Die Solidarhaftung im Mietvertrag ist eine häufige Regelung, die vor allem bei Wohngemeinschaften, Paaren oder Familien Anwendung findet. Dabei haften alle Mieter gemeinsam für die gesamte Miete und sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Das bedeutet, dass der Vermieter von jedem einzelnen Mieter die vollständige Mietzahlung einfordern kann, auch wenn ein Mitmieter zahlungsunfähig ist.
Diese Regelung bietet Vermietern eine grössere Sicherheit, kann für Mieter jedoch mit Risiken verbunden sein. Besonders problematisch wird es, wenn ein Mitmieter (Kumpel, Freund, Freundin, Mitstudent) auszieht oder nicht mehr zahlungsfähig ist, da die verbleibenden Mieter weiterhin für die gesamte Miete haften. Zudem kann die Entlassung als Solidarmieter schwierig sein, wenn der Vermieter nicht zustimmt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die Solidarhaftung im Mietvertrag bedeutet, welche Rechte und Pflichten Solidarmieter haben und welche Möglichkeiten es gibt, aus der Solidarhaftung entlassen zu werden.
Die Solidarhaftung bedeutet, dass mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag (Link mit PDF-Vorlage zum Download) unterzeichnen und für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haften. Dies wird auch als Solidarmiete bezeichnet.
In der Schweiz ist die Solidarhaftung gesetzlich geregelt. Wenn ein Mietvertrag von mehreren Personen unterschrieben wird, haften diese gesamtschuldnerisch. Der Vermieter kann also von jedem einzelnen Mieter die komplette Mietzahlung verlangen, wenn ein anderer Mieter nicht zahlt.
Ein Mietvertrag mit Solidarhaftung bringt dieselben Rechte und Pflichten für alle beteiligten Mieter mit sich. Während Vermieter durch diese Regelung abgesichert sind, müssen sich Mieter der finanziellen und rechtlichen Konsequenzen bewusst sein.
Sobald mehrere Personen einen Mietvertrag unterzeichnen, haften sie gesamtschuldnerisch, haben aber auch die gleichen Rechte. Das bedeutet:
Diese Regelung schützt den Vermieter vor Zahlungsausfällen, bedeutet aber für die Mieter ein finanzielles Risiko, insbesondere wenn ein Mitmieter zahlungsunfähig wird oder eine Kündigung des Mietvertrags anstrebt.
Ein einzelner Mieter kann nicht eigenständig aus einem Solidarmietvertrag aussteigen, ohne dass der Vermieter zustimmt oder eine vertragliche Regelung dafür vorgesehen ist. Das bedeutet:
In manchen Fällen wird zusätzlich zur Solidarhaftung eine Bürgschaft (Link mit PDF-Vorlage) verlangt. Etwa dann, wenn einer der Mieter nur über ein geringes Einkommen verfügt. Eine Mietbürgschaft bedeutet, dass eine dritte Person, oft Eltern oder Verwandte, für die Zahlung der Miete einspringt, falls die Mieter selbst nicht zahlen können.
Die Solidarmiete bietet dem Vermieter somit ein hohes Mass an Sicherheit, kann aber für die Mieter erhebliche Risiken mit sich bringen.
Die Entlassung aus der Solidarhaftung ist oft schwierig, da der Mietvertrag weiterhin für alle unterzeichnenden Mieter gilt – selbst wenn eine Person auszieht. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, um aus der gemeinsamen Haftung entlassen zu werden.
Ein Mieter kann nur aus der Solidarhaftung entlassen werden, wenn der Vermieter zustimmt oder ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird. Folgende Optionen bestehen:
Einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter: Der Vermieter kann eine Vertragsänderung genehmigen, sodass der ausziehende Mieter nicht mehr haftet. Dies geschieht oft nur, wenn die verbleibenden Mieter finanziell zuverlässig sind.
Für diesen Fall haben wir Ihnen eine Vorlage erstellt, die Sie frei nutzen können. Laden Sie die Vorlage für die Entlassung aus einem Solidarmietvertrag als PDF hier kostenlos herunter.
Die Entlassung eines Mieters aus der Solidarhaftung kann für die verbleibenden Mieter finanzielle Risiken bedeuten, da sie nun für einen höheren Anteil der Miete aufkommen müssen. Der Vermieter hingegen trägt das Risiko eines potenziellen Zahlungsausfalls, falls die verbleibenden Mieter nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Es ist daher ratsam, sich bereits beim Abschluss des Mietvertrags Gedanken über eine mögliche spätere Vertragsänderung zu machen.
Die Solidarhaftung im Mietvertrag betrifft nicht nur Wohngemeinschaften, sondern spielt auch bei Ehepartnern, Eltern oder Untermietverhältnissen eine Rolle. In diesen Fällen müssen besondere rechtliche Regelungen berücksichtigt werden.
Wenn Ehepartner gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnen, haften sie gesamtschuldnerisch für die Mietzahlungen und sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Besonderheiten ergeben sich im Falle einer Trennung oder Scheidung:
Eltern haften in der Regel nicht automatisch für die Mietschulden ihrer Kinder – es sei denn, sie haben als Bürgen den Mietvertrag mitunterzeichnet. Falls Eltern eine Mietbürgschaft leisten, übernehmen sie eine finanzielle Sicherheit für den Vermieter und verpflichten sich, für ausstehende Mietzahlungen aufzukommen.
Ein Untermietvertrag führt nicht automatisch zur Solidarhaftung zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Dennoch gibt es rechtliche Aspekte, die beide Parteien beachten sollten:
Untermietverträge bieten Flexibilität, aber auch rechtliche Unsicherheiten. Eine schriftliche Regelung vermeidet Streitigkeiten und legt klare Verantwortlichkeiten fest.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei schweren Vertragsverletzungen des Vermieters oder unzumutbaren Wohnbedingungen. In der Regel müssen alle Solidarmieter gemeinsam kündigen, da ein einzelner Mieter nicht ohne Zustimmung des Vermieters aus dem Vertrag entlassen werden kann.
Solidarische Haftung bedeutet, dass alle im Mietvertrag eingetragenen Mieter gesamtschuldnerisch für die Mietzahlungen und andere Verpflichtungen haften. Der Vermieter kann von jedem einzelnen Mieter die vollständige Mietzahlung verlangen, falls einer der Mitmieter nicht zahlt.
Ein Solidarmietvertrag ist ein Mietvertrag, den mehrere Personen gemeinsam unterzeichnen. Dabei sind alle Mieter gleichberechtigt und tragen gemeinsam die Verantwortung für die Zahlung der Miete und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten.
Die Solidarhaftung beschreibt eine rechtliche Regelung, bei der mehrere Personen gemeinsam für eine Verpflichtung haften. Im Mietrecht bedeutet dies, dass alle Mieter gemeinsam für die gesamte Miete und mögliche Schäden am Mietobjekt verantwortlich sind.