Wie viel ist mein Zuhause wert?
Kostenlose Immobilienbewertung Online in 3 Minuten

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau

Oliver S.
19.12.2024
5 min
Inhaltsverzeichnis

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz: Ein Überblick

Nicht nur im Kanton Thurgau, sondern in der gesamten Schweiz wird die Grundstückgewinnsteuer als Steuer auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erzielt wird. Diese Steuer fällt in den meisten Kantonen an und ist in der Regel als sogenannte Objektsteuer konzipiert. Das bedeutet, dass allein der Veräusserungsgewinn – also die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem ursprünglichen Kaufpreis – als Steuerbasis herangezogen wird.

Grundstückgewinnsteuer in anderen Kantonen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die konkreten Regelungen zur Grundstückgewinnsteuer sind kantonal verschieden und umfassen Steuersätze, mögliche Abzüge sowie Spezialregelungen wie Haltezeitabzüge und -zuschläge. Diese Unterschiede führen dazu, dass sich die Höhe der Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie von Kanton zu Kanton erheblich unterscheiden kann.

Die Grundstückgewinnsteuer ist in den meisten Kantonen, darunter Zürich und Thurgau, üblich. Andere Kantone, wie die Innerschweizer Kantone, wenden stattdessen eine Einkommens- oder Gewinnsteuer an. Diese kantonalen Unterschiede beeinflussen nicht nur die Höhe der Steuer, sondern auch die Berechnungsgrundlagen und Abzugsoptionen.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau: Grundlagen

Die Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Thurgau als Objektsteuer ausgestaltet, was bedeutet, dass nur bestimmte Veräusserungsgewinne von Grundstücken steuerpflichtig sind. Gemäss § 126 Absatz 1 des Thurgauer Steuergesetzes (StG) fallen darunter die Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens natürlicher Personen sowie Grundstücke juristischer Personen, die gemäss § 75 Absatz 1 StG von der Steuerpflicht befreit sind. Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken des Geschäftsvermögens natürlicher Personen hingegen unterliegen der Einkommenssteuer. Bei nicht steuerbefreiten juristischen Personen fällt diese Steuer auf Veräusserungsgewinne als Gewinnsteuer an.

Für eine detaillierte Übersicht zur Anwendung und den Regelungen der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau bietet die Steuerpraxis in den §§ 126 bis 134 StG weiterführende Informationen. Diese Praxisanweisungen helfen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, ihre Steuerpflicht korrekt zu ermitteln, und erfüllen die spezifischen Regelungen des Kantons.

Übrigens: Bei Immobilientransaktionen in Thurgau fällt zudem eine Handänderungssteuer. Mehr zum Thema erfahren Sie hier

Steuersätze und Tabellen: Grundstückgewinnsteuer im Überblick

Im Kanton Thurgau beträgt der Grundsteuersatz der Grundstückgewinnsteuer 40 % des Veräusserungsgewinns. Je nach Dauer, die eine Immobilie im Besitz des Verkäufers war (sogenannte Haltezeit), können Haltezeitabzüge oder -zuschläge diesen Steuersatz jedoch erheblich verändern. Die Haltezeit wird ab dem Datum des Grundbucheintrags berechnet.

Haltezeitabzüge und -zuschläge

Eine längere Besitzdauer führt zu Abzügen auf den Steuersatz, während eine kurze Haltedauer Zuschläge nach sich ziehen kann. Diese Regelung soll spekulative Käufe und Verkäufe eindämmen und den langfristigen Besitz von Immobilien belohnen. Ein Verkauf nach wenigen Jahren führt so zu einer erhöhten Steuerbelastung, während bei einer Haltedauer von beispielsweise 20 Jahren oder mehr deutliche Abzüge möglich sind.

Haltezeitabzüge (Reduktionen) auf die Grundstückgewinnsteuer

Die Haltezeitabzüge belohnen eine langfristige Eigentümerschaft. Je länger die Immobilie im Besitz des Verkäufers ist, desto höher fällt der Abzug auf die Steuer aus.

BesitzdauerAbzug auf Grundsteuersatz
über 5 – 9 Jahre5 %
10 – 14 Jahre10 %
15 – 19 Jahre15 %
20 – 24 Jahre20 %
25 – 29 Jahre25 %
30 – 34 Jahre30 %
35 Jahre und mehr35 %

Haltezeitzuschläge (Erhöhungen) auf die Grundstückgewinnsteuer

Bei einer kurzen Haltedauer werden Zuschläge auf den Steuersatz erhoben, was den Steuerbetrag erhöht. Diese Zuschläge zielen darauf ab, spekulative Verkäufe stärker zu besteuern.

BesitzdauerZuschlag auf Grundsteuersatz
Unter 1 Jahr50 %
1 – 2 Jahre40 %
3 – 4 Jahre30 %
5 Jahre20 %

Diese Abzüge und Zuschläge werden auf den Grundsteuersatz von 40 % angewandt. Beispielsweise reduziert sich der Steuersatz bei einem Verkauf nach 20 Jahren Haltedauer auf 32 %, während ein Verkauf nach nur einem Jahr einen Steuersatz von 60 % zur Folge hat.

Sonderregelungen laut dem Steuergesetz für juristische Personen in Thurgau

Juristische Personen, die nicht von der Steuerpflicht befreit sind, unterliegen in Bezug auf Gewinne aus Immobilienverkäufen der Gewinnsteuer statt der Grundstückgewinnsteuer. Gemeinnützige und bestimmte andere Körperschaften können jedoch eine Befreiung beantragen, wenn sie die Anforderungen des § 75 StG erfüllen.

Grundstückgewinnsteuer berechnen: Vorgehensweise und Beispiel

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau erfolgt auf Basis des Veräusserungsgewinns. Dieser Gewinn wird ermittelt, indem der ursprüngliche Kaufpreis und alle wertvermehrenden Aufwendungen (Anlagekosten) vom Verkaufspreis abgezogen werden.

Steuerkalkulator für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau

Die Thurgauer Steuerverwaltung stellt einen Steuerkalkulator zur Verfügung, mit dem die zu erwartende Steuer einfach online berechnet werden kann. Über den Link zur Steuerverwaltung Thurgau können Sie den Betrag unkompliziert und präzise berechnen lassen.

Beispiel für die Berechnung der Gewinnsteuer

Angenommen, eine Immobilie wurde vor einigen Jahren für CHF 500'000 erworben und wird heute für CHF 800'000 verkauft. Der Veräusserungsgewinn beträgt somit CHF 300'000. Je nach Dauer des Immobilienbesitzes fallen Haltezeitabzüge oder -zuschläge an, die den Steuersatz beeinflussen. Wie erwähnt, liegt der Grundsteuersatz im Kanton Thurgau bei 40 %. Wenn die Immobilie über eine lange Zeit gehalten wurde, reduziert sich jedoch der Steuersatz. Umgekehrt steigt er bei kurzen Haltefristen.

In unserem Beispiel bei einer Veräusserung nach 2 Jahren demnach: Gewinn CHF 300'000.-. Darauf 40 % Grundsteuersatz = CHF 120'000.-.  Bei einer Besitzdauer von 2 Jahren wird ein Zuschlag darauf von 40 % erhoben (40 % von 120'000 ) = CHF 48'000.-. Somit sind gesamt zu entrichten: CHF 120'000 plus 48'000 = CHF 168'000. 

Für eine genaue Berechnung und Anwendung der Haltezeitabzüge und -zuschläge ist der Grundbucheintrag als Besitznachweis entscheidend. Fehlt die öffentliche Beurkundung, gilt der Zeitpunkt der Übernahme der Verfügungsgewalt als massgebend.

Abzüge und Ausnahmen: Wann fällt keine Grundstückgewinnsteuer an?

Der Kanton Thurgau ermöglicht eine Reihe von Abzügen und Ausnahmen bei der Grundstückgewinnsteuer, um den tatsächlichen Gewinn realistisch zu berechnen und steuerliche Härte zu vermeiden. Zu den wichtigsten Abzugsmöglichkeiten gehören wertvermehrende Aufwendungen, wie Renovations- und Erweiterungskosten, die den Verkaufswert steigern. Diese Anlagekosten können, wenn sie dokumentiert sind, vom Veräusserungsgewinn abgezogen werden und reduzieren so die steuerliche Belastung.

Steuerverwaltung in Thurgau: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer Ersatzbeschaffung

Eine bedeutende Ausnahme ist der Steueraufschub bei einer Ersatzbeschaffung. Verkauft eine steuerpflichtige Person eine Immobilie und nutzt den Gewinn für den Erwerb eines neuen Eigenheims oder einer gleichartigen Liegenschaft zur Selbstnutzung, kann die Steuerpflicht aufgeschoben werden. Dieser Aufschub erleichtert den Wechsel von einem Eigenheim in ein anderes, ohne dass sofortige Steuerlasten den Eigentümer belasten. Wichtig ist, dass der Kauf der neuen Immobilie innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verkauf erfolgt, um den Steueraufschub geltend zu machen.

Wann fällt keine Grundstückgewinnsteuer an?

In bestimmten Fällen entfällt die Grundstückgewinnsteuer vollständig, z. B. bei Übertragungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen, da in diesen Fällen kein tatsächlicher Verkaufsgewinn erzielt wird. Auch die Steuerpraxis für juristische Personen sieht vor, dass bestimmte gemeinnützige Körperschaften, die gemäss § 75 StG steuerbefreit sind, keine Grundstückgewinnsteuer entrichten müssen.

FAQ

Wann muss ich keine Grundstückgewinnsteuer bezahlen?

In bestimmten Fällen entfällt die Grundstückgewinnsteuer vollständig. Dazu zählen Übertragungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen sowie der Erwerb einer Ersatzliegenschaft zur Selbstnutzung (Ersatzbeschaffung), bei der die Steuerpflicht aufgeschoben werden kann.

Welche Kantone haben eine Grundstückgewinnsteuer?

Die meisten Kantone in der Schweiz erheben eine separate Grundstückgewinnsteuer. Ausnahmen bilden einige Kantone, die Grundstückgewinne als Teil der Einkommenssteuer erfassen, etwa in der Zentralschweiz.

Wie viel Steuern zahle ich im Kanton Thurgau?

Der Grundsteuersatz im Kanton Thurgau beträgt 40 % des Veräusserungsgewinns. Je nach Besitzdauer kann sich dieser durch Haltezeitabzüge oder -zuschläge entsprechend reduzieren oder erhöhen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
Ähnliche Artikel
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz: Ein Überblick Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonal geregelte Steuer, die bei der Veräusserung von Grundstücken nicht nur im Kanton Genf, sondern in der gesamten Schweiz anfällt. Sie betrifft Gewinne, die durch den Verkauf von Immobilien oder Grundstücken erzielt werden. Die Steuer wird in den meisten Kantonen separat erhoben. Der steuerbare Gewinn […]
Grundstückgewinnsteuer in Appenzell Innerrhoden

Grundstückgewinnsteuer in Appenzell Innerrhoden

Grundstückgewinnsteuer in Appenzell Innerrhoden: Berechnung, Steuersätze und Besonderheiten Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz: Ein Überblick Die Grundstückgewinnsteuer ist ein zentrales Element des Schweizer Steuersystems und betrifft alle, die Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken erzielen. Die Steuer wird kantonal geregelt, wodurch ihre Höhe und Berechnungsmethoden je nach Region variieren. Gemäss Schweizer Steuergesetzgebung unterliegen Gewinne aus dem […]
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Aargau

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Aargau

Grundstückgewinnsteuer in Aargau: Berechnung, Tarife & Aufschubmöglichkeiten Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz Die Grundstückgewinnsteuer wird in der Schweiz auf Gewinne erhoben, die aus dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien resultieren. Im Schweizer Steuersystem folgt sie dem dualistischen Prinzip: Gewinne aus privaten Grundstücken unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, während solche aus Geschäftsvermögen der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer unterliegen. Der Zweck […]