Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf den Status von Immobilien, die einer Gemeinschaft von Einzelpersonen gehört. Die Personen, aus denen sich diese Gemeinschaft zusammensetzt, dürfen nicht einzeln ein Nutzungs- oder Veräusserungsrecht über das Eigentum ausüben; Nur das gesamte Kollektiv, aus dem sich die Gemeinschaft zusammensetzt, ist in der Lage, Entscheidungen für die Verwaltung des Eigentums zu treffen. Das Gemeinschaftseigentum wird durch einen Vertrag (Ehe) oder gesetzliche Bestimmungen (Erbschaft) induziert und seine Ausübung ist immer rechtssicher geregelt.