Ein Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, Ihre Immobilie schneller und effizienter zu verkaufen. Allerdings fallen für seine Dienstleistungen Maklerprovisionen an. In der Schweiz spricht man auch von der Kommission für Immobilienvermittlung. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Berechnung der Maklerprovision, die verschiedenen Provisionsmodelle, und wer letztlich die Maklergebühren bezahlen muss.
Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie beauftragen, wird Ihnen höchstwahrscheinlich eine Maklerprovision in Rechnung gestellt. Die Maklerprovision ist eine Provision, die der Makler für seine Vermittlungsleistung erhält. Aber wie wird die Maklerprovision berechnet und welche Art der Vergütung sollten Sie wählen? In diesem Abschnitt werden wir uns mit den verschiedenen Arten der Vergütung befassen und erläutern, wie die Maklerprovision berechnet wird.
Was die Höhe der Maklerprovision anbelangt, gibt es in der Schweiz es im Allgemeinen zwei Arten von Maklerprovisionen: die Provision auf Basis eines Prozentsatzes des Verkaufspreises und die Pauschalprovision.
Diese Art der Vergütung ist in der Schweiz am weitesten verbreitet. Der Makler erhält eine Provision, die auf einem Prozentsatz des Verkaufspreises basiert. Der Prozentsatz kann je nach Immobilienart, Verkaufspreis und Region variieren.
In der Regel liegt der Prozentsatz zwischen 2,5 % und 5 % des Verkaufspreises. Wenn Sie etwa Ihre Immobilie für CHF 500'000 verkaufen und der Makler einen Prozentsatz von 3 % erhält, beträgt die Maklerprovision CHF 15'000.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Maklerprovision zuzüglich zur Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet wird. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz in der Schweiz beträgt 7,7 %. Das bedeutet, dass Sie in diesem Beispiel zusätzlich CHF 1'155 für die Mehrwertsteuer bezahlen müssten.
Achtung: Zum 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer in der Schweiz auf 8,1 % angehoben.
Die Pauschalprovision ist eine feste Gebühr, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie ist. Diese Art der Vergütung wird in der Schweiz eher selten verwendet, kann aber in bestimmten Fällen vorteilhaft sein.
Wenn Sie sich für eine Pauschalprovision entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass die Gebühr fair und angemessen ist und die erbrachten Dienstleistungen des Maklers widerspiegelt. Es ist wichtig, dass Sie sich über die Leistungen und Kosten im Voraus informieren und einen schriftlichen Vertrag abschliessen.
Wie bereits erwähnt, wird die Maklerprovision in der Regel auf Basis eines Prozentsatzes des Verkaufspreises berechnet. Der Prozentsatz variiert je nach Region und Immobilienart und kann durch Verhandlungen mit dem Makler beeinflusst werden.
Die Maklerprovision wird nur fällig, wenn der Makler erfolgreich eine Käuferin oder einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden hat. Wenn Sie sich für einen Makler entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich über die Zahlungsbedingungen im Voraus informieren. In der Regel wird die Maklerprovision bei der Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar fällig.
Grundsätzlich ist der Verkäufer der Immobilie verpflichtet, die Maklerprovision zu bezahlen, da er den Makler beauftragt hat, die Immobilie zu vermitteln. Dies ist auch im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt. Was man unter diesem Recht versteht, erfahren Sie hier.
Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen auch der Käufer oder beide Parteien die Maklergebühren tragen können.
Es ist daher wichtig, sich vor Vertragsabschluss genau zu informieren, wer letztlich die Maklergebühren bezahlen muss, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Hier eine Übersicht der Kantone:
Kanton | Wer bezahlt in der Regel die Maklerprovision? |
Aargau | Der Verkäufer |
Appenzell Ausserrhoden | Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklergebühren |
Appenzell Innerrhoden | Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklergebühren |
Basel-Landschaft | Der Verkäufer |
Basel-Stadt | Der Verkäufer |
Bern | Der Verkäufer |
Freiburg | Der Verkäufer |
Genf | Der Verkäufer |
Glarus | Der Verkäufer |
Graubünden | Der Verkäufer |
Jura | Der Verkäufer |
Luzern | Der Verkäufer |
Neuenburg | Der Verkäufer |
Nidwalden | Der Verkäufer |
Obwalden | Der Verkäufer |
Schaffhausen | Der Verkäufer |
Schwyz | Der Verkäufer |
Solothurn | Der Verkäufer |
St. Gallen | Der Verkäufer |
Thurgau | Der Verkäufer |
Ticino | Der Verkäufer |
Uri | Der Verkäufer |
Zug | Der Verkäufer |
Zürich | Der Verkäufer |
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Tabelle nicht vollkommen verbindlich ist und es innerhalb der Kantone möglicherweise unterschiedliche Regelungen geben kann, je nach Art des Immobilienverkaufs (z. B. Verkauf durch den Eigentümer ohne die Unterstützung eines Immobilienmaklers). Daher ist es ratsam, sich vor dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie über die geltenden Regeln in Ihrem Kanton zu informieren.
Obwohl die Maklerprovision in der Schweiz in der Regel vom Verkäufer getragen wird, gibt es Möglichkeiten, um die Gebühren zu reduzieren. Hier sind einige Tipps, um Ihnen dabei zu helfen, bei einem Immobilienverkauf Geld zu sparen:
Bei der Suche nach einem geeigneten Immobilienmakler sollten Sie mehrere Angebote einholen. Da es bei den Maklergebühren Verhandlungsspielraum gibt, können Sie auf diese Weise Geld sparen. Vergleichen Sie sorgfältig die Leistungen und Preise der verschiedenen Anbieter und fragen Sie nach Rabatten oder Sonderangeboten.
Bei manchen Maklern ist es auch möglich, die Leistungen individuell zusammenzustellen, sodass Sie nur für die Dienstleistungen bezahlen, die Sie tatsächlich benötigen. Dies ist eine gute Option, wenn Sie etwa die Besichtigungen selbst durchführen möchten oder bereits einen Käufer haben und nur noch die Formalitäten erledigen müssen.
Ein weiterer Faktor, der die Maklerprovision beeinflusst, ist die Dauer des Verkaufsprozesses. Wenn Sie Ihren Immobilienmakler darum bitten, den Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist abzuschliessen, können Sie einen niedrigeren Prozentsatz für die Maklerprovision aushandeln. Übrigens: Die besten Immobilienmakler finden Sie mithilfe unserer intuitiven Suchfunktion.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Kommission für eine Immobilienvermittlung und die damit verbundene Maklerprovision ein wichtiger Bestandteil des Immobilienverkaufsprozesses in der Schweiz ist. Es gibt verschiedene Faktoren, die bei der Berechnung der Maklergebühren eine Rolle spielen, wie der Prozentsatz oder die Pauschalprovision. Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, wer letztlich die Maklerprovision bezahlen muss und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu reduzieren. Verhandlungsspielraum und die Berücksichtigung verschiedener Angebote können dazu beitragen, die Kosten zu senken.
Es ist ratsam, sich vor dem Verkauf einer Immobilie gut über die Kommission für eine Immobilienvermittlung und die damit verbundenen Gebühren zu informieren, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Es kann auch sinnvoll sein, einen professionellen Immobilienmakler zu engagieren, um den Verkaufsprozess effektiver zu gestalten und das beste Angebot zu erzielen.
Die Maklerprovision in der Schweiz variiert je nach Kanton und kann entweder als Prozentsatz des Verkaufspreises oder als Pauschalbetrag berechnet werden.
In der Regel wird die Maklerprovision vom Verkäufer bezahlt, es kann jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedliche Regelungen geben.
Ja, in der Regel gibt es Verhandlungsspielraum bei der Maklerprovision. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Wenn der Makler keinen Käufer findet, muss in der Regel keine Maklerprovision gezahlt werden.