Darlehen ist die gesetzliche Bezeichnung für die Vertragsbeziehung, bei der eine Partei der anderen für eine gewisse Laufzeit Geld ausleiht. Meistens geschieht dies gegen Bezahlung eines Zinses, der konstant in kleinen Beträgen zurückerstattet wird. Die Höhe und Regelmässigkeit der Rückerstattung werden individuell vereinbart. Die zur Verfügung gestellte Geldsumme muss nach Ablauf der Vertragslaufzeit vollständig abbezahlt sein. Das Darlehen ist eine gebräuchliche Methode zur Finanzierung einer Immobilie und wird in Kooperation mit der Bank als Hypothek bezeichnet.