Die Gütertrennung ist einer der 3 vom Zivilgesetzbuch anerkannten Ehestände in der Schweiz. Die Eheleute, welche sich für diesen Ehestand entscheiden, behalten während der gesamten Ehe das ausschliessliche Recht an ihrem Eigentum, sowohl an dem, was sie vor der Ehe besessen haben, und sogar an dem, was sie innerhalb der Ehe erworben haben. Bei diesem Ehestand gibt es keine gleichmässige Aufteilung des Eigentums im Falle einer Scheidung. Der Ehevertrag unter dem Rechtsstand der Gütertrennung muss vor einem Notar unterzeichnet werden.