Die Beleihungsgrenze bezeichnet die gesetzliche Grenze für den Beleihungssatz im Rahmen einer Hypothek. So schreibt das Gesetz vor, dass die maximale Beleihungsgrenze 80 % des Kaufpreises der Immobilie betragen muss. Dies entspricht in Wirklichkeit einer Beleihungsgrenze von 65% für die erstrangige Hypothek und 15% für die zweitrangige Hypothek.