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Wertvermehrende Investitionen

Oliver S.
17.09.2025
6 min

Wertvermehrende Investitionen: was ist das?

Wertvermehrende Investitionen sind Aufwendungen, die den Standard einer Immobilie über das bisherige Mass hinaus erhöhen. Sie führen zu einer Verbesserung, Modernisierung oder Vergrösserung der Mietsache und damit zu einem direkten Mehrwert. 

Für Eigentümerinnen und Eigentümer sind diese Investitionen doppelt relevant: Einerseits können sie im Rahmen des Mietrechts eine Mietzinserhöhung wegen wertvermehrender Investitionen rechtfertigen, andererseits haben sie auch steuerliche Auswirkungen, etwa im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer oder bei der Deklaration im Steuerrecht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Definition: Wertvermehrende Investitionen sind Massnahmen, die die Qualität, Ausstattung oder Nutzung einer Liegenschaft verbessern (z. B. neue Heizung, moderne Fenster, grössere Terrasse).
  • Abgrenzung: Sie unterscheiden sich von werterhaltenden Investitionen, die nur den bisherigen Zustand sichern (z. B. Reparaturen, Ersatz gleicher Art).
  • Mietrecht: Nach Art. 269a lit. b OR dürfen Vermieter die Mietzinse erhöhen, wenn wertvermehrende Investitionen einen klaren Mehrwert für die Mieterinnen schaffen.
  • Berechnung: Grundlage für eine zulässige Mietzinserhöhung sind Investitionskosten, Referenzzinssatz und Lebensdauer der Sanierung; detaillierte Tabellen und ein Mietzinsrechner des Mieterverbands helfen bei der Kalkulation.
  • Steuern: Wertvermehrende Aufwendungen sind steuerlich nicht sofort abziehbar, sondern erhöhen den Anlagewert der Immobilie und spielen bei der Grundstückgewinnsteuer eine Rolle.
  • Praxisbeispiele: Neue Küche, energieeffiziente Fenster, moderne Heizung oder der Ausbau einer grosszügigen Terrasse gelten als typische wertvermehrende Massnahmen.

Mietrecht wertvermehrende Investitionen

Mietzinserhöhung und Berechnung

Nach Art. 269a lit. b OR dürfen Vermieter eine Mietzinserhöhung vornehmen, wenn wertvermehrende Investitionen den Wohnstandard verbessern. Grundlage für die Berechnung sind die effektiven Investitionskosten, die Lebensdauer der Massnahme sowie der aktuelle Referenzzinssatz.

Gemäss Art. 269d Abs. 1 OR muss die Erhöhung schriftlich begründet werden. Die Vermieterin hat dabei den wertvermehrenden Anteil klar darzulegen, damit die Mieter die Berechnung nachvollziehen können. Nicht berücksichtigt werden dürfen hingegen rein werterhaltende Aufwendungen.

Eine korrekte Berechnung berücksichtigt:

  • Abschluss der Arbeiten (Zeitpunkt für die Ankündigung der Erhöhung)
  • Bestimmung der Lebensdauer (z. B. 20 Jahre für Fenster, 25 Jahre für eine Heizung)
  • Mehrwert im Sinne einer spürbaren Verbesserung für die Mieter

Wertvermehrende Investitionen Überwälzung auf Mieter

Die Überwälzung auf Mieter ist nur zulässig, wenn die Investition eine Verbesserung darstellt – etwa durch eine energetische Sanierung oder eine Vergrösserung der Mietsache. Reine Reparaturen (werterhaltend) dürfen nicht überwälzt werden.

Das Mietrecht verlangt zudem sachdienliche Belege, damit Mieter die Kosten nachvollziehen können. Unklare Abrechnungen oder umfassende Renovationen, bei denen die Unterscheidung zwischen wertvermehrend und werterhaltend nicht transparent gemacht wird, können ausserdem zu Anfechtungen führen.

Tabellen & Tools (Referenzzinssatz, Mietzinsrechner, Beispiele)

Für die Praxis existieren ausgezeichnete Hilfsmittel: online:

Referenzzinssatz Tabelle

Die Tabelle zeigt, welcher Zinssatz aktuell gilt und wie er sich dementsprechend auf die Berechnung von Mietzinserhöhungen auswirkt. 
 Bundesamt für Wohnungswesen: Referenzzinssatz.

Mietzinsrechner Mieterverband und Rechner für wertvermehrende Investitionen

Ein Online-Rechner, mit dem Mieter prüfen können, ob eine Mietzinserhöhung aufgrund wertvermehrender Investitionen gerechtfertigt ist.
Mietrechtspraxis: Rechner 

Wertvermehrende Investitionen Heizung

Der Ersatz einer alten Heizung durch eine moderne, energieeffiziente Anlage gilt in der Regel als wertvermehrend. Insbesondere aber energetische Sanierungen sind ein klassisches Beispiel für Investitionen, die eine Mietzinserhöhung rechtfertigen können. Entscheidend ist, dass die neue Heizung Mehrleistungen bringt – etwa tiefere Betriebskosten und besseren Komfort.

Wertvermehrende Investitionen Fenster

Neue Fenster gelten als wertvermehrende Investition, wenn sie die Isolierung verbessern, Energie sparen und den Wohnkomfort erhöhen. Auch hierbei spielt die Lebensdauer eine Rolle: Fenster werden infolgedessen mit 20 bis 30 Jahren veranschlagt. Der Mehrwert im Einzelfall entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang eine Überwälzung auf Mieter zulässig ist.

Wertvermehrende Investitionen Küche

Ist eine neue Küche wertvermehrend? – Ja, wenn sie den Standard deutlich erhöht. Der Ersatz einer alten Küche durch eine moderne Ausstattung, bessere Geräte oder eine neue Raumaufteilung schafft folglich einen Mehrwert. Eine Mietzinserhöhung ist in diesem Fall zulässig, sofern die Kosten sauber belegt und der wertvermehrende Anteil ausgewiesen werden.

Wertvermehrende Investitionen und die Steuern

Wertvermehrende Investitionen sind steuerlich nicht sofort abzugsfähig, da sie den Wert der Immobilie erhöhen und damit einen Mehrwert schaffen. Sie werden in der Steuerpraxis als Anlagekosten behandelt. Relevant werden sie deshalb bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer, weil sie den steuerbaren Gewinn reduzieren.

Beispiel: Wird eine Küche für CHF 30'000 ersetzt und der Verkaufserlös einer Liegenschaft steigt entsprechend, können die 30'000 CHF als wertvermehrende Aufwendung geltend gemacht werden – und mindern so die Steuerlast.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird in der Schweiz kantonal erhoben. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis einer Immobilie, abzüglich zulässiger Aufwendungen. Dazu gehören übrigens auch wertvermehrende Investitionen wie:

  • Ausbau eines Badezimmers oder einer Küche
  • Ersatz alter Fenster durch moderne, energieeffiziente Modelle
  • Einbau einer neuen Heizung oder Solaranlage
  • umfassende Sanierungen, die den Standard der Immobilie erhöhen
Grundstücksgewinnsteuer nach Kanton
Aargau (AG)Graubünden (GR)Solothurn (SO)
Appenzell Ausserrhoden (AR)Jura (JU)Thurgau (TG)
Appenzell Innerrhoden (AI)Luzern (LU)Ticino / Tessin (TI)
Basel-Stadt (BS)Neuchâtel / Neuenburg (NE)Uri (UR)
Basel-Landschaft (BL)Nidwalden (NW)Valais / Wallis (VS)
Bern (BE)Obwalden (OW)Vaud / Waadt (VD)
Fribourg / Freiburg (FR)St. Gallen (SG)Zug (ZG)
Genève / Genf (GE)Schaffhausen (SH)Zürich (ZH)
Glarus (GL)Schwyz (SZ)

Kantonale Unterschiede

  • Bern: Wertvermehrende Investitionen sind detailliert zu belegen; steuerlich wirksam werden sie nur, wenn sachdienliche Belege wie Rechnungen vorliegen.
  • Luzern: Strenge Trennung zwischen werterhaltend (abzugsfähig bei Einkommenssteuer) und wertvermehrend (nur bei Grundstückgewinnsteuer relevant).
  • Zürich: Ähnlich wie Luzern; das Steueramt prüft im Einzelfall, ob eine Investition einen Mehrwert darstellt (z. B. Vergrösserung der Wohnfläche).
  • St. Gallen: Besondere Beachtung finden energetische Sanierungen, die teilweise auch einkommenssteuerlich abzugsfähig sein können – während wertvermehrende Aufwendungen grundsätzlich nur bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden.

Abgrenzung: wertvermehrende vs. werterhaltende Investitionen

Im Miet- und Steuerrecht ist die Unterscheidung zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Investitionen zentral:

Was sind wertvermehrende Investitionen?

Sie verbessern oder vergrössern die Liegenschaft. Beispiele: Einbau einer neuen Küche mit höherem Standard, Ersatz alter Fenster durch energieeffiziente Modelle, Vergrösserung der Wohnfläche, Einbau einer neuen Heizung.

Folge: Dürfen bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden und können eine Mietzinserhöhung rechtfertigen.

Welche Investitionen gelten als wertvermehrend?

Wertvermehrend sind Investitionen, die den Standard oder die Nutzbarkeit einer Immobilie verbessern. Beispiele: Einbau einer neuen Küche, Ersatz alter Fenster durch energieeffiziente Modelle, Installation einer modernen Heizung, Ausbau von Wohnfläche oder eine umfassende Sanierung.

Wie werden wertvermehrende Investitionen steuerlich behandelt?

Sie sind nicht als Unterhaltskosten bei der Einkommenssteuer abziehbar, sondern gelten als Anlagekosten. Dadurch mindern sie beim späteren Verkauf der Immobilie den steuerbaren Gewinn und reduzieren die Grundstückgewinnsteuer.

Werterhaltende Investitionen

Sie dienen dazu, den bisherigen Zustand der Immobilie zu sichern. Beispiele: Reparatur eines defekten Geschirrspülers, neuer Anstrich in gleicher Qualität, Ersatz einer defekten Heizung durch ein gleichwertiges Modell.

Folge: Abzugsfähig bei der Einkommenssteuer (Unterhalt), rechtfertigen aber keine Mietzinserhöhung.

Für Eigentümer ist es entscheidend, alle Belege zu sammeln und sauber zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten zu unterscheiden. Nur so können Investitionen korrekt steuerlich geltend gemacht werden und die Grundstückgewinnsteuer im Verkaufsfall reduziert werden.

Quintessenz: Wertvermehrende Investitionen

  • Wertvermehrende Investitionen erhöhen den Standard einer Immobilie (z. B. neue Küche, moderne Heizung, energieeffiziente Fenster) und schaffen einen Mehrwert.
  • Sie rechtfertigen gemäss Art. 269a lit. b OR eine Mietzinserhöhung, wenn der Mehrwert für Mieter klar erkennbar ist.
  • Berechnung erfolgt anhand von Investitionskosten, Lebensdauer und Referenzzinssatz; Tabellen und Mietzinsrechner bieten praktische Hilfen.
  • Steuerlich gelten sie als Anlagekosten: nicht einkommenssteuerlich abziehbar, aber relevant bei der Grundstücksgewinnsteuer.
  • Die Abgrenzung zu werterhaltenden Investitionen ist entscheidend: Nur wertvermehrende Massnahmen steigern den Anlagewert und dürfen auf Mieter überwälzt werden.

Quellen

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.