In der Schweiz wird bei Neubauten die Wertquote normalerweise vom Bauherrn bestimmt und eine objektive Betrachtung ist massgebend. Die Faktoren müssen belegbar sein und dürfen nicht willkürlich und subjektiv eingeschätzt werden. Ein einheitliches Schema zur Bemessung der Wertquoten existiert nicht. Die Wertquoten werden festgelegt, sobald das Stockwerkeigentum fertiggestellt und im Grundbuch eingetragen wurde. Sobald der Besitzer wechselt, darf er die Wertquote überprüfen und gegebenenfalls anpassen.