Bei der Teilnutzniessung erteilt der Hausbesitzer einer bestimmten Person das Recht für die Verwendung eines Zimmers, einer Etage eines Hauses oder einer Teilfläche eines bestimmten Grundstücks. Dieses Recht kann für eine bestimmte Zeit oder auf Lebensdauer vergeben werden und wird im Grundbuch eingetragen. Die Teilnutzniessung bleibt bestehen, auch wenn die Immobilie verkauft wird. Die begünstigte Person kann, sofern nichts anderes vermerkt wurde, ihren Teil an der Immobilie selbst bewohnen oder wahlweise an Dritte vermieten und die Einnahmen behalten.