Das Abnahmeprotokoll für eine Wohnung dokumentiert den Zustand einer Mietwohnung beim Ein- und Auszug. Als verbindliches Dokument zwischen Mietern und Vermietern erfasst es Mängel, Schäden und technische Details wie Zählerstände. Eine sorgfältige Protokollierung schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten und sorgt für eine reibungslose Wohnungsübergabe. Bei RealAdvisor erfahren Sie alles Wichtige zum korrekten Umgang mit dem Abnahmeprotokoll in der Schweiz.
Ein solches Abnahmeprotokoll für die Wohnung ist übrigens auch sinnvoll, nachdem Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und die Wohnung übernehmen wollen.
Ein professionelles Übergabeprotokoll umfasst wesentliche Bestandteile, die akribisch dokumentiert werden müssen. Dazu gehören die vollständige Adresse der Wohnung, das aktuelle Datum sowie die Personalien aller anwesenden Personen.
Die Raum-für-Raum-Kontrolle bildet das Herzstück des Dokuments. Jeder einzelne Raum wird systematisch überprüft – von Wänden und Böden bis zu Fenstern und Türen. Besonders kritische Bereiche sind das Bad und die Küche, wo Wasserschäden oder eine übermässige Abnutzung häufig auftreten. Prüfen Sie bei der Wohnungsübergabe Folgendes:
Das Schweizer Obligationenrecht definiert klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Wohnungsübergabe. Vermieter müssen das Mietobjekt bei der Übergabe prüfen und festgestellte Mängel dem Mieter umgehend mitteilen. Eine Besonderheit des Schweizer Mietrechts: Die Wohnungsrückgabe und die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls zwischen Mietern und Vermietern muss am letzten Tag der Mietdauer während üblicher Geschäftszeiten stattfinden. Mieter haften ausschliesslich für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen – beispielsweise Sprünge im Lavabo oder zerrissene Tapeten.
Bei Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung dient das unterschriebene Protokoll als verbindliches Beweismittel vor Gericht. Die Kaution kann der Vermieter bis zu einem Jahr zurückbehalten, falls Mängel dokumentiert wurden.
Eine gründliche Vorbereitung macht die Wohnungsabnahme zum Erfolg. Planen Sie mindestens zwei Stunden für den kompletten Rundgang ein. Beginnen Sie systematisch beim Hauseingang und arbeiten Sie sich dann von oben nach unten durch alle Zimmer. Fotografieren Sie vorhandene Schäden aus verschiedenen Blickwinkeln. Diese visuelle Dokumentation schützt beide Parteien vor späteren Missverständnissen.
Achten Sie besonders auf versteckte Bereiche wie Fensterrahmen, Heizkörper und Steckdosen. Ein professioneller Vermieter bringt häufig eine Taschenlampe mit, um auch schwer einsehbare Stellen zu prüfen. Empfehlenswert ist die Anwesenheit einer neutralen dritten Person als Zeuge. Diese zusätzliche Perspektive hilft, mögliche Streitpunkte direkt vor Ort zu klären.
Eine professionelle Mängelliste zeichnet sich durch präzise Beschreibungen aus. Der genaue Standort jedes Schadens lässt sich durch Raumbezeichnungen und Positionen an der Wand oder am Boden eindeutig lokalisieren. Massangaben und detaillierte Schadensbeschreibungen erhöhen die Aussagekraft.
Fassen Sie Mängel mittels Smartphone oder Tablet digital auf, um Fotos zum jeweiligen Mangel hinzuzufügen. Zeitstempel und GPS-Daten der Aufnahmen dienen als zusätzliche Beweismittel.
Beim Ende des Mietverhältnisses unterscheidet die Liste klar zwischen normalem Verschleiss und echten Schäden. Wasserflecken, Risse oder Beschädigungen am Inventar erfordern separate Einträge mit Angaben zur Grösse und dem Ausmass. Diese Dokumentation bildet die Basis für die faire Verteilung der Instandsetzungskosten zwischen Mietern und Vermietern.
Eine gut strukturierte Protokollvorlage vereinfacht die Wohnungsübergabe zwischen Mietern und Vermietern erheblich. Wir haben Ihnen daher eine praktische Vorlage zum kostenlosen Download erstellt. Nutzen Sie die einzelnen Felder gezielt für Ihre Beobachtungen und markieren Sie unklare Stellen direkt mit einem Vermerk.
Ein separates Blatt für Fotos oder zusätzliche Bemerkungen kann natürlich noch ergänzt werden. Praktisch bewährt hat sich das Einfügen von Skizzen bei komplexeren Schäden auf der Rückseite.
Bewahren Sie das Wohnungsübergabeprotokoll zusammen mit allen Anlagen sicher auf – idealerweise sowohl digital als auch in Papierform. Diese doppelte Sicherung schützt vor Datenverlust und ermöglicht einen schnellen Zugriff bei Rückfragen zum kleinen Unterhalt.
Die genaue Erfassung der Zählerstände bildet einen zentralen Bestandteil des Abnahmeprotokolls. Notieren Sie die aktuellen Werte für Strom, Wasser und Heizung mit einem Datum und einer Uhrzeit.
💡 Tipp: Fotografieren Sie jeden Zähler mit sichtbarer Zählernummer.
Prüfen Sie technische Anlagen wie Heizkörper, Steckdosen und Wasserhähne auf ihre Funktion. Bei einer Ölheizung dokumentieren Sie zusätzlich die verbleibende Heizölmenge im Tank. Vergessen Sie bei der Dokumentation der technischen Details auch die Brandmelder und Lüftungsanlagen nicht. Mit modernen Apps scannen Sie die Zählerstände direkt per Smartphone ein – das spart Zeit und minimiert Übertragungsfehler.
Die finale Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erfolgt nach der vollständigen Besichtigung der Wohnung. Beide Parteien sollten sich ausreichend Zeit nehmen, den Inhalt sorgfältig durchzulesen. Als Mieter haben Sie das Recht, die Unterschrift zu verweigern, falls Sie mit den aufgeführten Mängeln nicht einverstanden sind. Eine nachträgliche Änderung des unterschriebenen Protokolls ist nicht möglich.
Stimmen Sie nur Punkten zu, die Sie persönlich nachvollziehen können. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Fachperson vom Mieterverband zu konsultieren. Die Schlüsselübergabe sollten Sie sich unabhängig vom Protokoll schriftlich bestätigen lassen.
Eine gründliche Vorabnahme erspart Ihnen später viel Ärger. Planen Sie den Termin etwa zwei bis drei Wochen vor der finalen Übergabe. Das verschafft genügend Zeit für notwendige Reparaturen oder Reinigungsarbeiten.
Fotografieren Sie systematisch jeden Raum aus verschiedenen Blickwinkeln. Diese Aufnahmen dienen als wertvolle Referenz für den späteren Vergleich. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei Fenster, Böden und Wände.
Ein neutraler Begleiter bringt oft eine neue Perspektive ein und bemerkt Details, die Sie selbst übersehen könnten. Nutzen Sie die Gelegenheit, um offene Fragen zur übermässigen Abnutzung, zur Renovierung oder zur Reinigung direkt mit der Verwaltung zu klären.
In der Schweiz gelten besondere gesetzliche Fristen bei der Wohnungsabgabe. Nach der Übergabe hat der Vermieter zwei Werktage Zeit, um dem Mieter versteckte Mängel zu melden. Diese Regelung schützt sowohl Mieter als auch Vermieter vor späteren Unstimmigkeiten.
Ein charakteristisches Merkmal des Schweizer Mietrechts zeigt sich in der Schlüsselrückgabe per Einschreiben. Falls keine gemeinsame Wohnungsabnahme mit Wohnungsübergabeprotokoll zustande kommt, können Mieter die Schlüssel rechtsgültig per Post an den Vermieter zurücksenden.
Die kantonalen Unterschiede prägen den Prozess der Wohnungsabgabe. Während beispielsweise im Kanton Zürich die Abgabe mit Übergabeprotokoll auch samstags möglich ist, akzeptieren andere Kantone ausschliesslich Werktage. Diese regionalen Eigenheiten sollten Mieter frühzeitig abklären.
Das Abnahmeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Mietwohnung beim Ein- und Auszug. Vermieter und Mieter halten darin gemeinsam Beschädigungen, Mängel und fehlende Gegenstände fest. Das schriftliche Dokument schafft Transparenz zwischen beiden Parteien und dient als rechtlich relevanter Nachweis für den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe.
Eine Wohnungsvorabnahme ist keine Pflicht, jedoch sehr zu empfehlen. Das Wohnungsübergabeprotokoll basiert auf freiwilliger Basis und wird vom Gesetzgeber nicht zwingend verlangt. Trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung dient das Protokoll als aussagekräftiges Beweismittel vor Gericht und schützt sowohl Mieter als auch Vermieter bei späteren Unstimmigkeiten.
Die Wohnungsübergabe findet am letzten Tag des Mietverhältnisses statt. Nach der Terminvereinbarung beginnt die Begehung der leeren und gereinigten Räume. Der Hausbesitzer prüft systematisch alle Zimmer, Einrichtungen und technischen Anlagen auf ihre Funktionsfähigkeit. Nach der Kontrolle werden die Zählerstände notiert und die Schlüssel übergeben.
Eine gesetzliche Anwesenheitspflicht für Mieter oder Vermieter besteht nicht. Dennoch empfiehlt sich die persönliche Anwesenheit beider Parteien, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Falls der Mieter verhindert ist, kann eine bevollmächtigte Person die Abnahme übernehmen. Auch ein Vertreter des Reinigungsunternehmens kann zur Klärung von Reinigungsmängeln dabei sein.
Eine Unterschrift unter dem Abnahmeprotokoll ist keine Pflicht. Das Protokoll behält auch ohne Unterschrift seine Aussagekraft als Beweismittel. Der Vermieter muss bei einer Unterschriftverweigerung den Zustand der Wohnung durch Fotos oder Zeugen dokumentieren und dem Mieter innerhalb von 2 bis 3 Werktagen eine schriftliche Mängelrüge zustellen. Diese alternative Dokumentation sichert die rechtlichen Ansprüche beider Seiten.