen Anlagekosten der alten Liegenschaft angerechnet.

Achtung: Der Aufschub gilt nur für selbstbewohntes Wohneigentum. Wenn Sie die neue Immobilie vermieten, entfällt der Aufschub in der Regel. Ausserdem muss der Neukauf tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Empfehlung: Holen Sie vor dem Verkauf eine Auskunft beim zuständigen kantonalen Steueramt ein. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Kanton – besonders zwischen den Deutschschweizer Kantonen und Genf, Waadt oder Tessin.

Welche Strategie passt zu Ihrer Situation? Ein Entscheidungsrahmen

Statt einer pauschalen Empfehlung hilft ein strukturierter Entscheidungsrahmen. Beantworten Sie sich folgende Fragen:

1. Wie ist die Marktlage in Ihrer Region?

  • Hohe Nachfrage, wenig Angebot → Eher zuerst kaufen, bevor Sie Ihre Traumimmobilie verpassen.
  • Ausgeglichener Markt oder Überangebot → Zuerst verkaufen, um nicht unter Druck zu geraten.

2. Wie ist Ihre finanzielle Ausgangslage?

  • Solides Einkommen, Eigenmittel über 20 % des neuen Objektwerts → Zuerst kaufen oder Zwischenfinanzierung möglich.
  • Begrenztes Eigenkapital, knappes Einkommen → Zuerst verkaufen.

3. Wie hoch ist Ihre Risikobereitschaft?

  • Können Sie zwei bis drei Monate mit Doppelbelastung umgehen, ohne nachts schlecht zu schlafen? → Zuerst kaufen oder Zwischenfinanzierung.
  • Bevorzugen Sie maximale Sicherheit? → Zuerst verkaufen, dann in Ruhe suchen.

4. Welche Bedeutung haben Emotionen und Timing?

  • Sie haben eine Liegenschaft gefunden, die selten am Markt vorkommt? → Nicht zögern, Zwischenfinanzierung prüfen.
  • Sie stehen finanziell kurz vor der Pensionierung und wollen keine Risiken eingehen? → Vorsichtig vorgehen, zuerst verkaufen.
Paar bei der Wohnungsbesichtigung

Schritt-für-Schritt-Checkliste für den Eigenheimwechsel

Die folgende Checkliste begleitet Sie vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe im neuen Zuhause:

Phase 1: Vorbereitung (6–12 Monate vor dem geplanten Wechsel)

  • Marktwert Ihrer bisherigen Liegenschaft schätzen lassen (z. B. über RealAdvisor)
  • Finanzierungsspielraum mit Ihrer Bank klären (Tragbarkeit für Doppelfinanzierung)
  • Hypothekarvertrag prüfen: Feste oder variable Laufzeit? Gibt es Ausstiegsklauseln oder Vorfälligkeitsentschädigungen?
  • Steuerliche Situation klären: Grundstückgewinnsteuer, möglicher Aufschub
  • Suchkriterien für das neue Eigenheim definieren
  • Makler für die Vermarktung der alten Liegenschaft evaluieren

Phase 2: Vermarktung und Suche (3–6 Monate)

  • Liegenschaft verkaufsbereit machen: Home Staging, professionelle Fotos, Energieausweis
  • Inserat aufschalten
  • Parallel aktiv nach neuer Immobilie suchen
  • Besichtigungen koordinieren
  • Kaufangebote prüfen und verhandeln
  • Kaufvertrag mit Notar aufsetzen: Übergabezeitpunkt und Rückmietklausel, falls nötig

Phase 3: Abschluss und Übergabe (0–3 Monate)

  • Notarielle Beurkundung beider Transaktionen koordinieren
  • Hypothek der alten Liegenschaft kündigen oder übertragen
  • Neue Hypothek abschliessen
  • Umzug planen und Dienstleister buchen
  • Steuerliche Folgen melden (Grundstückgewinnsteuer oder Aufschub beantragen)
  • Adressänderungen vornehmen (Gemeinde, Versicherungen, Banken etc.)

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Häufige Fehler beim Eigenheimwechsel – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Den Verkaufspreis aus Zeitdruck  zu tief ansetzen 

Wer zuerst kauft und dann rasch verkaufen muss, akzeptiert manchmal Preise unter dem Marktwert. Lösung: Organisieren Sie die Zwischenfinanzierung rechtzeitig, damit der Zeitdruck wegfällt.

Fehler 2: Die Tragbarkeit nicht früh genug prüfen

Viele wissen erst beim Bankgespräch, dass sie die zweite Hypothek nicht tragen können. Lösung: Sprechen Sie vor der Suche nach einer neuen Immobilie mit der Bank.

Fehler 3: Steueraufschub verpassen

Wer mehr als zwei Jahre zwischen dem Verkauf und Neukauf wartet, muss die Grundstückgewinnsteuer sofort bezahlen. Lösung: Legen Sie den Zeitplan frühzeitig fest.

Fehler 4: Hypothekarvertrag ignorieren

Eine festverzinsliche Hypothek mit langer Laufzeit kann bei einer vorzeitigen Auflösung teuer werden. Lösung: Prüfen Sie Ihren Vertrag vor dem Verkauf.

Fehler 5: Emotionen entscheiden lassen

Beim Eigenheimwechsel spielen Erinnerungen, Familiengeschichte und Nostalgie eine grosse Rolle. Das ist verständlich. Lassen Sie trotzdem die Zahlen sprechen und treffen Sie die Entscheidung mit kühlem Kopf.

Zwischenfinanzierung oder doch Mietwohnung? Ein direkter Vergleich

ZwischenfinanzierungMietlösung als Übergangslösung
KostenZinsen 2,5–4,5 % p. a., einmalige GebührenMiete + Umzugskosten (zweifach)
FlexibilitätHoch: Kaufen und verkaufen unabhängigBegrenzt: Kündigungsfristen
StressgradMittel: Finanzdruck, aber nur ein UmzugHoch: zwei Umzüge, Übergangswohnung finden
EignungKlare Verkaufsperspektive, solide BonitätBegrenzte Mittel, kein Zeitdruck beim Neukauf

Fazit: Haus verkaufen und neues kaufen erfordert einen Plan

Ein Haus zu verkaufen und ein neues zu kaufen, ist in der Schweiz selten ein spontaner Entscheid. Es ist ein Prozess, der eine sorgfältige Planung, solide Zahlen und eine klare Strategie erfordert. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen gestalten Sie den Wechsel so, dass er weder finanziell riskant noch emotional erschöpfend wird.

Die drei Strategien – zuerst verkaufen, zuerst kaufen oder vermieten – haben je nach Ihrer persönlichen Situation ihre Berechtigung. Die Zwischenfinanzierung kann den Übergang erleichtern, wenn die Bonität stimmt und das Timing bekannt ist. Steuerlich lohnt es sich, den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer rechtzeitig einzuplanen.

Nutzen Sie die Checkliste aus diesem Artikel als Fahrplan. Lassen Sie sich vom zuständigen Steueramt, Ihrer Bank und einem unabhängigen Immobilienberater unterstützen. Dann steht Ihrem nächsten Zuhause nichts mehr im Weg.

FAQ

Wie lange dauert der Eigenheimwechsel in der Schweiz typischerweise?

Von der ersten Planung bis zur Schlüsselübergabe im neuen Objekt vergehen oft 6 bis 18 Monate – je nach Marktlage, Finanzierungssituation und Suche nach dem passenden Objekt. Wer in einer Agglomeration mit hoher Nachfrage sucht, muss manchmal mehrere Monate Geduld aufbringen, bis sich eine passende Gelegenheit ergibt.

Was ist eine Zwischenfinanzierung und wann brauche ich sie?

Eine Zwischenfinanzierung ist ein kurzfristiges Bankdarlehen, das den Zeitraum überbrückt, in dem Sie bereits eine neue Immobilie gekauft haben, Ihre bisherige aber noch nicht verkauft ist. Sie brauchen sie, wenn der Erlös aus dem alten Objekt noch nicht geflossen ist, Sie aber bereits Eigenkapital für das neue benötigen. Typische Laufzeiten liegen bei 6 bis 24 Monaten und die Zinssätze betragen derzeit rund 2,5–4,5 % p.a.

Kann ich die Grundstückgewinnsteuer vermeiden, wenn ich ein neues Haus kaufe?

Vollständig vermeiden lässt sie sich nicht – aber aufschieben. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf eine neue selbstbewohnte Liegenschaft kaufen, wird die Grundstückgewinnsteuer auf den späteren Verkauf der neuen Immobilie übertragen.

Was passiert mit meiner Hypothek, wenn ich mein Haus verkaufe?

Das hängt vom Hypothekarvertrag ab. Bei variablen Hypotheken können Sie oft mit kurzer Frist kündigen. Festverzinsliche Hypotheken haben in der Regel eine feste Laufzeit. Hier ist eine vorzeitige Auflösung möglich, aber mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. In einigen Fällen können Sie die Hypothek auf das neue Objekt übertragen (Stichwort: Sicherheitenaustausch).

Kann man ein Haus gegen ein anderes tauschen?

Ein direkter Tausch zweier Liegenschaften zwischen zwei Privatpersonen ist in der Schweiz rechtlich möglich, in der Praxis aber selten. Beide Parteien müssen sich über den Wert einig sein, die jeweiligen Hypotheken müssen neu geregelt werden, und die notarielle Beurkundung ist wie bei jedem Eigentumsübertrag erforderlich.

Steuerlich gilt ein Tausch in den meisten Kantonen wie ein Verkauf. Somit fällt die Grundstückgewinnsteuer an, sofern kein Aufschub durch einen Ersatzkauf beantragt werden kann. Praktisch einfacher und rechtlich klarer ist in den meisten Fällen der klassische Kauf-Verkauf-Prozess. Ein direkter Tausch lohnt sich nur, wenn beide Liegenschaften ähnlich bewertet sind und keine komplexen Finanzierungsstrukturen bestehen.

Was ist der teuerste Fehler beim Hausverkauf?

Der teuerste Fehler ist in den meisten Fällen ein zu tief angesetzter Verkaufspreis unter Zeitdruck. Wer bereits eine neue Immobilie gekauft hat und die alte schnell loswerden muss, akzeptiert manchmal Angebote unter Marktwert. Bei einem Haus im Wert von CHF 900'000 kann ein Preisabschlag von 5–8 Prozent durch Zeitdruck einen Verlust von CHF 45'000 bis 72'000 bedeuten. Das sind weit mehr als die Kosten einer Zwischenfinanzierung.

Der zweithäufigste Fehler ist das Ignorieren der Vorfälligkeitsentschädigung bei laufenden Festhypotheken, die unvorhergesehen aufgelöst werden müssen.

Dritter Platz: Den Steueraufschub auf die Grundstückgewinnsteuer nicht rechtzeitig beantragen und die Frist von zwei Jahren verpassen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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