Zusätzliche Sicherheiten bestehen aus der Verpfändung von Werten als Absicherung. Im Rahmen der Bankfinanzierung kann die Zusage insbesondere auf die Ersparnisse der zweiten Säule zur Erhöhung der Verschuldungsfähigkeit des Kreditnehmers verwendet werden. In diesem Fall werden diese Ersparnisse für die Bank blockiert und falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, darf die Bank dieses Depot beschlagnahmen.
Diese Pfändungsmöglichkeit des 2.-Säulen-Geldwertes (oder des 2.-Säulen-Sparguthabens selbst) dient somit als Garantie für die Bank, die dem Kreditnehmer im Gegenzug ein höheres Darlehen als üblich gewährt (wenn keine anderen Sicherheiten vorhanden sind).