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Gebäudegrundfläche

Oliver S.
01.07.2026
5 min

Gebäudegrundfläche: Definition, Abgrenzung und Berechnung

Die Gebäudegrundfläche bezeichnet nach der Norm SIA 416 den Teil eines Grundstücks, den ein Gebäude durchdringt und bedeckt – also den Grundriss des Gebäudes auf dem Boden. Sie misst die Fläche innerhalb der äusseren Aussenwände dort, wo das Gebäude den Boden berührt. Nach der Systematik der SIA 416 ergeben die Gebäudegrundfläche und die Umgebungsfläche zusammen die Grundstücksfläche.

Das Wichtigste im Überblick
  • Gebäudegrundfläche: der vom Gebäude bedeckte Teil des Grundstücks, gemessen als Grundriss auf dem Boden.
  • Massgebende Grundlage ist die Norm SIA 416 «Flächen und Volumen von Gebäuden».
  • Baurechtlich massgebend für die Überbauungsziffer ist die anrechenbare Gebäudefläche (aGbF), nicht die technische Gebäudegrundfläche.
  • Die Gebäudegrundfläche und die Umgebungsfläche ergeben die Grundstücksfläche.

Definition: Was ist die Gebäudegrundfläche nach SIA 416?

Die Norm SIA 416 definiert die Gebäudegrundfläche als jenen Teil der Grundstücksfläche, den ein einzelnes Gebäude durchdringt. Gemeint ist der Grundriss auf Höhe des Bodens, gemessen bis zur äusseren Kante der Aussenwände. Bauteile, die den Boden nicht berühren – etwa auskragende Vordächer oder Balkone –, zählen nicht dazu.

Der Begriff beschreibt somit die reine Bodenbedeckung eines Gebäudes. Er sagt nichts über die Zahl der Geschosse oder die nutzbare Wohnfläche im Inneren aus. Wie viel Wohnfläche in einem Gebäude entsteht, hängt zusätzlich von der Zahl der Vollgeschosse und vom Anteil der technischen Anlagen und der Konstruktion ab.

Wie wird die Gebäudegrundfläche berechnet?

Bei einfachen Grundrissen ergibt sich der Fussabdruck aus der Länge und Breite des Gebäudes, gemessen an den Aussenkanten der Aussenwände. Bei verwinkelten Bauten wird die Grundfläche in Teilflächen zerlegt und aufsummiert.

Das folgende Beispiel zeigt den Unterschied zwischen der Gebäudegrundfläche als Fussabdruck und der Summe der Geschosse:

  • Ein freistehendes Einfamilienhaus mit rechteckigem Grundriss von 12 m × 9 m hat eine Gebäudegrundfläche von 108 m².
  • Liegt dieses Haus auf einer Parzelle von 650 m², bleibt eine Umgebungsfläche von 542 m².
  • Verfügt das Haus über drei Vollgeschosse mit gleichem Grundriss, beträgt die Geschossfläche 324 m² – also das Dreifache der Gebäudegrundfläche.

Die Gebäudegrundfläche ist nur ein Faktor bei der Immobilienbewertung. Wer sie kennt, hat einen ersten Anhaltspunkt zur Grösse, aber noch keinen Marktwert. Den ermittelt eine Bewertung, welche die Lage, den Zustand und den Ausbau einbezieht.

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Abgrenzung zu Geschossfläche, Bruttogeschossfläche und überbauter Fläche

Der Begriff «Gebäudegrundfläche» wird oft mit ähnlichen Flächenbegriffen verwechselt. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Begriffe ein:

BegriffWas gemessen wirdBezug
GebäudegrundflächeFussabdruck des Gebäudes (Grundriss am Boden)SIA 416
Geschossfläche (GF)Summe der Flächen aller GeschosseSIA 416
Bruttogeschossfläche (BGF)Bezeichnung aus älteren SIA-Fassungen für die Geschossflächeheute «GF» nach SIA 416
Anrechenbare Gebäudefläche (aGbF)Fläche innerhalb der projizierten FassadenlinieIVHB, Basis der Überbauungsziffer
Überbaute Flächeumgangssprachlich der bebaute Teil der Parzellekeine eigene baurechtliche Messgrösse

Die Geschossfläche (GF) unterscheidet sich am deutlichsten: Sie summiert die Flächen aller Geschosse eines Gebäudes und fällt bei mehrgeschossigen Bauten höher aus als die Gebäudegrundfläche.

Die Geschossfläche gliedert sich ihrerseits in:

  • die Nettogeschossfläche und
  • die Konstruktionsfläche.

Für baurechtliche Dichtevorgaben ist dagegen die anrechenbare Geschossfläche (aGF) massgebend. Diese wird nach kantonalem Recht ermittelt und kann von der Geschossfläche abweichen.

Von der überbauten Fläche grenzt sich die Gebäudegrundfläche dadurch ab, dass sie eine definierte Messgrösse nach SIA 416 ist, während die überbaute oder bebaute Fläche vor allem umgangssprachlich und statistisch verwendet wird. Auch die Wohnfläche ist nicht mit der Gebäudegrundfläche gleichzusetzen, da sie nur die bewohnbaren Räume eines Gebäudes erfasst.

Beachten Sie, dass der deutsche Begriff der Brutto-Grundfläche aus der DIN 277 stammt. Deshalb lässt er sich nicht auf die Schweiz übertragen. Hier gelten die SIA 416 und die kantonalen Baubegriffe.

Baurechtliche Bedeutung: aGbF und die Nutzungsziffern

Für die Baubewilligung ist nicht die technische Gebäudegrundfläche massgebend, sondern die anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) nach der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Die aGbF misst die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie und bildet die Grundlage der Überbauungsziffer, die den Anteil der bebaubaren Parzellenfläche begrenzt.

Davon zu trennen ist die Ausnützungsziffer (AZ), die je nach Kanton fortbesteht oder durch die Geschossflächenziffer (GFZ) abgelöst wird. Sie setzt die anrechenbare Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche und knüpft damit an die Summe der Geschosse an, nicht an den Fussabdruck. Welche Ziffer gilt, richtet sich nach dem kantonalen Baurecht, da die IVHB als Konkordat kantonal umgesetzt wird.

Fazit

Die Gebäudegrundfläche ist eine klar definierte Messgrösse nach SIA 416. Sie erfasst den Fussabdruck eines Gebäudes auf dem Grundstück und bildet zusammen mit der Umgebungsfläche die Grundstücksfläche. Wichtig ist die Abgrenzung zur Geschossfläche, die alle Geschosse summiert, sowie zur anrechenbaren Gebäudefläche, die baurechtlich als Bezugsgrösse der Überbauungsziffer dient.

Wer ein Grundstück oder ein Gebäude beurteilt, sollte diese Begriffe auseinanderhalten, denn sie führen zu sehr unterschiedlichen Werten. Als Orientierung zur Grösse eines Bauwerks bleibt die Gebäudegrundfläche der beste Ausgangspunkt.

Quellen

  • SIA – Norm SIA 416 «Flächen und Volumen von Gebäuden» (kostenpflichtige Norm, ohne Direktlink)
  • BPUK / Kanton Graubünden, ARE – Anhang 1 IVHB, Definitionen und Begriffe: gr.ch
  • Kanton Aargau, BVU – Erläuterungen der Definitionen des Anhangs IVHB (BPUK 2010): ag.ch
  • Kanton Appenzell Innerrhoden – Rechtstext Anhang IVHB, Begriffe und Messweisen: ai.clex.ch

FAQ

Was zählt zur Gebäudegrundfläche?

Zur Gebäudegrundfläche zählt die Fläche innerhalb der äusseren Aussenwände dort, wo das Gebäude den Boden berührt. Bauteile ohne Bodenkontakt wie Vordächer oder auskragende Balkone werden nicht mitgerechnet.

Wird ein Balkon zur Gebäudegrundfläche gezählt?

Nur wenn der Balkon den Boden berührt, etwa über eine Stütze. Auskragende Balkone oder Vordächer ohne Bodenkontakt gehören nach SIA 416 nicht zur Gebäudegrundfläche.

Was ist der Unterschied zwischen der Gebäudegrundfläche und der Bruttogeschossfläche?

Die Gebäudegrundfläche misst nur den Fussabdruck des Gebäudes. Die Bruttogeschossfläche – heute meist als Geschossfläche bezeichnet – summiert dagegen die Flächen aller Geschosse und fällt bei mehrgeschossigen Bauten deutlich höher aus.

Ist die Gebäudegrundfläche dasselbe wie die überbaute Fläche?

Nein. Die Gebäudegrundfläche ist eine definierte Messgrösse nach SIA 416, während die überbaute Fläche ein umgangssprachlicher und statistischer Ausdruck für den bebauten Teil einer Parzelle ist und keine eigene baurechtliche Messgrösse darstellt.

Wie unterscheidet sich die Gebäudegrundfläche von der anrechenbaren Gebäudefläche (aGbF)?

Die Gebäudegrundfläche ist der technische Fussabdruck nach SIA 416. Die anrechenbare Gebäudefläche misst die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie nach IVHB und dient als baurechtliche Grundlage der Überbauungsziffer.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.