Wie viel ist mein Zuhause wert?
Kostenlose Immobilienbewertung Online in 3 Minuten

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Tessin (Ticino)

Oliver S.
24.05.2024
5 min
Inhaltsverzeichnis

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Tessin: Das sollten Sie wissen

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz – Allgemeine Grundlagen

Die Grundstückgewinnsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Steuersystems und wird auf den finanziellen Gewinn erhoben, der beim Verkauf von Grundstücken und Immobilien realisiert wird. Diese Steuerart wird auf kantonaler Ebene geregelt, was bedeutet, dass die spezifischen Bestimmungen, Steuersätze und Regelungen in jedem Kanton variieren können. Der folgende Überblick stellt daher die allgemeinen Prinzipien der Grundstückgewinnsteuer dar, die als Basis für das Verständnis der spezifischen Regelungen in einzelnen Kantonen, wie dem Tessin, dienen.

Grundlagen der Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Gewinn angewendet, der aus dem Verkauf von Grundbesitz entsteht. Dies umfasst somit Land, Wohnungen, Häuser und andere Immobilienarten. Der steuerpflichtige Gewinn berechnet sich indessen aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten, korrigiert um alle wertsteigernden Investitionen und abzüglich aller anrechenbaren Kosten.

Grundstückgewinnsteuer berechnen: Anlagekosten und Berechnungsgrundlage

Die Anschaffungs- oder Anlagekosten beinhalten den Kaufpreis des Grundstücks sowie alle weiteren Kosten, die beim Kauf angefallen sind, wie Notargebühren, Grundbuchgebühren und Maklerprovisionen. Wertvermehrende Investitionen, die während der Besitzdauer vorgenommen wurden und zu einer Erhöhung des Verkaufswertes führen, können ebenfalls abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind regelmässige Unterhaltungskosten, die lediglich den Zustand der Immobilie erhalten.

Grundstückgewinnsteuer im Tessin: Höhe, Steuersatz, Aufschub und mehr

Im Kanton Tessin wird die Grundstückgewinnsteuer auf den finanziellen Gewinn aus der Veräusserung von Immobilien und damit verbundenen Rechten erhoben. Diese Steuer betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und gilt für alle Arten von Immobilientransaktionen, einschliesslich Kaufverträgen, Tausch, Aufteilung von Miteigentum, und weiteren spezifischen, rechtlichen Handlungen, die wirtschaftlich einem Eigentumsübergang gleichkommen.

Steuergesetz in Tessin: Steuerpflichtige Transaktionen

Zu den steuerpflichtigen Transaktionen gehören unter anderem:

  • Direkter Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Tauschgeschäfte
  • Auflösung von Miteigentum mit finanzieller Ausgleichszahlung
  • Übertragung oder Einrichtung von Nutzungsrechten wie Baurechten, die wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommen
  • Veräusserung von wesentlichen Anteilen an Immobiliengesellschaften

Ausnahmen und Aufschübe in den kantonalen Steuergesetzen

Steuerbefreiungen und Aufschübe werden unter bestimmten Umständen im Rahmen der kantonalen Steuergesetze gewährt:

  • Übertragungen durch Erbschaft, Schenkung oder im Rahmen einer ehelichen Gütertrennung sind oft steuerbefreit.
  • Die Steuer kann aufgeschoben werden, wenn der Verkaufserlös innerhalb von zwei Jahren in den Kauf oder Bau einer neuen Hauptwohnsitzimmobilie in der Schweiz reinvestiert wird.
  • Transaktionen zwischen Ehegatten oder aufgrund von erbrechtlichen Ansprüchen können ebenfalls einen Steueraufschub geniessen.

Steuersätze für die Grundstückgewinnsteuer im Tessin

Die Steuersätze im Tessin sind progressiv und abhängig von der Dauer des Immobilienbesitzes. Sie reichen von 31 % für Besitzdauern unter einem Jahr bis zu 4 % für Besitzdauern von über 30 vollendeten Jahren. Kleinere Steuerbeträge unter CHF 30 werden nicht erhoben.

Besitzdauer in vollendeten JahrenSteuersatz
Bis zu 1 Jahr31 %
Bis zu 2 Jahre30 %
Bis zu 3 Jahre29 %
Bis zu 4 Jahre28 %
Bis zu 5 Jahre27 %
Bis zu 6 Jahre26 %
Bis zu 7 Jahre23 %
Bis zu 8 Jahre20 %
Bis zu 9 Jahre17 %
Bis zu 10 Jahre14 %
Bis zu 11 Jahre11 %
Bis zu 12 Jahre10 %
Bis zu 13 Jahre9 %
Bis zu 14 Jahre8 %
Bis zu 15 Jahre7 %
Bis zu 20 Jahre6 %
Bis zu 30 Jahre5 %
Über 30 Jahre4 %

Verfahren

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem steuerpflichtigen Übertrag eine Steuererklärung einreichen. Die zuständige Steuerbehörde berechnet dann auf Basis der eingereichten Dokumente die Art der geschuldeten Steuer. Im Falle von Zahlungsverzögerungen werden Verzugszinsen berechnet.

Sicherheitsleistungen und Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer

Zur Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer und der Steuerzahlung kann eine rechtliche Hypothek auf die betreffende Immobilie eingetragen werden. Alternativ kann der Verkäufer eine Bankgarantie hinterlegen oder eine Sicherheitseinlage leisten, deren Höhe sich nach der Besitzdauer richtet.

Beispielrechnungen für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Tessin

Es wäre hilfreich, einige spezifische Beispiele zu betrachten, um die Anwendung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Tessin besser zu verstehen. Hier sind zwei Beispiele, die typische Szenarien darstellen:

Beispiel 1: Verkauf einer Immobilie nach kurzem Besitz

Szenario: Herr Rossi kauft ein Grundstück im Januar 2023 für CHF 500'000, tätigt keine wertvermehrenden Investitionen und verkauft es bereits im Dezember 2023 für CHF 550'000.

Berechnung:

  • Kaufpreis: CHF 500'000
  • Verkaufspreis: CHF 550'000
  • Höhe des Gewinns: CHF 550'000 - CHF 500'000 = CHF 50'000
  • Steuersatz für Besitzdauer unter einem Jahr: 31 %
  • Steuerbetrag: CHF 50'000 × 31 % = CHF 15'500

Beispiel 2: Langfristiger Besitz und Verkauf einer Familienwohnung

Szenario: Frau Bianchi kauft eine Wohnung im Januar 1990 für CHF 300'000. Die Wohnung war demnach über 30 Jahre im Besitz des Verkäufers. Sie nutzt sie als Hauptwohnsitz, tätigt ebenfalls keine wertvermehrenden Investitionen (nur Bestandsinvestitionen) und verkauft sie mithilfe ihres Notars im Januar 2024 für CHF 800'000.

Berechnung nach folgender Formel:

  • Damaliger Kaufpreis: CHF 300'000
  • Heutiger Verkaufspreis: CHF 800'000
  • Erlös aus dem Verkauf: CHF 800'000 - CHF 300'000 = CHF 500'000
  • Bemessung der Steuer – Steuersatz für Besitzdauer über 30 Jahre: 4 %
  • Ergebnis der Rechnung – Steuerbetrag: CHF 500'000 × 4 % = CHF 20'000

Diese Beispiele illustrieren, wie die Dauer des Besitzes die Höhe der Steuerlast beeinflusst und wie sich die progressive Staffelung der Steuersätze auswirkt. Solche Details helfen, die finanziellen Implikationen von Immobilienverkäufen im Tessin besser zu verstehen und zu planen. 

Steuerermässigungen und spezifische Besteuerungsfälle im Kanton Tessin

Besteuerung in bestimmten Fällen, Steuerermässigungen, Steuerbefreiung und andere Gründe

Im Kanton Tessin können verschiedene Steuerermässigungen in Anspruch genommen werden. Eine der wichtigsten Ermässigungen betrifft die Dauer des Immobilienbesitzes. Je länger eine Immobilie gehalten wird, also bei einer längeren Besitzdauer, desto geringer ist der anwendbare Steuersatz. Diese Ermässigung soll langfristige Investitionen in Immobilien fördern. Es gibt aber auch Gründe für eine Steuerbefreiung, wie wir im Folgenden aufklären werden.

Besteuerung der Grundstückgewinnsteuer im Tessin in besonderen Fällen

  • Erbschaft: Die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft kann unter bestimmten Bedingungen von der Grundstückgewinnsteuer befreit sein, insbesondere wenn die Immobilie als Teil des Nachlasses ohne Gegenleistung übertragen wird.
  • Landumlegung zwecks Güterzusammenlegung: Bei der Landumlegung, die der Güterzusammenlegung dient, kann eine Steuerbefreiung oder -ermässigung gewährt werden, wenn diese Umlegung offiziellen Planungszielen entspricht und ohne Gewinnabsicht durchgeführt wird.

FAQ

In welchen Kantonen gibt es keine Grundstückgewinnsteuer?

In der Schweiz erheben alle Kantone eine Grundstückgewinnsteuer, jedoch variiert die Art und Weise der Erhebung sowie die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer und die Steuersätze von Kanton zu Kanton. Einige Kantone bieten jedoch grosszügigere Befreiungen oder niedrigere Sätze unter bestimmten Umständen.

Wie berechnet sich der Grundstückgewinn?

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten der Immobilie, korrigiert um wertsteigernde Investitionen und notwendige Abzüge wie Maklergebühren oder Notarkosten. Die Berechnung berücksichtigt auch Erträge aus der Wertsteigerung der Immobilie während der Besitzdauer.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer im Kanton Tessin?

Die Handänderungssteuer im Kanton Tessin variiert je nach Gemeinde. Sie wird als Prozentsatz des Verkaufspreises oder des Verkehrswertes der Immobilie berechnet und ist bei der Übertragung von Immobilien fällig. Die genaue Rate kann zwischen 1 % und 3 % liegen, abhängig von der spezifischen Gemeinde.

Wie hoch sind die Steuern im Tessin?

Neben der Grundstückgewinnsteuer und der Handänderungssteuer umfassen die Steuern im Tessin auch die Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuern, die ebenfalls je nach spezifischer Situation und Gemeinde variieren. Die Steuersätze sind konkurrenzfähig und sollen die wirtschaftliche Entwicklung unterstützen und Investitionen anziehen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
Ähnliche Artikel
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz

Der Verkauf eines Grundstücks kann eine lukrative Angelegenheit sein – doch oft wird dabei ein wichtiger Aspekt übersehen: die Grundstückgewinnsteuer. Besonders im Kanton Schwyz gibt es bestimmte Regelungen, die Immobilienbesitzer und Investoren kennen sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Doch wie wird die Steuer berechnet? Welche Sätze gelten demnach ab 2025? Und wie unterscheiden sich […]
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz: Ein Überblick Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonal geregelte Steuer, die bei der Veräusserung von Grundstücken nicht nur im Kanton Genf, sondern in der gesamten Schweiz anfällt. Sie betrifft Gewinne, die durch den Verkauf von Immobilien oder Grundstücken erzielt werden. Die Steuer wird in den meisten Kantonen separat erhoben. Der steuerbare Gewinn […]
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz: Ein Überblick Nicht nur im Kanton Thurgau, sondern in der gesamten Schweiz wird die Grundstückgewinnsteuer als Steuer auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erzielt wird. Diese Steuer fällt in den meisten Kantonen an und ist in der Regel als sogenannte Objektsteuer konzipiert. Das bedeutet, dass […]