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Wie kann man eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus verkaufen?

Oliver S.
24.07.2024
5 min
Inhaltsverzeichnis
vermietete wohnung verkaufen

Es ist ein Privileg, eine Wohnung zu vermieten und damit Einnahmen zu erzielen. Ob Sie dieses Privileg aufgeben und Ihre Wohnung verkaufen wollen, entscheiden Sie allein. Aber wie kann eine vermietete Wohnung verkauft werden? Der Mieter ist zwar nicht Eigentümer der Immobilie, doch er hat das Recht, in dem Haus oder der Wohnung zu leben. Das muss bei einem Verkauf berücksichtigt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine vermietete Wohnung oder auch ein Haus, in dem ein Mieter wohnt, verkaufen können.

Ich möchte eine vermietete Wohnung verkaufen: ist das möglich oder nicht?

Im Allgemeinen ist es einem Immobilieneigentümer möglich, seine Wohnung oder sein Haus an Dritte zu veräussern. Für Immobilientransaktionen in der Schweiz sind bestimmte gesetzliche und regulatorische Bestimmungen vorgesehen. Wird die Immobilie von einem Mieter bewohnt, muss dies kein unüberwindbares Hindernis für den Verkauf sein. In manchen Fällen müssen Sie aber vor dem Verkauf besondere Massnahmen ergreifen, z. B. wenn Sie Ihr Haus bei laufendem Kredit veräussern wollen oder wenn Sie Ihr Haus nach einer Scheidung oder Trennung verkaufen möchten.

Der Mieter des Hauses oder der Wohnung ist gesetzlich geschützt. Ein Verkauf kann daher nur unter den Voraussetzungen der guten Absicht des Vermieters und, soweit möglich, der Wahrung der Interessen des Mieters erfolgen.

Beachten Sie, dass wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen möchten, zwei Gesetze berücksichtigt werden müssen: das Privatrecht des Bundes, das die diesbezüglichen Rechte und Verpflichtungen regelt, und das öffentliche Recht der Kantone, die für die Genehmigung des Verkaufs zuständig sind.

Wie kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen müssen, die von einem Mieter bewohnt wird, stellt sich natürlich die Frage, was mit dem Mietvertrag geschehen soll. Sie haben hierbei zwei Möglichkeiten:

  1. Sie lösen das Mietverhältnis vor dem Verkauf auf.
  2. Sie verkaufen die Immobilie so, wie sie ist.

In beiden Fällen muss sich der Verkauf nach bestimmten gesetzliche Grundlagen richten. Hierbei sind die Frist der Vertragskündigung und das Vorkaufsrecht des Mieters zu beachten.

1. Das Vorkaufsrecht des Mieters

Mit dem Vorkaufsrecht erhält eine Person das Privileg, eine bestimmte Immobilie zu erwerben, vorausgesetzt sie wird zum Verkauf angeboten. Bei einer vermieteten Immobilie erhält der Mieter das Recht, dass ihm seine Wohnung oder sein Haus vor allen anderen Interessenten zum Kauf angeboten wird. Voraussetzung hierbei ist, dass Mieter und Vermieter dieses Vorkaufsrecht vertraglich festgehalten haben. Ist dies nicht der Fall, kann der Eigentümer die Immobilie ohne besondere Verpflichtung gegenüber dem Mieter an einen Dritten verkaufen kann.

2. Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter

Da das Vorkaufsrecht in den gesetzlichen Bestimmungen fehlt, kann der Vermieter entscheiden, ob er den Mietvertrag kündigt, bevor er die Wohnung verkauft. Mietverträge sind in der Regel unbefristet.

  • Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn sie gemäss den Vertragsbedingungen erfolgt.
  • Ansonsten wird sie als ausserordentlich bezeichnet. Letztere Option ist nur in einigen Sonderfällen möglich (Tod des Mieters, triftige Gründe, Nichtzahlung der Miete etc.). Die Notwendigkeit, die vermietete Wohnung zu verkaufen, zählt nicht dazu.

Eine ordentliche Kündigung darf nur unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten erfolgen:

  • Bei unbefristeten Mietverträgen zum Quartalsende.
  • Bei Mietverträgen, die nach Ablauf eines Jahres automatisch verlängert werden, zum Vertragsende.

Kündigungsfrist und Anfechtung durch den Mieter

Die Auflösung des Vertrages ist gültig, wenn der Mieter innerhalb der vorgeschriebenen Frist benachrichtigt wird und die Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstösst. Aus folgenden Gründen ist die Kündigung missbräuchlich:

  • Wenn nachgewiesen wird, dass der Vermieter mit der Kündigung des Vertrages beabsichtigt, den Mieter zum Erwerb der Immobilie zu bewegen.
  • Wenn die Kündigung aufgrund von Streitigkeiten oder Spannungen auf die Räumung des Mieters abzielt.

Abgesehen von diesen Ausnahmen ist der Vermieter gesetzlich ermächtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn er die vermietete Wohnung verkaufen möchte, insbesondere da dies den Wert des Hauses oder der Wohnung steigern kann.

Der Mieter kann die Motivation des Vermieters jederzeit infrage stellen. Ist der Mieter mit der Anfechtung der Kündigung erfolgreich, beginnt eine Schutzfrist von 3 Jahren. Während dieser Zeit darf der Mieter die Immobilie weiter bewohnen. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich der Vermieter von einem Experten für den Verkauf von Immobilien in der Schweiz unterstützen lässt. Eine solche Fachperson begleitet Sie und weist auf derartige Situationen hin, damit Sie Ihre vermietete Wohnung verkaufen und alles bestmöglich abschliessen können.

Übertragung des Mietvertrags

Wird eine vermietete Immobilie verkauft, ohne das Mietverhältnis davor zu beenden, dann geht der Mietvertrag direkt auf den neuen Eigentümer über.

  • Dieser wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Vertragsbedingungen neue Vertragspartei und übernimmt alle Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters.
  • Andererseits hat dadurch der neue Mieter die Möglichkeit einer ausserordentlichen Vertragskündigung. Er kann also das Mietverhältnis vorzeitig kündigen. Begründet wird dies dadurch, dass der Mieter oder einer seiner Verwandten das neu erworbene Eigentum bewohnt.

Zusammengefasst

  • Es ist möglich, eine vermietete Immobilie zu verkaufen.
  • Es gibt kein Vorkaufsrecht per se.
  • Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen möchten, können Sie gegebenenfalls den Mietvertrag vor dem Verkauf kündigen oder das Haus oder die Wohnung samt Mieter verkaufen.
  • Den Mietvertrag können Sie unter Einhaltung einer Frist von 3 in bestimmten Situationen Monaten kündigen.
  • Die Gründe für die Kündigung müssen legitim sein, da sie sonst ungültig ist oder schlimmstenfalls eine Schutzfrist des Mieters auslösen kann.
  • In Ermangelung einer Kündigung ersetzt der neue Eigentümer den ersteren als Vertragspartei. Es kommt zu einer Mietübertragung.

FAQ

Ist eine vermietete Wohnung weniger wert?

Die Wertigkeit einer vermieteten Wohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Tatsächlich kann eine vermietete Wohnung für private Käufer weniger attraktiv sein, da sie das Eigentum nicht sofort selbst nutzen können. Dies könnte sich in einem niedrigeren Kaufpreis niederschlagen.
  • Für Investoren hingegen könnte eine vermietete Immobilie attraktiver sein, insbesondere wenn sie gut vermietet ist und eine gute Rendite bietet. Daher kann der Wert einer vermieteten Wohnung für Investoren höher sein als für private Käufer.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Wert einer vermieteten Wohnung stark von der Höhe der Mieteinnahmen abhängt. Wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, könnte dies den Wert der Wohnung negativ beeinflussen.

Kann ich meine vermietete Eigentumswohnung verkaufen?

Ja, es ist möglich, eine vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen, allerdings sind dabei einige Aspekte zu beachten.

  1. Der Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung bedeutet nicht automatisch das Ende des Mietverhältnisses.
  2. Der bestehende Mietvertrag wird in der Regel vom Käufer übernommen. Dies bedeutet, dass der Mieter auch nach dem Verkauf in der Wohnung bleiben darf. Sie sind als Verkäufer verpflichtet, den Mieter über den bevorstehenden Verkauf zu informieren.

Bin ich als bisheriger Vermieter rechtlich abgesichert, wenn ich meine Immobilie verkaufe, ohne meinem Mieter zu kündigen?

Als bisheriger Vermieter sind Sie rechtlich abgesichert, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, ohne Ihrem Mieter zu kündigen. Gemäss Art. 261 Abs. 1 OR geht das bestehende Mietverhältnis automatisch auf den neuen Eigentümer über. Aber es gibt einige Punkte, die beachtet werden müssen:

  • Informationspflicht: Obwohl Sie Ihren Mieter nicht kündigen müssen, sollten Sie ihn über Ihre Verkaufsabsichten informieren.
  • Mögliche Schadenersatzansprüche: Wenn der neue Vermieter den Mietvertrag kündigt und Sie Ihren Mieter nicht darüber informiert haben, könnte er Schadenersatzansprüche geltend machen.
  • Weiterführung des Mietvertrags: Der neue Eigentümer tritt in die bestehenden Mietverträge ein, ohne dass sich für die Mieter – abgesehen vom Vermieterwechsel – etwas ändert.

Es ist daher ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt behandelt werden.

Die Steuer beim Verkauf einer vermieteten Wohnung: Wann kann ich eine vermietete Wohnung steuerfrei verkaufen?

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung fällt in der Schweiz in erster Linie die Grundstückgewinnsteuer an. Diese besteuert den Gewinn aus dem Verkauf, also den Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten. Die Höhe variiert je nach Kanton und Dauer des Besitzes.

Ein Verkauf kann steuerfrei erfolgen, wenn die Immobilie länger als eine bestimmte Zeitspanne, oft 10 Jahre oder mehr, im Besitz war. Dies ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Die Handänderungssteuer kann beim Verkauf einer Wohnung anfallen.
  • Die Spekulationssteuer betrifft Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Kauf weiterverkauft werden.
  • Bei einem Verkauf bleiben Mieteinnahmen bis zum Verkaufsdatum steuerpflichtig.

Was kann ein Mieter tun, wenn der Vermieter und Eigentümer die Wohnung in der Schweiz verkaufen will?

Als Mieter haben Sie bestimmte Rechte, die Sie schützen, wenn Ihr Vermieter die Wohnung verkaufen will. Zunächst sollte klar sein, dass der Verkauf des Mietobjekts nicht automatisch eine Kündigung des Mietvertrags bedeutet. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein.

  • Der Mieter hat das Recht auf Information: Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über den bevorstehenden Verkauf zu informieren.
  • Bei Wohnungsbesichtigungen müssen genaue Termine vereinbart werden und die Dauer sollte angemessen sein. Massenbesichtigungen müssen nicht zugestimmt werden.
  • Bei einer Eigenbedarfskündigung seitens des neuen Eigentümers muss dieser den Eigenbedarf nachweisen können. Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, kann ein Mieter diese prüfen lassen und gegebenenfalls anfechten.
Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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