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Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis

Oliver S.
21.05.2024
4 min
Inhaltsverzeichnis

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis: Das sollten Sie beachten

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine wichtige steuerliche Überlegung für jeden, der in der Schweiz Immobilien verkauft. Diese Steuer wird auf den Gewinn erhoben, der beim Verkauf von Grundstücken erzielt wird. Wie auch in anderen Kantonen, unterliegt die Berechnung und Erhebung dieser Steuer im Kanton Wallis kantonalen Gesetzen, die spezifische Regelungen und Sätze vorsehen. Diese Einleitung bietet einen Überblick über die allgemeinen und kantonalen Aspekte der Grundstückgewinnsteuer, die für Immobilienbesitzer im Wallis relevant sind.

Grundlagen der Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz

Definition und Besteuerungsgegenstand

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den finanziellen Gewinn erhoben, der aus dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien resultiert. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich dementsprechend aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis des Grundstücks, nach Abzug aller zulässigen Kosten wie Notargebühren, Maklerprovisionen und wertsteigernde Investitionen. 

Berechnungsgrundlage laut Steuergesetz im Kanton Wallis

Um die Steuerbemessungsgrundlage zu bestimmen, werden zunächst die Anschaffungskosten des Grundstücks herangezogen. Diese umfassen den Kaufpreis für das Haus sowie sämtliche Nebenkosten, die beim Erwerb angefallen sind. Vom erzielten Verkaufspreis werden mithin diese Kosten sowie alle während des Besitzes getätigten Investitionen, die zur Wertsteigerung beigetragen haben, abgezogen. Nicht abzugsfähig sind hingegen laufende Instandhaltungskosten, da sie nicht zu einer Wertsteigerung führen.

Die Steuer wird von den kantonalen Steuerbehörden nur erhoben, wenn auch tatsächlich ein Grundstücksgewinn durch den Verkäufer bei der Veräusserung des Hauses erzielt wurde. Verluste aus dem Verkauf von Immobilien können insofern in der Regel mit Gewinnen aus anderen Immobiliengeschäften verrechnet werden, was die steuerliche Belastung mindern kann. Die Grundstückgewinnsteuer muss innerhalb einer gewissen Frist nach dem Verkauf angezeigt werden.

Spezifische Regelungen zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis

Kantonale Besonderheiten in Wallis

Der Kanton Wallis zeichnet sich durch seine attraktiven Wohn- und Feriengebiete aus, was den Immobilienmarkt besonders dynamisch macht. Dies beeinflusst obenrein auch die Grundstückgewinnsteuer für den Verkäufer, die lokal durch kantonale Gesetze geregelt ist. Im Wallis wird die Steuer progressiv erhoben, was somit bedeutet, dass der Steuersatz mit der Höhe des erzielten Grundstücksgewinns ansteigt. 

Steuersätze und Freibeträge

Die Steuersätze im Kanton Wallis variieren je nach Dauer des Grundbesitzes. Je länger eine Immobilie gehalten wird, desto niedriger ist der Steuersatz auf den erzielten Gewinn. Diese Regelung soll dadurch langfristige Investitionen in Immobilien fördern und Spekulationen eindämmen. Die genauen Steuersätze und die Staffelung können auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung eingesehen werden.

Auszug aus der Steuertabelle – bezogen auf die Eigentumsdauer und die Höhe des Gewinns

EigentumsdauerBis CHF 50'000  CHF 50'001 bis 100'000über CHF 100'000
1 Jahr19,80 %28,80 %38,40 %
10 Jahre10,08 %15,12 %20,16 %
20 Jahre5,28 %7,92 %10,56 %
25 Jahre und mehr1,00 %2,00 %3,00 %

Neben variablen Steuersätzen bietet der Kanton Wallis auch Freibeträge an, die insbesondere für geringe Grundstücksgewinne oder für Verkäufer gelten, die seit vielen Jahren im Besitz der Immobilie sind. Diese Freibeträge reduzieren die steuerliche Belastung erheblich und können in einigen Fällen dazu führen, dass kleinere Gewinne vollständig steuerfrei bleiben.

Grundstückgewinnsteuer berechnen: Rechner für das Kanton Wallis

Um die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis zu veranschaulichen, betrachten wir das folgende Beispiel: Angenommen, Herr Müller hat ein Ferienhaus im Kanton Wallis vor 10 Jahren für CHF 300'000 gekauft. Er hat während der Besitzzeit CHF 50'000 in Renovierungen investiert, die den Wert des Hauses steigern. Nun verkauft er das Haus für CHF 500'000.

A. Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns:

  • Anschaffungskosten / Anlagekosten: CHF 300'000
  • Wertvermehrende Investitionen: CHF 50'000
  • Gesamte Anschaffungskosten: CHF 350'000
  • Verkaufspreis: CHF 500'000
  • Erzielter Gewinn: CHF 500'000 - CHF 350'000 CHF = CHF 150'000

B. Anwendung der Steuersätze und Berechnung der Grundstückgewinnsteuer:

Im Kanton Wallis werden die Steuersätze progressiv angewendet, basierend auf der Besitzdauer und der Höhe des Gewinns. Da Herr Müller das Haus länger als 10 Jahre besessen hat, profitiert er von einem reduzierten Steuersatz von 20,16 %.

  • Steuerpflichtiger Gewinn: CHF 150'000
  • Steuersatz: 20,16 %
  • Zu zahlende Steuer: CHF 150'000 × 20.16 % = CHF 30'240

Besondere Vorschriften: Grundstückgewinnsteuer bei Erbschaft und Aufschub

Eine Besonderheit im Kanton Wallis ist zudem die Behandlung von Erbschaften und Schenkungen. Gewinne aus dem Verkauf von durch Erbschaft oder Schenkung erworbenen Immobilien können mitunter und unter bestimmten Umständen steuerlich begünstigt sein oder Aufschub gewährt werden. Dies hängt von der Dauer des Besitzes vor und nach der Erbschaft oder Schenkung ab.

Ferner müssen ausländische Verkäufer, die keine steuerlichen Wohnsitze in der Schweiz haben, eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um eventuelle Steuerforderungen zu decken. Dies ist besonders relevant für Eigentümer von Ferienimmobilien im Wallis.

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Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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