Scheidung Haus verkaufen
Wir zeigen Ihnen, wie das geht

Haus verkaufen bei einer Scheidung: Wie geht das?

Oliver S.
31.07.2023
6 min
Inhaltsverzeichnis

Die Scheidung ist für Partner immer eine schwierige Zeit, die zu Herzschmerz und Neuausrichtungen verschiedener Arten führt. Eine der wichtigsten Fragen zu diesem Zeitpunkt ist die Zukunft der ehelichen Wohnung: Wie lässt sich bei einer Scheidung das Haus verkaufen? Wir machen eine Bestandsaufnahme und klären Sie auf.

Kauf und Ehestand: die wichtigsten Faktoren

Wenn die Ehebeziehung endet, müssen die Partner entscheiden, was sie mit dem gemeinsamen Haus machen. Ihre Entscheidung hängt jedoch von den beiden wichtigsten Parametern ab: dem Erwerb des Hauses und dem ehelichen Güterstand.

In der Schweiz kann ein Haus auf die folgenden Arten erworben werden:

  • Miteigentum: Die Immobilie wird im Grundbuch unter dem Namen der beiden Partner eingetragen, wobei jeder von ihnen einen Anteil des gemeinsam festgelegten Eigentums besitzt.
  • Gemeinsames Eigentum: In diesem Fall gehört die Immobilie beiden Partnern. Details werden in der Regel in einem Vertrag festgehalten, da im Grundbuch keine Details angegeben werden.
  • In Privatbesitz (Alleineigentum): Hier gehört das Haus von Rechts wegen einem der Partner. Er trägt alle damit verbundenen Lasten allein. Das Recht erkennt jedoch die Möglichkeit an, dass der Partner, der Nicht-Eigentümer ist, durch Investitionen zur Wertsteigerung beitragen und damit einen Anteil am Haus erhalten kann.

Gütertrennung oder gemeinsames Eigentum?

Bei einer Gütertrennung besteht das Ziel darin, die exakte Aufteilung des Eigentums im Falle einer Scheidung oder Trennung zu definieren. Für den ehelichen Güterstand gibt es drei Möglichkeiten:

  • Die Vermögensgemeinschaft: Der Ehevertrag definiert von vornherein das eigene Vermögen, das ausschliesslich Eigentum eines Partners bleibt, und die Gemeingüter, die dem Ehepaar gemeinsam gehören. Das Haus kann also in eine der beiden Kategorien eingeordnet werden.
  • Die Trennung von Eigentum: In diesem System gibt es kein gemeinsames Gut. Jeder Partner erwirbt Eigentum in seinem eigenen Namen. Diese Bestimmungen gelten standardmässig bei eingetragenen Partnerschaften.
  • Die Beteiligung an der Übernahme: Der Unterschied zwischen eigenen Vermögenswerten* und Akquisitionen* ermöglicht es, die Methoden des Teilens in einer eingetragenen Partnerschaft zu charakterisieren.

*Akquisitionen: Eigentum, das während der Laufzeit der Beziehung gemeinsam erworben wurde.
*Eigenes Vermögen: Einer der Partner hat das Wohneigentum vor der Ehe erworben oder als Geschenk oder Erbe empfangen.

Akquisitionen – wie eine vom Ehepaar gekaufte Wohnung – werden zu gleichen Teilen zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Eigene Vermögenswerte – wie ein Haus oder ein Auto, das etwa von einem Elternteil geerbt wurde – bleiben Eigentum des jeweiligen Partners. Ein Partner kann also ein ererbtes Haus verkaufen, ohne dass andere informiert oder konsultiert werden müssen.

Scheidung: Haus verkaufen oder behalten?

Diese Frage stellt sich allen Paaren, die sich in einer Trennung befinden. Das Haus, das einem Paar als Zuhause gedient hat, ist oft Gegenstand einer emotionalen Bindung, die unabhängig vom häuslichen Marktwert ist.

Wie kann vermieden werden, sein Haus bei einer Scheidung zu verkaufen?

Dazu müssen sich die Partner darüber einigen, wer das Wohneigentum behalten wird.

  • Wenn das Haus in die Hände einer der Partner übergeben werden soll, muss dieser in der Lage sein, die damit verbundenen Lasten, einschliesslich der Hypothek, zu tragen. Der Partner, der das Haus übernimmt, kauft die Hypothek des anderen Partners nach Zustimmung der Bank ab.
  • Wenn das Haus im Besitz beider Partner bleibt, werden beide weiterhin ihren Anteil an der Hypothek zahlen. In diesem Fall ist das Risiko zu beachten, dass einer der Partner nicht bis zur Aufhebung der Hypothek seine volle finanzielle Beteiligung übernimmt.
  • Partner, die eine Eigentumswohnung besitzen, können diese auch nach der Scheidung behalten. In diesem Fall ist es ratsam, dem Scheidungsdokument einen Vertrag beizufügen, der dieses Miteigentum regelt. Andernfalls werden etwaige Unstimmigkeiten schwer zu handhaben sein, da sie nicht durch konkrete Verträge geregelt werden.

Die Partner können auch entscheiden, das Haus zu verkaufen und die Gewinne aus dem Verkauf zu teilen. Es wird sich dann bei vielen die Frage stellen, ob das Haus vor oder nach der Scheidung verkauft werden soll.

Hausverkauf: Vor, während oder nach der Scheidung?

Dies hängt von der Fähigkeit der Ehegatten ab, sich zu einigen, wobei auch die gesetzlichen Bestimmungen eine Rolle spielen. Wenn sich das Haus etwa im gemeinsamen Eigentum befindet und es keinen Ehevertrag gibt, können die Partner untereinander eine Vereinbarung über die Aufteilung der Verkaufserlöse aushandeln.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit kann der Verkauf erst nach der Scheidung erfolgen, da es dem Richter obliegt, die Rechte jedes Partners auf das Vermögen des Ehepaares, einschliesslich des Hauses, festzulegen. Wann nach der Scheidung der beste Zeitpunkt ist, um ein Haus zu verkaufen, erklären wir in diesem Beitrag.

So gelingt der Verkauf eines Hauses bei einer Scheidung

Lassen Sie uns nun die konkrete Frage behandeln, wie Sie Ihr Haus verkaufen können, wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen. Kurz gesagt kann ein Haus direkt von den Partnern oder mithilfe eines professionellen Vermittlers verkauft werden. Wir empfehlen, sich einem Immobilien-Profi in der Schweiz anzuvertrauen. So können Sie von einer besseren Erschliessung Ihres Hauses profitieren und es schnell und zum besten Preis verkaufen.

Um Ihr Haus im Falle einer Scheidung oder Trennung auf den Markt zu bringen, ist es jedoch wichtig, eine Schätzung für den richtigen Verkaufspreis vorzunehmen, die die Qualität der Immobilie, ihre Eigenschaften und die Marktbedingungen berücksichtigt. Eine gute Schätzung zum Preis des Hauses ist unerlässlich, um es zum besten Preis und schnell zu verkaufen.

Anschliessend muss der Mehrwert für die Partner, die sich trennen, ermittelt werden. Die Unterstützung eines Notars bei diesem Prozess ist von Vorteil, um Berechnungen zu überprüfen und Verkäufer bei der Ausarbeitung von Kaufverträgen und anderen Verfahren zu unterstützen.

Beispiel: Ein Haus wird auf CHF 3'500'000.– Nettowert geschätzt, d. h. nach Berücksichtigung der Kosten für Makler, Verrechnung und Steuern. Derweil werden Hypothekengebühren in Höhe von CHF 1'500'000.– von der Bank erwartet. Jeder Ehegatte hatte CHF 150'000.– zur Finanzierung beigetragen. Der Mehrwert, der gerecht geteilt werden muss, beträgt daher: 3'500'000 - 1'500'000 -150'000 - 150'000 = CHF 1'700'000.

Besondere Fälle

Die Frage, wie man sein Haus verkauft, wenn der Ehepartner nicht will, tritt normalerweise dann auf, wenn Uneinigkeiten über den Verkauf bestehen. In diesem Fall kann jeder Partner seinen Anteil individuell an einen Dritten übertragen, wenn das Haus in Miteigentum ist. Die Auflösung des Miteigentums kann auch vor Gericht beantragt werden.

Für den Fall, dass Sie Ihr Haus verkaufen möchten, während Sie einen Kredit haben, ist eine gängige Möglichkeit, dass der Käufer die Immobilie und die Hypothek, die damit verbunden ist, übernimmt. In diesem Fall muss die Transaktion von der Bank akzeptiert werden, denn sie muss den neuen Eigentümer als Schuldner anerkennen.

Bei all dem Stress und zeitaufwendigen Verfahren, die eine Scheidung oder Trennung mit sich bringen kann, kann professionelle Unterstützung Ihnen viel Arbeit abnehmen. RealAdvisor unterstützt Sie dabei, Ihr Haus bzw. Appartement zu verkaufen, wenn Sie sich scheiden lassen oder trennen. Sie profitieren von der Unterstützung durch erfahrene Immobilienmakler und lokale Experten, die alles daran setzen, Ihre Immobilie einzuschätzen und zu verkaufen – und zwar zum besten Preis und in kurzer Zeit.

Punkte, die Sie sich für den Verkauf Ihres Hauses bei einer Trennung merken sollten

  • Berücksichtigen Sie den ehelichen Güterstand und den Erwerbsstand Ihrer Immobilie.
  • Entscheiden Sie darüber, ob ein Verkauf angebracht ist oder nicht, indem Sie das Auftreten von Meinungsverschiedenheiten während oder nach der Scheidung berücksichtigen, insbesondere was die Hypothek oder das Eigenheim anbelangt.
  • Nehmen Sie die Dienstleistungen eines Fachmanns zur Verwaltung des Verkaufs in Anspruch.

FAQ

Muss ich sofort ausziehen, wenn es zur Trennung kommt und mein Partner alleiniger Eigentümer der Immobilie ist?

Nein, das Gericht kann aus verschiedenen Gründen, speziell im Interesse der Kinder, ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht gewähren.

Kann man sich mit seinem Partner einigen, im Falle einer Scheidung ein Haus zu verkaufen?

Ja, und das ist eine der besten, wenn nicht die beste Lösung, um im Trennungsfall ein Haus zu verkaufen. Die einvernehmliche Scheidung ermöglicht es den Partnern, sich auf mehrere Elemente (Preise, Fristen, Bedingungen, Art des Verkaufs usw.) zu einigen, um das gemeinsame Haus zu verkaufen. Gerade in diesem Fall ist es die beste Entscheidung, einen unvoreingenommenen Profi zu beanspruchen, um das Haus zu verkaufen, wenn man alles schnell abwickeln und zum besten Preis durchführen will.

Im Falle einer Scheidung mit Immobilienkredit: Wie verkaufe ich mein Haus, wenn mein Ehepartner nicht verkaufen möchte?

Einer der Ehepartner kann aus vielen Gründen verlangen, zum Zeitpunkt der Scheidung im Haus zu bleiben (mit einer ausstehenden Hypothek), während der andere mit dem Verkauf fortfahren möchte. Der Ehegatte, der nicht verkaufen möchte, hat Vorrang vor dem Kauf des Anteils des anderen und muss dann den Kredit belasten, indem er eine Vereinbarung bei der kreditgebenden Bank einholt. Die Änderung des Eigentumstitels und die Übertragung durch den anderen Ehegatten müssen von einem Notar offiziell getätigt werden.

Wie wird ein Haus im Falle einer Scheidung in der Schweiz bewertet?

In der Schweiz wird im Falle einer Scheidung das gemeinsame Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, einschliesslich des Hauswerts, sofern es im Eigentum beider Partner steht. Die Bewertung des Hauses erfolgt in der Regel durch einen Immobilienschätzer oder eine Schätzstelle, die von den Ehepartnern gemeinsam beauftragt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung des Vermögens in der Schweiz nach dem Güterrecht geregelt ist. Es gibt zwei Arten von Güterständen, die in der Schweiz relevant sind:

  1. Gütertrennung: Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner das Eigentum und die Kontrolle über sein individuelles Vermögen, das er vor der Ehe besessen oder während der Ehe erworben hat. Im Falle einer Scheidung bleibt das Vermögen getrennt und es erfolgt keine Aufteilung des Hauswerts.
  2. Errungenschaftsbeteiligung: Die Errungenschaftsbeteiligung ist der häufigste Güterstand in der Schweiz. Bei diesem wird das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt – einschliesslich des Wertes des Hauses, sofern es während der Ehe erworben wurde.

Um den Wert eines Hauses zu bestimmen, wird ein Immobilienschätzer beauftragt, der den aktuellen Marktwert ermittelt. Dieser Schätzwert bildet die Grundlage für die Aufteilung des Vermögens zwischen den Ehepartnern.

Es ist ratsam, dass beide Ehepartner während des Scheidungsprozesses einen Anwalt konsultieren, um ihre Rechte und Ansprüche zu verstehen und eine faire Aufteilung des Vermögens zu erreichen. Da jeder Fall einzigartig ist, kann es verschiedene Faktoren geben, die die Bewertung und Aufteilung des Hauses beeinflussen könnten.

Was passiert mit dem Haus bei einer Trennung, wenn beide im Grundbuch stehen?

Wenn beide Ehepartner im Grundbuch als Eigentümer des Hauses eingetragen sind und es zu einer Trennung kommt, kann die Aufteilung des Hauses komplexer sein als bei einer klaren Eigentumsaufteilung. In der Regel haben beide Ehepartner ein gleichberechtigtes Anrecht auf das gemeinsame Eigentum, es sei denn, es wurde durch eine gültige Vereinbarung oder einen Ehevertrag etwas anderes festgelegt.

Im Falle einer Trennung können verschiedene Szenarien auftreten:

  1. Einvernehmliche Lösung: Die Ehepartner können sich einvernehmlich auf die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums, einschliesslich des Hauses, einigen. Dies kann bedeuten, dass einer der Ehepartner das Haus behält und den anderen Partner auszahlt oder andere Vermögenswerte im Austausch für den Anteil am Haus überträgt.
  2. Verkauf des Hauses: Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist oder keiner der Ehepartner das Haus behalten möchte, kann das Haus verkauft werden. Der Verkaufserlös wird dann zwischen den Ehepartnern entsprechend ihrem Anteil am Haus aufgeteilt.
  3. Gerichtliche Entscheidung: Wenn die Ehepartner nicht in der Lage sind, sich auf eine Aufteilung zu einigen, kann das Gericht über die Verteilung des gemeinsamen Eigentums entscheiden, einschliesslich des Hauses. Das Gericht wird dabei verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie die finanzielle Situation beider Ehepartner, den Beitrag jedes Ehepartners zum Erwerb und zur Erhaltung des Hauses sowie die Bedürfnisse von eventuellen gemeinsamen Kindern.

Es ist ratsam, dass beide Ehepartner im Falle einer Trennung rechtlichen Rat suchen, um ihre Rechte und Möglichkeiten im Kontext der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums, insbesondere des Hauses, zu verstehen. Der Prozess kann emotional belastend sein, weshalb eine professionelle Beratung helfen kann, faire und vernünftige Lösungen zu finden.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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