Die Grundstückgewinnsteuer ist in der Schweiz eine kantonal geregelte Steuer. Sie fällt beim Verkauf von Immobilien und Grundstücken an, so auch im Kanton St. Gallen. Ihr Zweck ist es, den Gewinn zu besteuern, den Sie durch den Verkauf einer Liegenschaft erzielen. Hierbei ist der Gewinn als Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Anschaffungspreis, abzüglich bestimmter Abzüge wie wertvermehrende Investitionen, definiert.
Das System der Grundstückgewinnsteuer variiert von Kanton zu Kanton. Das bezieht sich sowohl auf die Steuersätze als auch auf die anrechenbaren Abzüge und die Berechnungsweise. In den meisten Kantonen, einschliesslich St. Gallen, handelt es sich bei der Grundstückgewinnsteuer um eine Objektsteuer. Das bedeutet, dass sie unabhängig von den übrigen Einkünften und der Vermögenssituation des Verkäufers berechnet wird. Jeder Grundstücksverkauf wird also für sich betrachtet, und es gibt keine Möglichkeit, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen.
Ein weiteres charakteristisches Merkmal dieses Steuersystems ist die Progression, bei der der Steuersatz mit der Höhe des erzielten Gewinns und der Dauer des Eigentums steigt oder fällt. Längere Eigentumsdauern führen in vielen Kantonen zu Steuererleichterungen, während kurze Haltezeiten oft zu höheren Steuersätzen führen.
Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass Gewinne aus spekulativen, kurzzeitigen Immobiliengeschäften höher besteuert werden. Langfristige Investitionen und private Vorsorge werden dagegen weniger stark belastet. Da die genaue Ausgestaltung und Anwendung der Grundstückgewinnsteuer von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, ist ein Verständnis der lokalen Bestimmungen wichtig. Angesichts dessen widmen wir uns in diesem Artikel der Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen.
Auch in St. Gallen bezieht sich die Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn, der beim Verkauf von Immobilien erzielt wird. Übrigens: Erfahren Sie hier mehr über die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen.
Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen kann komplex sein, insbesondere wenn Sie verschiedene Faktoren wie die Eigentumsdauer, wertvermehrende Investitionen und allfällige Steueraufschübe berücksichtigen müssen. Um diesen Prozess zu erleichtern, bietet das Kantonale Steueramt St. Gallen einen Steuerrechner an, der online zur Verfügung steht. Dieser ermöglicht es, auf einfache Weise den geschuldeten Steuerbetrag zu ermitteln. Dafür müssen Sie grundlegende Informationen wie den Verkaufspreis, die ursprünglichen Anlagekosten und die Dauer des Eigentums eingeben.
Der Steuerrechner berücksichtigt zudem den Steuerfuss sowie mögliche Zuschläge oder Ermässigungen für kurze oder lange Eigentumsdauern. Ersteren passt die Steuerbehörde in St. Gallen jährlich an.
Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen erfolgt auf der Grundlage des steuerbaren Gewinns, der durch den Verkauf einer Liegenschaft erzielt wird. Dieser Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten. Letztere bestehen aus dem ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich wertvermehrenden Investitionen.
Zunächst ermitteln Sie den steuerbaren Gewinn. Hierbei ziehen Sie von dem erzielten Verkaufspreis die Anlagekosten ab. Zu den anrechenbaren Anlagekosten gehören nicht nur der ursprüngliche Kaufpreis, sondern auch Ausgaben, die den Wert der Immobilie nachhaltig erhöht haben. Dazu gehören Renovierungen oder Anbauten. Diese wertvermehrenden Investitionen müssen nachweislich den Wert der Immobilie gesteigert haben, um angerechnet zu werden.
Ein weiteres wichtiges Element bei der Berechnung ist die Eigentumsdauer. Im Kanton St. Gallen werden bei einer langen Eigentumsdauer Ermässigungen gewährt, die den Steuerbetrag reduzieren. Ab einer Eigentumsdauer von mehr als 15 Jahren sinkt die Steuerlast jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Diese Reduktionen können bis zu 40,5 % betragen, wenn das Grundstück über 42 Jahre im Eigentum des Verkäufers war und dieser es selbst genutzt hat.
Nach der Ermittlung des steuerbaren Gewinns wird dieser Betrag mit dem Steuerfuss multipliziert, um den endgültigen Steuerbetrag zu berechnen. Der Steuerfuss setzt sich aus der einfachen Grundstückgewinnsteuer und eventuellen Zuschlägen zusammen. Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Steuerfuss (für Kanton und Gemeinden zusammen) in St. Gallen rund 250 %.
Ein konkretes Berechnungsbeispiel verdeutlicht dies:
Dieser Betrag kann durch die Berücksichtigung von Ermässigungen aufgrund langer Besitzdauer noch reduziert werden.
Im Kanton St. Gallen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Steueraufschub gewährt werden, wenn eine Immobilie durch Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung übertragen wird. In diesen Fällen wird die Grundstückgewinnsteuer nicht sofort fällig.
Beim Erwerb einer Immobilie durch Erbschaft übernimmt der Erbe die latente Steuerlast, die seit dem Erwerb durch den Erblasser aufgelaufen ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt auf Basis der ursprünglichen Anlagekosten des Erblassers. Sollte der Erbe die Immobilie später veräussern, werden die historischen Kosten des Erblassers für die Steuerberechnung herangezogen.
Eine Schenkung führt in der Regel zu einem Steueraufschub, sofern keine oder nur eine geringe Gegenleistung erfolgt. Dieser Aufschub bedeutet, dass die Steuerpflicht erst bei einer späteren Veräusserung des Grundstücks durch den Beschenkten entsteht. Die Steuer wird dann auf den Gewinn erhoben, der aus der Differenz zwischen den Anlagekosten des ursprünglichen Eigentümers und dem Verkaufspreis resultiert.
Zu den zulässigen Abzügen bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen gehören wertvermehrende Investitionen, welche den Wert des Grundstücks dauerhaft erhöhen. Dazu gehören Renovierungen oder Anbauten. Auch Nebenkosten, die direkt mit dem Kauf oder Verkauf der Immobilie zusammenhängen, können angerechnet werden. Diese Abzüge reduzieren den steuerbaren Gewinn und somit die fällige Steuer.
Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen unterliegt einer Progression, was bedeutet, dass der Steuersatz mit der Höhe des erzielten Gewinns und der Dauer des Eigentums steigt oder fällt. Längere Eigentumsdauern führen in der Regel zu einer Reduktion des Steuersatzes, während kurze Haltezeiten zu einem höheren Steuersatz führen. Dies soll spekulative Geschäfte stärker besteuern und langfristige Investitionen begünstigen.
Im Falle einer Ersatzbeschaffung, bei der der Verkaufserlös in eine neue Immobilie investiert wird, kann unter bestimmten Bedingungen eine Steuerreduktion oder ein vollständiger Aufschub gewährt werden. Dies dient dazu, den Immobilienmarkt zu stabilisieren und Anreize für Reinvestition von Verkaufserlösen zu schaffen.
Der Kanton St. Gallen hat spezifische Regelungen für die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer, die sich in einigen Punkten von den Regelungen anderer Kantone unterscheiden. Dazu gehören die genaue Berechnung der Steuer, die Progression sowie die Möglichkeiten für Steueraufschub und Abzüge. Diese Besonderheiten machen es notwendig, sich bei der Berechnung der Steuer genau an die kantonalen Vorgaben zu halten.
Neben der Grundstückgewinnsteuer fällt im Kanton St. Gallen auch eine allgemeine Gewinnsteuer auf Einkünfte an. Diese kann ebenfalls bei Immobilienverkäufen relevant sein, insbesondere wenn die Immobilie nicht zum Privatvermögen, sondern zum Geschäftsvermögen gehört. In solchen Fällen unterliegt der Gewinn nicht der Grundstückgewinnsteuer, sondern der regulären Einkommens- oder Gewinnsteuer.
Die Erhebung und Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen sind im Steuergesetz des Kantons geregelt. Dieses Gesetz enthält alle relevanten Bestimmungen, wie die Definition steuerpflichtiger Vorgänge, die Berechnungsmethoden sowie die Regelungen zu Aufschub, Abzügen und Ermässigungen. Steuerpflichtige sollten sich mit diesen Bestimmungen vertraut machen oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um alle Pflichten und Rechte vollständig zu verstehen.
Keine Grundstückgewinnsteuer fällt an, wenn die Immobilie im Rahmen eines Erbgangs oder einer Schenkung übertragen wird und ein Steueraufschub gewährt wird.
Die Gewinnsteuer variiert je nach Höhe des steuerbaren Gewinns und der Eigentumsdauer. Detaillierte Berechnungen können mithilfe des Steuerrechners des Kantons durchgeführt werden.
Im Kanton St. Gallen richtet sich die Grundsteuer nach dem Verkehrswert des Grundstücks und wird unabhängig von der Grundstückgewinnsteuer erhoben. Sie wird jährlich auf Basis des aktuellen Verkehrswerts berechnet.
Die Höhe der zu zahlenden Grundstückgewinnsteuer hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
Der Steuerrechner des Kantons bietet eine präzise Berechnungsmöglichkeit.