Grundfläche (oder Summe der Grundflächen bei einem mehrstöckigen Gebäude), von der man die Grundfläche von Dachböden und Kellern mit einer Höhe von weniger als 1,8 m abziehen darf. Die Nutzfläche, die Funktionsfläche und die Umlauffläche sind alle in die NGF integriert.