Die gesetzliche Hypothek ist eine Hypothek, die vom Gesetz vorgesehen ist. In der Schweiz gibt es die direkten und die indirekten gesetzlichen Hypotheken.
Was direkte gesetzliche Hypotheken betrifft, so sieht das Bundesprivatrecht drei solcher Hypotheken vor:
- Die Hypothek, die die Ausgaben eines Gläubigers absichert, um den Wertverlust einer Immobilie zu verhindern;
- Die Hypothek, die die Kosten absichert, die einem Gläubiger für die Erhaltung eines Gutes entstehen;
- Die Hypothek, die die Betreibungskosten und die fälligen Zinsen zugunsten des Inhabers sichert (Verzugszins).
Was die indirekten gesetzlichen Hypotheken betrifft, so erkennt das Bundesprivatrecht insgesamt sieben davon an:
- Die gesetzliche Hypothek des Immobilienverkäufers;
- Die gesetzliche Hypothek der Miterben;
- Die gesetzliche Hypothek für Handwerker und Unternehmer;
- Die gesetzliche Hypothek des Empfängers eines Leibrentenunterhalts;
- Die gesetzliche Hypothek der Eigentümergemeinschaft;
- Die gesetzliche Hypothek des Eigentümers;
- Die gesetzliche Hypothek des Baupächters.