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2. Säule BVG: Soziale Vorsorge Schweiz

Oliver S.
30.06.2022
6 min

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge - BVG: was ist das?

Zweck
Existenzsicherung im Alter durch betriebliche Altersvorsorge, durch die der gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann

Träger
Eine in das „Register für die berufliche Vorsorge“ eingetragene Vorsorgeeinrichtung

Art
Obligatorische Versicherung

Ähnliche Begriffe
2. Säule, BVG, Betriebliche Vorsorge, Pensionskasse, Bundesgesetzüber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

BVG
RealAdvisor Glossar: BVG – Teil der 2. Säule der sozialen Vorsorge in der Schweiz

Das soziale Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf drei Säulen. Die mittlere, 2. Säule setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen, von denen eine die BVG – die obligatorische Versicherung und berufliche Vorsorge – ist. Als wichtiger Pfeiler der persönlichen Absicherung im Alter können gemeinsam mit der 1. Säule rund 60 Prozent des letzten Lohns als Altersvorsorge erzielt werden. Die 3. Säule sorgt dafür, die übrig gebliebene Vorsorgelücke zu schliessen. Was die BVG genau ist und welche Leistungen sie umfasst, erläutern wir in diesem Beitrag.

BVG-Versicherung: Alter, Mindestlohn und versicherte Personengruppen

Die Regelungen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wurden erst im Jahr 1972 verpflichtend eingeführt. In der BVG, die auch als Pensionskasse bezeichnet wird, sind alle Erwerbstätigen der Schweiz über 17 Jahren obligatorisch versichert, solange sie auch in der AHV versichert sind und mehr als CHF 22'050.- (Stand: 17.02.2024) im Jahr verdienen. Selbstständige, Landwirte mit einem eigenen Betrieb und Erwerbstätige mit befristeten Arbeitsverträgen von bis zu 3 Monaten müssen keine Beiträge zahlen, können dies jedoch freiwillig tun.

Leistungen aus der BVG-Vorsorge

Das Leistungspaket, das aus der BVG bestritten wird, umfasst drei Bereiche: die Standardleistungen, die Invaliditätsleistungen und die Hinterlassenenleistungen.

Standardleistungen (Rentenzahlungen)

  • Bei Erreichung des regulären Rentenalters erhalten die Versicherten eine jährliche Altersrente in Höhe von 6,80 % des angesparten Altersguthabens.
  • Kinderrenten (Waisenrenten) belaufen sich auf 20 % der gesamten Invalidenrente, auf die die versicherte Person Anspruch gehabt hätte, wenn sie nicht frühzeitig verstorben wäre.
  • Auf Wunsch bei Renteneintritt: Auszahlung einer Einmalsumme in Höhe von maximal 25 % des gesamten Altersguthabens.

Invaliditätsleistung

  • Zahlung einer monatlichen Invaliditätsrente von 6,80 % des hochgerechneten Altersguthabens
  • Bei einem Invaliditätsgrad von 40 % beläuft sich die Rente auf 25 %, bei einem Invaliditätsgrad von 50 % bis 69 % entspricht der prozentuale Anteil der Rente dem Grad der Invalidität und ab einem Invaliditätsgrad von 70 % erhält die versicherte Person 100 % der Rente.
  • Kinder erhalten beim Tod einer Person, die Invalidenrente bezieht, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Waisenrente in Höhe von 20 % der Rente des Versicherten.

Hinterlassenenleistungen

  • Unter gewissen Voraussetzungen, wie einer Mindestehedauer der Ehe von 10 Jahren, erhalten Hinterlassene eine Witwen-/Witwerrente von bis zu 80 % der Alters- oder Invalidenrente des Verstorbenen (vor der eigenen Pensionierung der Witwe oder des Witwers). Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen zwei Männern und Frauen. Bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird entweder die eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20 %) oder weiterhin die Höhe der Witwenrente ausbezahlt. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.
  • Auch eine einmalige Kapitalabfindung ist im Rahmen der Hinterlassenenleistungen denkbar.

Wichtige Begriffe, Leistungen und Werte im Kontext der BVG

Die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sind mit 8 Teilen und 98 Artikeln sehr komplex und werden zudem den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Gern erklären wir die wichtigsten Begrifflichkeiten und Bedingungen nachfolgend:

Altersguthaben

Das Altersguthaben setzt sich aus den vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlten Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen sowie den freiwilligen Einkaufszahlungen (überobligatorischer Teil) inklusive Verzinsung zusammen. Das Altersguthaben wird dem Alterskonto jährlich gutgeschrieben und besteht aus einem altersabhängigen Prozentsatz des versicherten Lohns.

Auszahlung der BVG

Zum Erreichen des Pensionsalters (Männer, die das 65. Jahr und Frauen, die das 64. Jahr erreicht haben) wird in der Regel eine monatliche Rente ausgezahlt. Anstelle dieser kann auch eine teilweise oder gänzliche Auszahlung des erzielten Rentenkapitals erfolgen.

Beitragsbefreiung bei Krankheit und Unfall

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall müssen keine Beiträge zur Pensionskasse geleistet werden, während der Vorsorgeschutz für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin gewährleistet ist.

BVG: Eintrittsschwelle und Obergrenze

Damit ein Erwerbstätiger obligatorisch BVG-versichert ist, muss er einen Jahreslohn über der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'050.– (für 2024) erzielen. Die BVG-Obergrenze entspricht dem Dreifachen der maximalen AHV-Jahresrente und liegt im Jahr 2024 bei CHF 88'200.–. Der Teil des Lohns, der diesen Wert überschreitet, muss nicht versichert werden, kann jedoch über die überobligatorische Vorsorge freiwillig versichert werden.

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Können die Leistungen aus der BVG genutzt werden, um ein Haus zu kaufen?

Möchten Sie eine Immobilie kaufen und diese finanzieren, sind mindestens 20 % Eigenkapital erforderlich. Je höher das Eigenkapital ist, desto geringer ist das aufzunehmende Darlehen und die späteren monatlichen Belastungen durch Zins und Tilgung. Wie Sie eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital erhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie viel steht für den Kauf eines Hauses zur Verfügung?

Ab Bezugsschwelle kann man sich aus der BVG bis zu 25 % als einmalige Zahlung überweisen lassen und dieses Geld für die Anzahlung eines Hauses nutzen. Bei einer Auszahlung ab dem 50. Lebensjahr darf maximal die Hälfte des aktuellen Altersguthabens bezogen werden, wobei pro Bezug mindestens CHF 20'000.- entnommen werden müssen. 

Welche Bedingungen für den Hauskauf sind an die Verwendung der Leistungen aus der Pensionskasse geknüpft?

An den Vorbezug aus Leistungen der Pensionskasse sind einige Bedingungen, genauer gesagt Voraussetzungen, geknüpft:

  • Sollten Sie sich freiwillig in eine Pensionskasse eingekauft haben, sollten Sie mindestens 3 Jahre warten, bevor Sie eine Auszahlung vornehmen lassen. Bei weniger als 3 Jahren fällt eine Nachsteuer an.
  • Banken setzen meist ein Limit von maximal 10 % des Kapitalbedarfs für die Finanzierung einer Immobilie, das aus der Pensionskasse stammen darf, und insgesamt maximal 50 % des Eigenkapitalbedarfs.
  • Eine Auszahlung kann bis zu sechs Monate dauern.
  • Befindet sich die Pensionskasse in einer Phase der Unterdeckung, ist oftmals kein Vorbezug möglich oder verzögert sich. Eine rechtzeitige Klärung ist daher immer ratsam.
  • Bei einem Vorbezug fällt zudem eine Kapitalbezugssteuer an, die Sie berücksichtigen sollten.

Wie kann das Geld aus der 2. Säule für den Hauskauf eingesetzt werden?

Möchten Sie Gelder aus der 2. Säule für den Kauf einer Immobilie verwenden, können Sie damit ausschliesslich selbst bewohnte Liegenschaften, den Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften, Renovationen, wertvermehrende Investitionen oder die Rückzahlung von Hypotheken finanzieren. Eine Zweitwohnung oder ein Renditeobjekt wie eine Gewerbeimmobilie dürfen Sie mit dem Geld hingegen nicht erwerben.

Alternative: Verpfändung der BVG-Pensionskasse

Anstatt einen Vorbezug einzuleiten, sollten Sie auch die Möglichkeit einer Verpfändung der Pensionskassengelder überdenken. Zum einen fällt hier keine Kapitalbezugssteuer an, zum anderen entstehen folgende Vorteile:

  • Bei einem Vorbezug können Sie sich erst wieder einkaufen, nachdem dieser in Gänze zurückgezahlt wurde.
  • Zudem ist es denkbar, dass Sie in der Pensionskasse mehr Zinsen erhalten, als Sie für die Hypothek bezahlen müssen.
  • Allerdings zu bedenken: Ein Vorbezug reduziert unter Umständen die Leistungen bei Invalidität und im Todesfall.

2. Säule (BVG): Die Quintessenz

  • Die BVG ist die 2. Säule im 3-säuligen sozialen Vorsorgesystem der Schweiz.
  • Gemeinsam mit der 1. Säule kommen Sie auf rund 60 % Ihres letzten Gehaltes.
  • Die Leistungen bestehen aus Rentenzahlungen, Zahlungen bei Invalidität und Zahlungen an Hinterlassene.
  • Selbst bewohnte Liegenschaften lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen teilweise mit Geldern aus der BVG finanzieren.

Quellen

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/sinn-und-zweck.html

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Weitere-Sozialversicherungen/Berufliche-Vorsorge-BV

https://www.ch.ch/de/pensionierung/altersvorsorge/2-saule--pensionskasse-/

2. Säule (BVG): Die Quintessenz
  • Die BVG ist die 2. Säule im 3-säuligen sozial Vorsorgesystem der Schweiz
  • Gemeinsam mit der 1. Säule kommt man auf rund 60 % seines letzten Gehaltes
  • Die Leistungen bestehen aus Rentenzahlungen, Zahlungen bei Invalidität und Zahlungen an Hinterlassene.
  • Selbst bewohnte Liegenschaften lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen teilweise mit Geldern aus der BVG finanzieren.

Quellen

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/sinn-und-zweck.html

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Weitere-Sozialversicherungen/Berufliche-Vorsorge-BV

https://www.ch.ch/de/pensionierung/altersvorsorge/2-saule--pensionskasse-/

FAQ

Wie hoch ist der BVG-Beitrag in der Schweiz?

In der Schweiz variiert der BVG-Beitrag je nach Alter und Lohn des Versicherten. Der Beitrag wird als Prozentsatz des versicherten Lohns berechnet, der vom Jahreslohn abzüglich eines sogenannten Koordinationsabzugs stammt. Der Beitragssatz liegt zwischen 7 % für Personen zwischen 25 und 34 Jahren und 18 % für Personen zwischen 55 und 64 (bei Frauen) bzw. 65 (bei Männern) Jahren.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge in der Regel zu gleichen Teilen. Dabei ist der versicherte Lohn für BVG-Beiträge der Lohnanteil zwischen CHF 22'050.- und CHF 88'200.-.

Sind die BVG und die Pensionskasse in der Schweiz das gleiche?

Die BVG und die Pensionskasse sind eng miteinander verbunden, jedoch nicht das Gleiche. Das sind die Unterschiede:

  • Die BVG, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, ist ein gesetzlicher Rahmen, der die Grundlagen und Mindestanforderungen für die berufliche Vorsorge in der Schweiz regelt. Sie bildet die zweite Säule des dreiteiligen Schweizer Sozialversicherungssystems und hat das Ziel, den gewohnten Lebensstandard der Versicherten im Alter zu sichern.
  • Die Pensionskasse hingegen ist die Institution, die die BVG-Leistungen verwaltet und auszahlt. Sie sammelt die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, investiert diese und zahlt im Alter oder bei Invalidität die Rentenleistungen aus. Es gibt verschiedene Arten von Pensionskassen, die sich in ihrer Rechtsform und Risikoabdeckung unterscheiden können.

Was gehört in der Schweiz alles zum BVG-Lohn?

In der Schweiz umfasst der BVG-Lohn grundsätzlich das gesamte Einkommen, das ein Arbeitnehmer für seine Arbeit erhält. Dies schliesst neben dem Grundgehalt auch Bonuszahlungen, Provisionen, Gratifikationen und alle weiteren regelmäßigen Lohnbestandteile ein. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Einkommensbestandteile vom gesetzlichen Rahmen ausgenommen sind und daher nicht zum versicherten BVG-Lohn gehören. Dazu zählen beispielsweise einmalige Zahlungen oder gelegentliche Lohnbestandteile wie Jubiläumszulagen.

Des Weiteren gibt es Grenzen für die Höhe des versicherten Lohns für diese obligatorische Versicherung. Der minimale versicherte Lohn liegt bei CHF 22’050.- pro Jahr, während der maximale versicherte Lohn CHF 88’200.-beträgt. Einnahmen unterhalb bzw. oberhalb dieser Grenzen sind nicht BVG-pflichtig.

Was ist die 2. Säule in der Schweiz?

Die BVG, also das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist die 2. Säule des Schweizer Versorgungssystems, das aus 3 Säulen besteht.

Ist die BVG obligatorisch?

Ja, die 1. und 2. Säule des sozialen Vorsorgesystems der Schweiz sind für alle (mit einigen wenigen Ausnahmen) Arbeitnehmenden verpflichtend.

Wie viel Prozent des letzten Lohns erhält man aus der BVG?

Zusammen mit der 1. Säule erhält man als Altersversorgung aus der BVG ca. 60 % des letzten Lohns.

Ab wann ist man BVG-pflichtig?

Wenn Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, einen Jahreslohn von mindestens CHF 21’510.- (letzte Anpassung: 01.01.2021) im Jahr erhalten und einer Tätigkeit von mehr als 3 Monaten nachgehen sind Sie BVG-pflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen BVG und Pensionskasse?

In der Schweiz sind das BVG, eine Abkürzung für Betriebliches Vorsorgesystem und die Pensionskasse eng miteinander verbunden, aber es gibt wichtige Unterschiede in Bezug auf ihre Definition und Funktion.

  1. BVG – Berufliche Vorsorge: Das BVG ist Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems und bildet die 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge. Es ergänzt die Leistungen der AHV/IV (1. Säule) und soll zusammen mit dieser eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Das BVG ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge geregelt. Es schreibt vor, dass alle Arbeitnehmer, deren jährlicher Lohn einen bestimmten Betrag überschreitet (Eintrittsschwelle), obligatorisch versichert sind. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer getragen werden.
  2. Pensionskasse: Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung, die im Rahmen des BVG die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen oder bestimmter Berufsgruppen durchführt. Man könnte sagen, dass Pensionskassen die "Träger" oder "Ausführungsorgane" der beruflichen Vorsorge im Sinne des BVG sind. Es gibt sowohl öffentliche als auch private Pensionskassen. Die spezifischen Leistungen und Bedingungen einer Pensionskasse können variieren, müssen aber den Mindestvorgaben des BVG entsprechen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bieten viele Pensionskassen zusätzliche, überobligatorische Leistungen an.

Zusammengefasst: Das BVG legt den rechtlichen Rahmen für die berufliche Vorsorge in der Schweiz fest, während Pensionskassen die Institutionen sind, die diese Vorsorge konkret umsetzen. Das BVG definiert die Mindestanforderungen, aber jede Pensionskasse kann zusätzliche Leistungen und Regelungen anbieten, solange sie die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen oder übertreffen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.