Wie viel ist mein Zuhause wert?
Kostenlose Immobilienbewertung Online in 3 Minuten

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Oliver S.
16.09.2024
5 min
Inhaltsverzeichnis

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz

Die Grundstückgewinnsteuer fällt in der Schweiz beim Verkauf von Immobilien oder Grundstücken an. Sie bezieht sich auf den erzielten Gewinn, wenn der Verkaufspreis den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt. Diese Steuer ist kantonal geregelt, was bedeutet, dass die Bestimmungen und Steuersätze von Kanton zu Kanton variieren können. In einigen Fällen erheben auch die Gemeinden diese Steuer. Dies gilt auch für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern.

Ziel der Grundstückgewinnsteuer ist es, den Wertzuwachs von Immobilien, der nicht durch eigene Investitionen, sondern durch Marktentwicklungen entsteht, zu besteuern. Für Immobilieneigentümer ist es daher wichtig, sich mit den spezifischen Regelungen ihres Kantons vertraut zu machen, um finanzielle Überraschungen beim Verkauf zu vermeiden.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern: Überblick

Die Grundstückgewinnsteuer wird auch im Kanton Bern auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie erzielt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten, also den ursprünglich investierten Beträgen inklusive wertvermehrender Investitionen. Grundsätzlich gilt, dass der Steuersatz progressiv ansteigt, je höher der erzielte Gewinn ist und je kürzer die Besitzdauer war. Das bedeutet, dass die Finanzbehörde Verkäufe nach kurzer Besitzdauer höher besteuert, während bei längerem Eigentum eine Steuerreduktion möglich ist.

Zusätzlich gibt es im Kanton Bern spezielle Regelungen, etwa die Möglichkeit eines Steueraufschubs bei Ersatzbeschaffung sowie verschiedene Abzüge, die die Behörden direkt berücksichtigen. Diese Regelungen machen es wichtig, vor einem Verkauf die spezifischen Bestimmungen genau zu prüfen oder eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Grundstückgewinnsteuer in Bern berechnen

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern ist ebenso komplex wie in den meisten anderen Kantonen auch:

Steuern berechnen im Kanton Bern: Schritt-für-Schritt-Anleitung 

  1. Ermittlung des Verkaufspreises: Zunächst wird der tatsächliche Verkaufspreis der Immobilie festgelegt. Hierbei sind alle erhaltenen Zahlungen, auch solche in Form von Sachleistungen, zu berücksichtigen.
  2. Bestimmung der Anlagekosten: Die Anlagekosten umfassen den ursprünglichen Kaufpreis, Notarkosten, Maklergebühren und sämtliche wertvermehrende Investitionen wie Renovierungen oder Anbauten. Diese können vom Verkaufspreis abgezogen werden, um den steuerbaren Gewinn zu ermitteln.
  3. Berechnung des steuerbaren Gewinns: Der steuerbare Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer.
  4. Anwendung des Steuersatzes: Im Kanton Bern ist der Steuersatz progressiv. Das heisst, er steigt mit der Höhe des Gewinns. Zudem gibt es Abzüge, die von der Besitzdauer abhängen. Je länger die Immobilie im Besitz war, desto geringer fällt die Steuer aus. Bei kurzer Besitzdauer wird eine höhere Steuer fällig.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie verkaufen eine Immobilie für CHF 800'000, nachdem Sie sie ursprünglich für CHF 500'000 erworben haben. In der Zwischenzeit haben Sie CHF 100'000 in Renovierungen investiert.

  • Verkaufspreis: CHF 800'000
  • Anlagekosten: CHF 500'000 (Kaufpreis) + CHF 100'000 (Investitionen) = CHF 600'000
  • Steuerbarer Gewinn: CHF 800'000 - CHF 600'000 = CHF 200'000

Auf diesen Gewinn von CHF 200'000 wird die Grundstückgewinnsteuer gemäss den geltenden Steuersätzen und unter Berücksichtigung der Besitzdauer berechnet.

Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Progressiver Steuersatz

Der Steuersatz beginnt bei einem niedrigeren Prozentsatz für geringe Gewinne und steigt mit der Höhe des Gewinns. Wie zuvor erwähnt, spielt zudem auch die Besitzdauer eine entscheidende Rolle. Die Progression ist darauf ausgelegt, kurzfristige Spekulationen zu besteuern und langfristiges Eigentum zu begünstigen.

Tarif der Grundstückgewinnsteuer in Bern: Steuersätze nach Gewinnhöhe

Gewinnhöhe (CHF)Steuersatz (%)
0 - 50'0005 %
50'001 - 100'00010 %
100'001 - 200'00015 %
200'001 - 300'00020 %
300'001 - 500'00025 %
500'001 - 1'000'00030 %
Über 1'000'00035 %

Einfluss der Besitzdauer

Für Immobilien, die über einen längeren Zeitraum gehalten wurden, gibt es Abzüge, die den effektiven Steuersatz senken. Beispielsweise kann nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ein Abzug in Höhe von X Prozent des Gewinns vorgenommen werden, was die Steuerlast deutlich reduzieren kann.

Abzüge nach Besitzdauer

Besitzdauer (Jahre)Abzug auf den Gewinn (%)
Weniger als 1 Jahr0 %
1 - 2 Jahre5 %
3 - 5 Jahre10 %
6 - 10 Jahre20 %
11 - 15 Jahre30 %
16 - 20 Jahre40 %
Über 20 Jahre50 %

Gemeindespezifische Unterschiede

Neben dem kantonalen Steuersatz kann auch ein Gemeindesteuersatz hinzukommen, der sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Dies bedeutet, dass die effektive Steuerlast je nach Standort der Immobilie variieren kann.

Diese Steuersätze und Regelungen verdeutlichen, wie wichtig eine detaillierte Berechnung und Planung im Vorfeld eines Immobilienverkaufs im Kanton Bern ist. Eine genaue Kenntnis der Steuersätze und möglicher Abzüge kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer

Im Kanton Bern können Sie unter bestimmten Bedingungen die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer aufschieben. Dies ist besonders dann relevant, wenn der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie für den Erwerb einer neuen Liegenschaft verwendet wird, was als Ersatzbeschaffung bezeichnet wird.

Bedingungen für den Steueraufschub: Ersatzbeschaffung und weitere 

  1. Ersatzbeschaffung: Ein Aufschub der Steuer ist möglich, wenn der Verkaufserlös innerhalb einer bestimmten Frist in eine gleichartige Immobilie investiert wird. Dabei muss die neue Immobilie entweder im Kanton Bern liegen oder der steuerpflichtigen Person in gleicher Weise dienen, wie es die verkaufte Immobilie tat. Beispiele sind der Umzug von einem Wohnhaus in ein neues Eigenheim oder der Verkauf eines Geschäftsgebäudes und der Erwerb eines neuen Geschäftsgebäudes.
  2. Antragstellung: Der Steueraufschub muss aktiv bei der Steuerbehörde beantragt werden. Dies sollte zeitnah nach dem Verkauf der Immobilie erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden.
  3. Nachversteuerung: Sollte die Ersatzbeschaffung nicht innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist erfolgen oder die neue Immobilie nicht gleichwertig genutzt werden, wird die aufgeschobene Grundstückgewinnsteuer nachträglich erhoben. In einem solchen Fall ist die Steuer in voller Höhe zu entrichten.

Beispiel für eine Ersatzbeschaffung:

Ein Eigentümer verkauft sein Einfamilienhaus in Bern und erwirbt ein neues Haus im gleichen Kanton. Der Verkaufspreis des alten Hauses beträgt CHF 1'000'000, der steuerbare Gewinn CHF 300'000. Da der Eigentümer den gesamten Erlös für den Kauf der neuen Immobilie verwendet, kann er die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer aufschieben.

Der Aufschub stellt in dem Fall eine wichtige finanzielle Entlastung dar, besonders wenn der gesamte Verkaufserlös für die neue Immobilie benötigt wird. Beachten Sie unbedingt die Bedingungen und Fristen, um nicht mit späteren Nachversteuerungen rechnen zu müssen.

Grundstückgewinnsteuer-Rechner der Steuerverwaltung Bern online

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern stellt einen offiziellen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Grundstückgewinnsteuer berechnen können. Nutzer geben den Verkaufspreis, den ursprünglichen Kaufpreis, die Anlagekosten und die Besitzdauer ein, um eine sofortige Berechnung zu erhalten. Der Rechner berücksichtigt auch spezifische Abzüge wie den Besitzdauerabzug oder Investitionskosten.

Realadvisor Kostenlose Immobilienbewertung

FAQ

Wann muss ich keine Grundstückgewinnsteuer bezahlen?

In bestimmten Fällen kann die Grundstückgewinnsteuer entfallen oder aufgeschoben werden.

  • Beispielsweise ist kein Gewinn zu versteuern, wenn die Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird, da diese Vorgänge nicht als Verkauf gelten.
  • Ebenso kann die Steuer bei einer sogenannten Ersatzbeschaffung aufgeschoben werden, wenn der Erlös aus dem Verkauf in eine neue, gleichwertige Immobilie investiert wird, und diese innerhalb einer bestimmten Frist erworben wird.

Voraussetzung für eine Steuerbefreiung oder einen Aufschub ist stets, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Wie berechnet man die Grundstückgewinnsteuer?

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt durch die Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Immobilie und den Anlagekosten, zu denen der ursprüngliche Kaufpreis sowie wertvermehrende Investitionen zählen. Der sich daraus ergebende Gewinn wird dann mit dem geltenden Steuersatz, der abhängig von der Gewinnhöhe und der Besitzdauer ist, multipliziert. Abzüge, wie der Besitzdauerabzug, können den steuerbaren Gewinn reduzieren und damit die Steuerlast verringern.

Wie hoch ist die Gewinnsteuer bei einem Hausverkauf in der Schweiz?

Die Höhe der Gewinnsteuer beim Verkauf eines Hauses variiert stark je nach Kanton und sogar innerhalb der Kantone. Im Kanton Bern wird die Steuer progressiv berechnet, wobei die Steuersätze von etwa 5 % bis zu 35 % reichen können, abhängig von der Höhe des erzielten Gewinns und der Dauer, die die Immobilie im Besitz war. Je länger die Immobilie gehalten wurde, desto niedriger ist in der Regel der Steuersatz.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
Ähnliche Artikel
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schwyz

Der Verkauf eines Grundstücks kann eine lukrative Angelegenheit sein – doch oft wird dabei ein wichtiger Aspekt übersehen: die Grundstückgewinnsteuer. Besonders im Kanton Schwyz gibt es bestimmte Regelungen, die Immobilienbesitzer und Investoren kennen sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Doch wie wird die Steuer berechnet? Welche Sätze gelten demnach ab 2025? Und wie unterscheiden sich […]
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz: Ein Überblick Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonal geregelte Steuer, die bei der Veräusserung von Grundstücken nicht nur im Kanton Genf, sondern in der gesamten Schweiz anfällt. Sie betrifft Gewinne, die durch den Verkauf von Immobilien oder Grundstücken erzielt werden. Die Steuer wird in den meisten Kantonen separat erhoben. Der steuerbare Gewinn […]
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz: Ein Überblick Nicht nur im Kanton Thurgau, sondern in der gesamten Schweiz wird die Grundstückgewinnsteuer als Steuer auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erzielt wird. Diese Steuer fällt in den meisten Kantonen an und ist in der Regel als sogenannte Objektsteuer konzipiert. Das bedeutet, dass […]