Ein Notar ist ein Jurist, der für die Beglaubigung von Dokumenten, Beurkundungen von Rechtsgeschäften und weiteren beweisführenden Vorgängen amtlich bemächtigt, vereidigt und in einer kantonalen Notarkammer eingetragen ist. Hierbei obliegt das Recht der Organisation der Notariate und das Recht der Bestimmung, auf welche Weise öffentliche Beurkundungen durchzuführen sind, einzig den Kantonen. Dies ist in Art. 55 des Schlusstitels zum Zivilgesetzbuch (SchlT ZGB) entsprechend festgelegt.
Die Kantone sind ebenfalls zuständig für Vorschriften bezüglich der Ausbildung sowie der Gebührenordnung der Notare. Allerdings gibt es bundesrechtliche Minimalanforderungen an öffentliche Beurkundungen, die von den Kantonen berücksichtigt werden müssen. Gewisse Vorgänge sind zudem weiterhin dem Bundesrecht unterstellt. Hierzu zählt insbesondere das Erbrecht.
Neutralität und Überparteilichkeit sind wichtige Voraussetzungen für das Ausüben des Notarberufs. Sollte es zu Interessenkonflikten kommen, kann ein Notar in einer Sache seinen Ausstand erklären.
Durch die kantonale Organisation lassen sich Notariate in drei verschiedene Arten unterteilen:
Ein Berufsnotar ist ein selbstständiger Notar, der vollkommen unabhängig von Verwaltung oder Gerichten arbeitet. Innerhalb der Kantone wird noch einmal ein Unterschied zwischen dem Anwaltsnotariat und Nur-Notariat gemacht. So darf ein Notar in den Kantonen Genf und Waadt ausschliesslich als Notar tätig sein, während ein Notar in Bern auch als Anwalt arbeiten darf.
Praktisch in der gesamten Westhälfte der Schweiz herrscht das freiberufliche, auch lateinisches Notariat genannt – vor. Beachten Sie hierzu den roten Bereich auf der Karte. Ein Berufsnotar muss ein abgeschlossenes Rechtsstudium vorweisen.
Amtsnotare, wie man sie in den Kantonen Zürich und Schaffhausen kennt, sind grundsätzlich in der kantonalen Verwaltung angestellt. Sie bedürfen keines vollen Rechtsstudiums, sondern lediglich einer kaufmännisch-administrativen Berufslehre und einem anschliessenden, berufsspezifischen, juristischen, universitären Studium. In der Karte sind die entsprechenden Kantone in Grün gekennzeichnet.
In den meisten Fällen entwirft ein frei praktizierender Jurist das entsprechende Schriftstück, welches dann nur noch vom Amtsnotar geprüft und legitimiert werden muss.
Die in Gelb markierten Kantone kennen das gemischte oder kleine Notariat. Fast jeder Kanton kennt eine andere Mischform zwischen dem Amtsnotariat und dem Berufsnotariat. Die Unterschiede ergeben sich durch die Zuständigkeiten in verschiedenen Sachgebieten.
Während in einem Kanton Grundbuchvorgänge nur dem Amtsnotar möglich sind, kann ein anderer Kanton hier abweichende Regelungen treffen. In vielen Fällen verbleiben Immobiliengeschäfte jedoch im Bereich der kantonalen Verwaltungen, während Eheverträge und Erbschaftssachen häufig den freien Notaren zuerkannt werden.
Typische Aufgabenfelder eines Notars, gleichgültig in welcher ausübenden Form, sind alle Rechtsgeschäfte, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Hierzu zählen unter anderem:
Das Ausstellen öffentlicher Urkunden gehört zu den Hauptaufgaben eines Notars. Eine öffentliche Urkunde muss zwei Aspekte erfüllen:
Nur Rechtsgeschäfte von besonderer Tragweite müssen öffentlich beurkundet werden. Hierzu zählen Eheverträge, Erbschaftsangelegenheiten oder Vorgänge, die im Grundbuch eingetragen werden. Allerdings dürfen auch andere Geschäfte, für die eigentlich keine öffentliche Beurkundung vorgesehen ist, beurkundet werden.
Ein Dokument, welches durch die notarielle Beglaubigung zur öffentlichen Urkunde wird, kann entweder von diesem erstellt oder ihm einfach nur vorgelegt werden. Selbst im Zuge moderner, elektronischer Möglichkeiten muss eine öffentliche Urkunde schriftlich auf Papier vorliegen.
Jeder Vorgang unterliegt eigenen Vorschriften in Bezug auf die Form und die erforderlichen Angaben. Typische Angaben sind:
Der Notar ist verpflichtet, alle Parteien nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten und auf mögliche Schwierigkeiten im Kontext des Vorganges hinzuweisen. Ausserdem muss sich der Notar von der korrekten Identität der beteiligten Personen überzeugen.
Der Notar muss sicherstellen, dass der Inhalt der Urkunde allen Parteien bekannt ist. Dies wird zumeist durch das laute Vorlesen des Textes durch den Notar erreicht. Die Parteien bestätigen dann ihr Einverständnis durch das Leisten ihrer Unterschrift.
Zuletzt stellt der Notar sicher, dass das Dokument in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Form festgehalten wird. Im Falle eines Grundstücksverkaufs also eine Einreichung beim Grundbuchamt.
Die Kosten einer notariellen Leistung setzen sich in aller Regel aus vier Komponenten zusammen:
Mehr zum Thema Notargebühren erfahren Sie in unserem umfangreichen Beitrag.
Jeder Kanton hat eine eigene Gebührenordnung erlassen, so auch der Kanton Bern, welche in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) veröffentlicht ist.
Quelle: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/169.81
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de
https://snv-fsn.ch/ https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/169.81
In der Schweiz ist die Zuständigkeit von Notaren häufig regional und durch den Kanton bestimmt. Die Art des Notars (Berufsnotar, Amtsnotar oder gemischtes Notariat) kann auch Einfluss auf die Zuständigkeit haben. In kleineren Kantonen bildet oft das gesamte Kantonsgebiet einen Amtskreis, während in grösseren Kantonen das Gebiet in mehrere Amtskreise unterteilt sein kann.
Die Zuständigkeit für bestimmte Rechtsgeschäfte kann ebenfalls variieren. Immobiliengeschäfte verbleiben etwa oft bei der kantonalen Verwaltung, während Eheverträge und Erbschaftsangelegenheiten häufig den freien Notaren zugewiesen werden. Es ist daher ratsam, sich an die Notarkammer des jeweiligen Kantons zu wenden, um den zuständigen Notar zu ermitteln.
Ein Notar kann auch als Anwalt tätig sein – in dem Fall handelt es sich um einen sogenannten Anwaltsnotar. Dieser hat – zusätzlich zu seinen Amtspflichten als Notar – auch die Fähigkeiten und Kompetenzen eines Anwalts. Er kann daher in einigen Fällen eine gute Wahl sein, wenn sowohl rechtliche Beratung als auch notarielle Dienstleistungen benötigt werden. Davon abgesehen gibt es zwischen Anwälten und Notaren die folgenden Unterschiede:
Ein Notar hat eine Vielzahl von Aufgaben und Zuständigkeiten. Er erstellt amtliche Dokumente wie Eheverträge, Erbverträge, Schenkungen, Firmengründungen und Immobiliengeschäfte und garantiert deren Echtheit. Notare beraten insbesondere in den Bereichen Immobilien, Erbschaften und eheliches Güterrecht, Nachlass- und Nachfolgeplanung sowie Gesellschaftsrecht und erstellen die entsprechenden öffentlichen Urkunden. Sie stellen die Echtheit und Aufbewahrung dieser Urkunden sicher.