Die Freiflächenziffer (FZ) bestimmt bei Grundstücken das Verhältnis der offenen nicht überdachten Flächen für Spiel- und Erholungsplätze, Parks und Gärten zu denjenigen der Gebäude. Dies gilt inklusive aller oberirdischen Parkplätze die der Liegenschaft angehören. Die relativ komplizierte Berechnung dieser beiden Parameter wird sowohl von kantonalen als auch kommunalen Gesetzen geregelt und sollte immer nur von einer Fachperson vorgenommen werden.